AUVA plus: Ganzheitliche Prä­ven­ti­on als Er­folgs­modell

Arbeitsbedingte Erkrankungen (Muskel-Skelett-Er­krank­ung­en, psychische Erkrankungen oder Herz-Kreis­lauf­er­krank­ung­en etc) nehmen seit Jahren kontinuierlich zu und belasten durch hohe Kosten unser Ge­sund­heits­system.
Die Prävention und Reduktion von arbeitsbedingten Be­last­ung­en und Erkrankungen bilden dementsprechend auch in der österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzstrategie 2013 - 2020 ein grundlegendes Ziel. Moderne Prä­ven­ti­ons­strategien des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes folgen heute einem ganzheitlichen und damit nachhaltigen Ansatz: Sie beziehen - neben der Verhütung/Prävention von Ar­beits­un­fäll­en und Berufskrankheiten – auch arbeitsbedingte Be­last­ung­en und Erkrankungen umfassend in ihr Prä­ven­ti­ons­kon­zept ein.

Die AUVA verfügt jedoch - nach wie vor - über keinen ge­setz­lich­­en Auftrag, die dringend notwendigen Prä­ven­ti­ons­stra­te­gien zur Verhütung arbeitsbedingter Belastungen und Er­krank­ung­en, aktiv zu entwickeln und umzusetzen zu können. Die deutschen Berufsgenossenschaften sind uns hier bereits weit voraus - diese sind, in dem Zusammenhang, schon seit langer Zeit mit den zielführenden Kompetenzen ausgestattet.

Die Erweiterung des gesetzlichen Präventionsauftrags in §§ 185 bis 188a ASVG auf alle arbeitsbezogenen Ge­sund­heits­ge­fahr­en ist überfällig. Neben der Vermeidung von Kosten und Leid werden hierdurch auch umfassende Schulungs-, In­for­ma­ti­ons- und Betreuungsangebote für Betriebe jeder Größe so­wie vermehrt angewandte Forschung auf hohem Niveau er­mög­licht.  

Wir fordern: Umsetzung eines modernen und ganz­heit­lich­en Präventionsmodells

  • Erweiterung der Präventionskompetenz der AUVA von der Um­setz­ung des ArbeitnehmerInnenschutzrechts auf ar­beits­be­zogene Gesundheitsgefahren/die Prävention ar­beits­be­dingt­er Erkrankungen (ASVG-Novelle)

  • Ausbau der AUVA zu einem „Zentrum für Prävention im Be­trieb“ (in Zusammenarbeit mit SozialpartnerInnen, Krank­en­kassen und Pensionsversicherungen)

  • Intensivierung der medizinischen Forschung mit dem Ziel eines thematisch wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns in den Behandlungseinrichtungen sowie im Prä­ven­ti­ons­be­reich, mit besonderem Fokus auf arbeitsbezogene Er­krank­ung­en (inkl der entsprechenden Bereitstellung der er­ford­er­lich­en Ressourcen)

  • Errichtung eines Präventionsbeirats mit Budgethoheit in der AUVA mit dem Ziel eines koordinierten Vorgehens und Ab­baus bürokratischer Hemmnisse in Ent­scheid­ungs­find­ungs­pro­zessen

  • Erhöhung des Präventionsbudgets der AUVA auf min­des­tens 10% der Gesamtaufwendungen

  • Anhebung der Aufwendungen für Gesundheitsförderung und Prävention der Krankenversicherungen auf 4% (derzeit deut­lich unter 1%) der Gesamtaufwendungen

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