Arbeitsloser sitzt im Warteraum
Arbeitsloser sitzt im Warteraum © luxorphoto , stock.adobe.com

Arbeitslos - was nun?

Wann gelte ich als arbeitslos?

Als arbeitslos gelten Sie, wenn Sie nach der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses, freien Dienstverhältnisses oder der Selbstständigkeit noch keine neue Beschäftigung gefunden haben.


Wie melde ich mich arbeitslos?

Das Arbeitslosengeld müssen Sie beim Arbeitsmarktservice (AMS) beantragen. Den Antrag stellen Sie am besten elektronisch über das e-AMS-Konto.

TIPP

Den Zugang zu diesem eAMS-Konto erhalten Sie:

  • Mit Ihrem Finanz-online-Zugang
  • Telefonisch beim AMS
  • Per E-Mail an das AMS
  • Online über www.ams.at

Sollte Ihnen die elektronische Antragstellung nicht möglich sein (z. B. kein Zugang zum e-AMS-Konto, fehlende technische Ausstattung und Kenntnisse, …) gehen Sie persönlich zu Ihrer AMS-Geschäftsstelle und stellen einen Antrag auf Zuerkennung des Arbeitslosengeldes. 

TIPP

Sie finden alle AMS-Geschäftsstellen und nähere Informationen zum Antrag auf www.ams.at.

Antrag stellen online oder mit Papierformular

Füllen Sie das Antragsformular entsprechend aus und fügen Sie die nötigen Unterlagen dazu.  

Kann das AMS Ihren Anspruch nicht beurteilen, weil Informationen fehlen? Dann sind Sie verpflichtet innerhalb einer vom AMS vorgeschriebenen Frist, weitere Unterlagen zu bringen. Das AMS kann Sie dazu auch persönlich vorladen. Halten Sie diese Frist unbedingt ein!

ACHTUNG!

Versäumen Sie diesen Termin ohne berücksichtigungswürdige Gründe – wie wirkt sich das aus?

In diesem Fall verfällt das Datum, an dem Sie den Antrag gestellt haben. Stattdessen bekommt der Antrag das Datum des Tages, an dem Sie – verspätet – beim AMS waren. Ihr Arbeitslosengeld erhalten Sie ebenfalls erst ab diesem Tag.

HINWEIS!

Sie haben Ihren Antrag das erste Mal online eingereicht? Oder haben Sie zuletzt vor mehr als 2 Jahren Arbeitslosengeld bezogen?

Dann erhalten Sie einen persönlichen Termin innerhalb von 2 Wochen ab der Antragstellung vorgeschrieben. Sie müssen persönlich bei Ihrer Regionalen Geschäftsstelle des AMS vorsprechen.

Welches AMS ist für Sie zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort bzw. dem Bezirk, in dem Sie wohnen. Die Adressen der AMS-Geschäftsstellen in ganz Österreich finden Sie auf: www.ams.at.

Ab wann bekomme ich Arbeitslosengeld?

Wenn alle Voraussetzungen passen, bekommen Sie das Arbeitslosengeld ab dem Tag, an dem Sie die Unterstützung beim AMS beantragen. Der früheste Zeitpunkt ist der Tag, nach dem Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses.

Der Betreuungsplan

Das Arbeitsmarktservice erstellt gemeinsam mit Ihnen einen Betreuungsplan. Im Betreuungsplan werden Maßnahmen beschrieben, um Sie möglichst schnell aus der Arbeitslosigkeit zu führen – etwa Schulungen, um Ihre Qualifikationen zu erhalten oder zu erweitern, die Ihnen am Arbeitsplatz nützlich sind.

Der Betreuungsplan soll laut Gesetz vom AMS und Ihnen gemeinsam erstellt werden. Wenn Sie sich aber mit dem AMS nicht einigen können, kann das AMS auch den Betreuungsplan einseitig festlegen. Sie können nicht rechtlich dagegen vorgehen. Vom Betreuungsplan kann auch kein Rechtsanspruch auf bestimmte Maßnahmen abgeleitet werden, auch wenn diese ausdrücklich als Ziel im Betreuungsplan genannt sind.

Achtung!

Sie müssen eine Kopie des Betreuungsplans bekommen. Wenn nicht, verlangen Sie ausdrücklich eine! Im Streitfall kann die Kopie ein wichtiges Beweismittel sein.

Kontrolltermine beim AMS

Das AMS schreibt wöchentliche Kontrolltermine vor. Je nach Situation kann das AMS die Termine auch verringern. Die Kontrolltermine sind Ihnen vom Arbeitsmarktservice mitzuteilen, insbesondere Ort und Zeit der einzuhaltenden Kontrollmeldungen. Klären Sie mit Ihrem:Ihrer Berater:in telefonisch oder per E-Mail, ob Sie diesen Termin wahrnehmen müssen. 

Wichtig!

Kontrolltermine müssen Sie unbedingt einhalten! Wenn Sie sich nicht melden, verlieren Sie das Arbeitslosengeld. Sie bekommen erst wieder Geld, wenn Sie sich persönlich zurückmelden und einen Verhinderungsgrund nachweisen können. Informieren Sie daher unbedingt das AMS, wenn Sie verhindert sind und nicht zum Kontrolltermin kommen können. Gehen Sie sofort nach Wegfall des Verhinderungsgrundes (z.B. Krankheit) persönlich zum AMS.

Meldepflicht

Sie sind gegenüber dem AMS meldepflichtig. Das heißt, Sie müssen jede maßgebliche Änderung dem AMS melden, zum Beispiel Arbeitsaufnahme.

Achtung!

Verletzen Sie die Meldepflicht, müssen Sie mit einem Geldverlust rechnen! Fragen Sie daher im Zweifelsfall bitte beim AMS nach, wenn sich bei Ihnen Änderungen ergeben!

Arbeitslosigkeit & Krankenversicherung

Sie sind als Arbeitslose:r krankenversichert, müssen aber keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Der Krankenversicherungsschutz gilt auch für Ihre Angehörigen, sofern diese keine eigene Krankenversicherung haben.

Wenn Sie während des Bezuges des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe arbeitsunfähig werden, erhalten Sie ab dem 4. Tag des Krankenstandes Krankengeld in der Höhe des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe. Während der ersten drei Tage des Krankenstandes zahlt das AMS das Arbeitslosengeld weiter. Bei einem Krankenhausaufenthalt gilt dasselbe wie beim Krankenstand.

Nach dem Ende des Krankenstandes müssen Sie sich sofort wieder beim AMS melden. Dauert Ihr Krankenstand länger als 62 Tage oder ist Ihr Leistungsanspruch während des Krankenstandes ausgelaufen, müssen Sie unmittelbar nach dem Ende des Krankenstandes einen neuen Antrag stellen.

Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Alterspension?

Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Alterspension (auch vorzeitige Pension!) erfüllen, bekommen Sie vorläufig bis zur Entscheidung über den Pensionsantrag das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe weiter, sofern vom Pensionsversicherungsträger eine Bestätigung vorliegt, die bestätigt, dass eine Leistungspflicht nicht binnen zwei Monaten nach dem Stichtag festgestellt werden kann.

In diesen Fällen fordert Sie das AMS auf, umgehend einen Antrag auf Pension zu stellen. Arbeitslosengeld und Notstandshilfe werden auch dann eingestellt, wenn Sie keinen Pensionsantrag einbringen - z.B. weil für Sie das Arbeitslosengeld günstiger wäre.

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