Präventivfachkräfte: Die Schlüsselpersonen für bessere Arbeitsbedingungen
Wir fordern: Präventionszeiten an die faktischen Anforderungen der Arbeitswelt anpassen
Präventivfachkräfte unterstützen die ArbeitgeberInnen mit ihrer Fachkunde bei der Umsetzung ihrer gesetzlich vorgesehenen Fürsorgepflicht. Daher spielen diese im Rahmen des betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzes - sowohl für ArbeitgeberInnen als auch für ArbeitnehmerInnen - eine gewichtige Schlüsselrolle.
Die Arbeitsanforderungen an die Präventivfachkräfte sowie die Vielfalt ihrer Aufgaben haben - bedingt durch die Veränderung der Arbeitswelt aber auch durch die im Jahr 2013 explizit im ASchG festgelegte Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen - erheblich zugenommen. Die Mindesteinsatzzeit (Präventionszeit), welche den Präventivkräften zur Erledigung ihrer umfangreichen Aufgaben zur Verfügung steht, wurde jedoch bis heute nicht entsprechend dieser Veränderungen angepasst.
Die Präventionszeiten der Präventivfachkräfte sind in ihrem zeitlichen Ausmaß nicht mehr ausreichend und zeitgemäß. Österreich hinkt hier mittlerweile deutlich hinter den Vorgaben anderer EU - Länder (wie beispielsweise Deutschland) hinterher. Auch das österreichische Modell der Präventionszeiten in Betrieben ab 50 Beschäftigten ist - angelehnt an die fortschrittlicheren deutschen Bestimmungen - zu modernisieren. Die Präventionszeiten sind, in diesem Sinne, an die realen Anforderungen der Arbeitswelt anzupassen um auch zukünftig den Schutz und die Sicherheit der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen gewährleisten zu können.
Erhöhung der jährlichen Präventionszeit für ArbeitnehmerInnen an Büroarbeitsplätzen sowie an Arbeitsplätzen mit vergleichbaren Gefährdungen von 1,2 Stunden auf 2 Stunden pro ArbeitnehmerIn
- Erhöhung der jährlichen Präventionszeit für ArbeitnehmerInnen an allen anderen Arbeitsplätzen von 1,5 Stunden auf 2,5 Stunden pro ArbeitnehmerIn
- Aufteilung der jährlichen Präventionszeit zu gleichen Anteilen (je 25%) auf Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen und ArbeitspsychologInnen
- Flexible (dh bedarfsabhängige) Aufteilung der verbleibenden 25% der jährlichen Präventionszeit auf eine oder mehrere der drei genannten Präventivfachkräfte
- Anwendung der erhöhten Präventionszeiten bereits auf Arbeitsstätten ab 11 Beschäftigten (Angleichung auf deutsches Niveau)
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