Es bleibt noch viel zu tun
Die Abteilung für Frauen- und Gleichstellungspolitik der AK Wien feiert 2025 ihr 100-jähriges Bestehen. Was Käthe Leichter 1925 als erste Leiterin der Frauenabteilung als Pionierin begann, ist heute unverzichtbarer Teil des Kampfes für Gerechtigkeit. Ganz in Käthe Leichters Tradition setzen sich die AK Mitarbeiterinnen für die Gleichstellung ein. Denn Frauen verdienen heute immer noch deutlich weniger als Männer (im Schnitt 18,3 Prozent) und die Arbeit im Haushalt ist nach wie vor ungerecht verteilt.
Vieles hat sich seit der Gründung der Frauenabteilung verbessert – und vieles bleibt noch zu tun. Wir wollten wissen, wie es Frauen heute geht und haben sie dazu befragt. Wo erfahren sie Benachteiligungen? Was ist herausfordernd? Was wünschen sie sich für ein gutes Leben? Ihre Geschichten hat die Künstlerin Valerie Bruckbög illustriert und in Comics übersetzt. Daraus sind 3 Poster entstanden, die Sie hier einzeln downloaden und alle drei gemeinsam kostenlos bestellen können.
Die heutige Abteilung für Frauen- und Gleichstellungspolitik wurde als Frauenreferat der AK Wien 1925 von der jüdischen Sozialwissenschaftlerin, Antifaschistin und Gewerkschafterin Käthe Leichter gegründet. Sie leitete das Referat bis zur Zerschlagung der AK durch die Austrofaschisten und Nationalsozialisten im Jahr 1934. Ab diesem Zeitpunkt war Käthe Leichter im Widerstand aktiv. 1942 wurde sie von den Nationalsozialisten ermordet.
Durch ihre Studien zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen berufstätiger Frauen wurde Käthe Leichter zu einer Ikone der Frauenbewegung: Mit ihren Erhebungen über die Situation der Arbeiterinnen unterstützte sie Funktionärinnen in Parlament und Gewerkschaften mit Zahlenmaterial für den Kampf um eine Besserstellung der Frauen. Ihre Forderungen sind bis heute aktuell: bspw. die Forderung nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit. Literatur von und zu Käthe Leichter finden Sie hier.
1. Wie war das, als Sie bei den Metallern anfingen?
Es war herausfordernd, manchmal auch mühsam. Aber mit guten Argumenten überzeugt man auch Männer. Das beste Argument finde ich: Jede Verbesserung, die für Frauen erreicht wird, nutzt auch den Männern, immer. Dann sind sie sehr schnell Verbündete – im eigenen Interesse.
2. Drei Ärgernisse für Frauen, die sofort wegmüssen?
Dass wir immer noch, schon im Mädchenalter, in Rollen gepresst werden: Mutter, Ehefrau, Dazuverdienerin – das ist doch Mittelalter. Als Zweites, dass wir für die gleiche Arbeit nicht das Gleiche bezahlt bekommen wie die Kollegen. Hier hoffe ich sehr auf Lohntransparenz in den Betrieben. Als Drittes, dass für Frauen die Arbeit nie aufhört, wie Käthe Leichter gesagt hat: nach der Arbeit ist nur Schichtwechsel, daheim geht die Arbeit weiter.
3. Was raten Sie jungen Kolleginnen, die gerade in den Beruf starten?
Macht euren Weg, lasst euch von Hürden nicht aufhalten, unterstützt und stärkt euch als Kolleginnen – gemeinsam ist vieles leichter.
Heute haben in Österreich 60 von 100 Kindern einen Betreuungsplatz, der ihren Eltern eine Berufstätigkeit ermöglicht. In Wien sind es deutlich mehr. Doch trotz dieser Verbesserungen liegt die durchschnittliche Teilzeitquote der Frauen bei 56 Prozent und bei Männern bei 10 Prozent. Der wichtigste Grund für Frauen, Teilzeit zu arbeiten, ist die Kinderbetreuung. Daher fordern wir einen weiteren Ausbau der Kinderbetreuung.
Ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht, wenn Sie seit mindestens 3 Jahren ununterbrochen im selben Betrieb beschäftigt sind und dort mindestens 21 Mitarbeiter:innen arbeiten. Die Elternteilzeit unterstützt Frauen beim Wiedereinstieg nach der Elternkarenz. Der nächste Schritt ist halbe-halbe mit der AK-ÖGB-Familienarbeitszeit: Je 350 Euro pro Monat und Nase für Eltern, die gleichzeitig in Elternteilzeit gehen und Familien- und Erwerbsarbeit teilen. Mehr ...
Seit 1989 gibt es sie: Die Väterkarenz ist die Elternkarenz in Österreich, die Väter nach der Geburt eines Kindes in Anspruch nehmen können. Die Diskussion über die Väterkarenz wurde ab 1983 maßgeblich vom AK Frauenreferat angestoßen.
Im Jahr 1979 sorgte das erste „Gleichbehandlungsgesetz“ für ein Verbot der Diskriminierung beim Entgelt.
Das Unterhaltsvorschuss-Gesetz wurde im Jahr 1976 eingeführt: Wenn Väter nicht zeitgerecht den Unterhalt zahlen, springt der Staat mit einem Vorschuss ein.
Im Jahr 1975 wurde unter Justizminister Christian Broda die große Familienrechtsreform verabschiedet: Sie ersetzte das patriarchalische Modell durch ein partnerschaftliches. Der Mann war nun nicht mehr das offizielle Familienoberhaupt. Ehefrauen müssen seither nicht mehr die Zustimmung ihrer Männer einholen, um erwerbstätig zu sein.
Die sogenannte Fristenregelung – die Straffreiheit von Abtreibung in den ersten drei Monaten – trat 1975 in Kraft.
Die rechtliche Gleichstellung wurde im Jahr 1970 gesetzlich verankert. Seither sind uneheliche und eheliche Kinder in Österreich rechtlich weitgehend gleichgestellt, insbesondere in Bezug auf das Erbrecht und die Staatsbürgerschaft.
1957 bringt das Mutterschutzgesetz Verbesserungen beim Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen, sowie die Ausweitung der Schutzbestimmungen auf Hausgehilfinnen, Heimarbeiterinnen und Migrantinnen. Der sechsmonatige, unbezahlte Karenzurlaub wird für Dienstnehmerinnen eingeführt, im Laufe der Jahre wird er immer weiter ausgebaut, etwa als bezahlte Karenz.
Das Gesetz verschaffte Hausgehilfen erstmals gesetzlich verankerte Rechte: Regelungen zum Urlaub, zur Krankenversorgung, zu Kündigungsfristen und zur Freizeit wurden erstmals eingeführt.
1918 wurde das Frauenwahlrecht eingeführt. Nun konnten sich auch Frauen – darunter die Gewerkschafterinnen Anna Boschek, Theresia Schlesinger und Maria Tusch (im Bild links) – auf parlamentarischer Ebene für Verbesserungen für Frauen einsetzen: Zu den wichtigsten Forderungen zählten gleiche Bildungs- und Berufsmöglichkeiten für Frauen und Männer und gleicher Lohn bei gleicher Leistung. Viele dieser Forderungen konnten erst Jahrzehnte später durchgesetzt werden.
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