Prävention am Arbeitsplatz: Einen Schritt voraus
Wir fordern: Gute Arbeit für jedes Alter sicherstellen! Menschen länger in Beschäftigung zu halten, ist ein erklärtes Ziel der SozialpartnerInnen und der Bundesregierung.
Arbeit ist dann alternsgerecht, wenn sie vom Einstieg ins Berufsleben bis zum Erreichen des Pensionsantrittsalters ausgeübt werden kann – bei guter physischer und psychischer Gesundheit. Alternsgerechte Arbeitsbedingungen sind auch ein wesentlicher Faktor, um die Zahl der gesunden Lebensjahre insgesamt zu erhöhen.
Die Arbeitsbedingungen in Österreich müssen daher die Anforderungen und Bedürfnisse von ArbeitnehmerInnen jedes Alters - etwa in Hinblick auf Arbeitsumgebung, Arbeitszeitgestaltung oder auch Leistungsanforderungen – stärker berücksichtigen.
- Wirksame Konkretisierung der Verpflichtung von ArbeitgeberInnen zu einer alternsgerechten Arbeits- und Arbeitsplatzgestaltung im § 3 ASchG (Allgemeine Pflichten der Arbeitgeber)
- Verpflichtung der ArbeitgeberInnen zur Gestaltung von Arbeitsvorgängen im Sinne von ausgewogenen und altersgerechten Belastungen und Beanspruchungen in § 60 ASchG (Allgemeine Bestimmungen über Arbeitsvorgänge)
- Konkrete Verpflichtung von ArbeitgeberInnen, Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe so zu gestalten, dass für ArbeitnehmerInnen in jedem Lebensalter eine belastungs- und beanspruchungsoptimale Ausführung der Arbeit gewährleistet ist (generalpräventiver, alternsbezogener Grundsatz der Arbeitsgestaltung)
- Explizite Verpflichtung von Sicherheitsfachkräften, ArbeitsmedizinerInnen bzw Arbeits- und OrganisationspsychologInnen, Aspekte der alternsgerechten Arbeitsgestaltung zu ermitteln und zu beurteilen sowie Maßnahmen für eine alternsgerechte Arbeitsgestaltung festzulegen und umzusetzen
- Verpflichtende Einführung eines Generationenmanagements
- Einführung erzwingbarer Betriebsvereinbarungen im Hinblick auf die Berücksichtigung von lebenphasengerechten Arbeitens
Wir fordern: Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) gesetzlich verankern
Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist ein wichtiger gesundheitspolitischer Ansatz zur Hebung des Gesundheitsniveaus der Bevölkerung und trägt zur Finanzierungsentlastung der Gesundheitsausgaben bei. Auch im Hinblick auf die Forderung nach alternsgerechten Arbeitsbedingungen sind Maßnahmen der BGF - welche sowohl auf verhältnis- als auch verhaltensorientierte Aspekte abzielen – bedeutend.
Die Anzahl der Betriebe, die BGF praktizieren, ist jedoch nach wie vor äußerst gering. Nur ein mageres Prozent aller Unternehmen trägt das qualitätsgesicherte BGF-Gütesiegel des Österreichischen Netzwerks Betriebliche Gesundheitsförderung.
Daher ist die Rolle der BGF mittels einer gesetzlichen Verankerung im ASchG aufzuwerten.
- Volle Verankerung der BGF im ASchG als Aufgabe der Präventivfachkräfte inkl Arbeits- und OrganisationspsychologInnen unter Einbeziehung von ExpertInnen der BGF (Aufbau eines geeigneten Gesundheitsmanagementsystems und laufende Weiterentwicklung, Koordination der BGF-Aktivitäten, Organisation von Gesundheitszirkel, Erstellung von jährlichen Gesundheitsberichten)
- Verpflichtende Durchführung eines qualitätsgesichertes BGF-Projekts pro Jahr gemäß den Qualitätskriterien des Österreichischen Netzwerks für BGF in einem zu definierenden betrieblichen Bereich (unter Einbeziehung von mindestens einem Drittel der Belegschaft, verpflichtender Beteiligung von BetriebsrätInnen/PersonalvertreterInnen und Sicherheitsvertrauenspersonen sowie ggf Beiziehung externer ExpertInnen)
- Verpflichtende schriftliche Dokumentation von verhältnisorientierten Maßnahmen aus BGF - Projekten im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument
- Sanktionen für ArbeitgeberInnen, die keine gesundheitsförderlichen Maßnahmen setzen
- Erhöhung der Ressourcen für die BGF bei den KrankenversicherungsträgerInnen
Wir fordern: Digitalisierung der Arbeit gesund und sicher gestalten
Durch die immer stärker werdende Digitalisierung von Arbeit eröffnen sich neue Arbeitswelten und Arbeitsformen bzw. –prozesse. Arbeiten wird an jedem beliebigen Ort und zu jeder Zeit möglich.
Vor allem Themen wie die Flexibilisierung und Entgrenzung von Arbeit, die ergonomischen Anforderungen digitalisierter bzw. mobiler Arbeitsplätze und die Passung und Interaktion zwischen Mensch und Maschine müssen - im Zusammenhang mit Digitalisierung - im Arbeitnehmerinnenschutzrecht künftig mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Wie die Arbeitsbedingungen in einer digitalisierten Welt konkret aussehen werden, ist jedoch bis dato recht unklar.
Im Bereich der Digitalisierung von Arbeit und ArbeitnehmerInnenschutz sind daher vermehrt Forschungsaktivitäten zu setzen. Bezogen auf die Arbeitsgestaltung sind psychische und physische Belastungen sowie ergonomische Anforderungen im Rahmen der Digitalisierung von Arbeit verstärkt zu berücksichtigen.
- Vermehrte wissenschaftliche Studien der AUVA in Bezug auf das psychische und physische Gefährdungspotential digitalisierter Arbeit (zB Aufgabenvielfalt, Entgrenzung, Taktung, Schnittstelle Mensch/Maschine, Datenbrillen, Exo-Skelette, Arbeit mit Robotern) und bei neuen und neu entstehenden Beschäftigungsformen (zB Teleheimarbeit und virtueller Teamarbeit sowie dem Remote Working und Crowdsourcing bzw. -working) sowie geeignete Präventionsmaßnahmen
- Besondere Berücksichtigung von psychischen und physischen Belastungen, welche sich aus dem Einsatz digitaler Technologien ergeben, im Rahmen der verpflichtenden Arbeitsplatzevaluierung (unter Berücksichtigung von dislozierten Beschäftigungsformen)
- Besondere Berücksichtigung der Ergonomie bei digitalen Arbeitsplätzen (steigende Anforderungen an Augen sowie Bewegungs- und Stützapparat) im Rahmen der verpflichtenden Arbeitsplatzevaluierung (unter Berücksichtigung von dislozierten Beschäftigungsformen)
Wir fordern: Gender und Diversity im ArbeitnehmerInnenschutz verstärkt berücksichtigen
Gender- und diversitygerechter ArbeitnehmerInnenschutz ist dann wirksam, wenn relevante Gender- & Diversityaspekte in allen Phasen und allen betrieblichen Bereichen und Hierarchien systematisch einbezogen sind. ArbeitnehmerInnenschutz muss für alle Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Herkunft ua - gerecht und wirksam sein.
- Verpflichtende Ausbildung von ArbeitsmedizinerInnen und Sicherheitsfachkräften zu Aspekten von gender und diversity
- Berücksichtigung von gender- und diversityaspekten in der Evaluierung
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