![© Maha Heang 245789, stock.adobe.com Frau fühlt sich hoffnungslos](https://wien.arbeiterkammer.at/genticsimagestore/c4bc94c2560ec7d9d01b507ebf5d6b46-AdobeStock_350944943_1920x1080.jpg)
4 Mythen über die Lohnlücke zwischen Frau und Mann
Die Lohnlücke ist Realität! Frauen verdienen weniger als Männer. In unserem Faktencheck beleuchten wir die 4 größten Mythen über die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen.
Mythos 1: Es gibt keine Lohnlücke, Frauen sind längst gleichberechtigt!
Frauen verdienen im Mittel pro Jahr um 14.155 Euro weniger. Das hat die Statistik Austria auf Basis der Lohnsteuerdaten des Finanzministeriums berechnet. Würden Frauen mehr verdienen – das Finanzamt wüsste es.
Mythos 2: Keine Teilzeit, kein Problem!
Frauen arbeiten überwiegend aufgrund in Teilzeit, damit sie sich um Kinder kümmern und ihre Angehörigen pflegen können - unbezahlt. Sie werden dabei doppelt allein gelassen: Einmal von Staat und Wirtschaft, die zu wenig in Kinderbetreuungsplätze mit ausreichend Öffnungszeiten und begrenzten Schließtagen investieren. Und ja, auch von den Vätern: Nur ein Prozent der Väter geht sechs Monate oder länger in Karenz. Nur vier Prozent der Väter arbeitet danach in Teilzeit. Aber sind wenigstens die Stundenlöhne zwischen Frauen und Männern gleich? Nein! Der Unterschied beträgt auch pro Stunde mehr als 18 Prozent. Das Problem besteht also auch ohne den Faktor Teilzeit.
Mythos 3: Frauen suchen sich die falschen Berufe aus
Nur ein Drittel der Stundenlohnlücke ist durch Berufswahl, Branche, Unternehmensgröße und Dauer der Unternehmenszugehörigkeit erklärbar. Die schlechtere Bezahlung von Berufen, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten hat weder mit der Qualifikation noch mit dem Wert der Arbeit zu tun, der z.B. in der Pflege oder in der Kinderbetreuung geleistet wird. Und für zwei Drittel der Stundenlohnlücke gibt es keine andere Erklärung als Lohndiskriminierung.
Mythos 4: Frauen verhandeln halt einfach schlechter
Laut Gleichbehandlungsgesetz sind Arbeitgeber:innen dafür verantwortlich, gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit zu bezahlen. Denn bezahlt wird nicht das selbstbewusste Auftreten, sondern die Arbeitsleistung. Wenn du für die gleiche oder gleichwertige Arbeit weniger bezahlt bekommst als dein männlicher Kollege, dann wende dich an deine Arbeiterkammer oder deine Gewerkschaft. Dein Arbeitgeber muss dir nachzahlen, was er dir weniger als deinem Kollegen bezahlt hat und zusätzlich einen Schadenersatz.
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