Dieses Bild teilen über:
Weiterhin bestimmend bleibt ein klares Leistungsziel, das sich vereinfacht anhand der Leistungsformel 80/65/45 zusammenfassen lässt. Als Pension gebühren bei Antritt zum Regelpensionsalter nach 45 Versicherungsjahren 80 % des durchschnittlichen – mit der Einkommensentwicklung aufgewerteten – individuellen Erwerbseinkommens. Im internationalen Vergleich bietet das österreichische System damit auch für die heute Jüngeren eine sehr gute Absicherung. So sind künftige Pensionen für aktuelle Berufseinsteiger:innen etwa doppelt so hoch wie in der deutschen Rentenversicherung!
Im leistungsdefinierten Pensionskonto entwickeln sich die Pensionsansprüche transparent und stetig. Jeder zusätzlich verdiente Euro wirkt sich positiv auf die Pensionshöhe aus. Dabei zählt jeder Euro gleich viel, egal wann er verdient wurde. Das war früher nicht so, weil nur die besten 15 Jahre allerdings ohne faire Aufwertung herangezogen wurden und die Pensionshöhe mit 80% gedeckelt war. Diese Deckelung gibt es im Pensionskonto nicht mehr. Damit führen gleiche Lebenseinkommen zu gleichen Pensionsansprüchen, egal wie die zeitliche Lagerung konkret aussieht.
Die Bevorzugung von steilen Erwerbskarrieren fällt damit weg. Menschen mit stabilen Einkommen oder jene, die in jüngeren Jahren sogar mehr verdient haben werden nicht mehr benachteiligt. Verunmöglicht ist damit auch, dass etwa Selbständige einen Großteil des Erwerbslebens Beiträge von Einkommen nahe der Mindestbeitragsgrundlage zahlen und sich dann durch Einkommen in der Höhe der Höchstbeitragsgrundlage in den letzten 15 Jahren maximale Pensionsansprüche bei minimaler Beitragsleistung sichern.
Nachdem nun jedes Einkommen zählt, dämpfen (lange) Teilzeitphasen die Pensionshöhe. Um damit verbundene Benachteiligungen etwa durch Kinderbetreuung oder Pflege zu vermeiden, werden diese Zeiten – allerdings noch in einem (deutlich) zu geringem Ausmaß – im Konto extra honoriert.
Bereits erworbene Ansprüche sind in hohem Maße abgesichert, weil diese im Pensionskonto laufend ausgewiesen werden. Für jedes Jahr werden 1,78 % (Kontoprozentsatz) der Beitragsgrundlagen als Pensionsanspruch zum Regelpensionsalter gutgeschrieben.
Gutschriften gibt es für beitragspflichtige Erwerbstätigkeit sowie etwa für Zeiten der Kindererziehung, des Bezuges einer Leistung der Arbeitslosenversicherung etc. Durch den transparenten Ausweis bereits erworbener Pensionsansprüche sind rückwirkende Eingriffe in die Leistungsniveaus, wie sie früher praktiziert wurden, politisch kaum noch möglich.
Das Pensionskonto wächst jährlich mit der Lohnentwicklung. Konkret heißt das: Der bisher erworbene Pensionsanspruch – die Gesamtgutschrift – wird jährlich entsprechend der Entwicklung der durchschnittlichen (versicherten) Erwerbseinkommen aufgewertet. Zusätzlich erhöht sich der Kontostand durch die im aktuellen Jahr neu erworbenen Ansprüche – die aktuelle Teilgutschrift
Die Aufwertung der Ansprüche mit der Einkommensentwicklung sichert eine bereits erreichte relative Position, etwa gemessen am Durchschnittseinkommen, dauerhaft ab. Darüber hinaus werden die Pensionen selbst durch die jährliche Anpassung orientiert an der Teuerungsrate wertgesichert.
Das Pensionskonto und damit auch der aktuelle bereits erworbene Pensionsanspruch kann jederzeit online abgefragt werden. Alle Versicherten erhalten zudem auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die Beiträge, die Beitragsgrundlagen und die Teilgutschrift des betreffenden Kalenderjahres sowie die erworbene Gesamtgutschrift.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension zum Regelpensionsalter dar. Für einen früheren Antritt gibt es Abschläge, für einen späteren einen Bonus, womit die Pension – je nach Pensionsantrittsalter – entsprechend niedriger oder höher ausfällt. Der Abschlag für einen früheren Antritt hängt von der Pensionsart ab (z.B. Schwerarbeitspension 1,8%, Korridorpension 5,1%), der Zuschlag für einen längeren Verbleib beträgt 5,1% pro Jahr.
Damit ist sichergestellt, dass ein längerer Verbleib am Arbeitsmarkt angemessen honoriert wird. Effektive Anreize für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben sichern das System insgesamt ab und sind damit auch ein Bollwerk gegen pauschale Pensionskürzungen und gegen die Anhebung des Regelpensionsalters.
Bezüglich Teuerung besteht weiter Handlungsbedarf. Auf Druck von AK und ÖGB wurde zwar die Aliquotierung der ersten Pensionsanpassung ausgesetzt und für 2024-25 eine Schutzklausel vorgesehen. Die unsachliche Aliquotierung muss aber gänzlich beseitigt und eine Schutzklausel im Dauerrecht verankert werden.
Darüber hinaus muss das an sich sehr gute Pensionssystem hinsichtlich Geschlechtergerechtigkeit und Armutsfestigkeit weiterentwickelt werden. Erforderlich sind:
Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien
Telefon: +43 1 50165-0
- erreichbar mit der Linie D -
© 2024 AK Wien | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65