Information über den Beginn der Schutzfrist
Sie sind schwanger und teilen Ihrem Arbeitgeber mit, wann die Schutzfrist vor der Geburt Ihres Kindes beginnt.
Sie sind schwanger und teilen Ihrem Arbeitgeber mit, wann die Schutzfrist vor der Geburt Ihres Kindes beginnt.
Ihr Arbeitgeber hat Sie gekündigt, aber Sie sind schwanger. Sie teilen ihm mit, dass die Kündigung nicht rechtswirksam ist und Sie arbeitsbereit sind.
Sie informieren Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft und legen eine ärztliche Bestätigung bei.
Sie stehen in einem befristeten Arbeitsverhältnis und werden schwanger. So teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den Geburtstermin mit.
Sie wussten bei Ihrer einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses noch nicht, dass Sie schwanger sind. So melden Sie es im Nachhinein.
Sie wurden gekündigt und haben erst danach erfahren, dass Sie schwanger sind. So teilen Sie es Ihrem Arbeitgeber mit.
© 2024 AK Wien | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65