ArbeitnehmerInnenschutz weiterdenken
Die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ist, ebenso wie die Arbeitswelt an sich, ein weites Feld. Nicht zuletzt deshalb ergeben sich mehr oder weniger eindeutige Querschnittsbereiche in verwandte Materien.
Untenstehend sind Forderungen aus Sicht des ArbeitnehmerInnenschutzes angeführt, die sich möglicherweise aus Sicht anderer rechtsverwandter oder sozialpolitischer Bereiche andersgestaltet darstellen können.
Aufgrund ihres Stellenwerts für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten an ihren Arbeitsplätzen werden diese an dieser Stelle explizit angeführt.
Wir fordern: Unabhängigkeit der Präventivfachkräfte sicherstellen
Nicht immer stehen die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Beschäftigten im Einklang mit den Wünschen der ArbeitgeberInnen.
Durch die unmittelbare Finanzierung der Präventivfachkräfte durch den/die ArbeitgeberIn ergibt sich für Erstere oftmals ein Spannungsverhältnis zwischen dem gesetzlichen Auftrag und den betrieblichen Interessen/Bedürfnissen/Wünschen.
Die Präventivfachkräfte müssen daher ausdrücklich befähigt werden, ihrer Arbeit weisungsfrei und objektiv nachzugehen - die Unabhängigkeit der Präventivfachkräfte ist in stärkerem Ausmaß sicher zu stellen.
- Gewährleistung einer unabhängigen Stellung der Präventivfachkräfte durch neue Modelle der Finanzierung und Refundierung, beispielsweise durch einen Fonds für Präventivfachkräfte
Wir fordern: Belastungsverkürzung als Beitrag zu gesunden Arbeitsbedingungen
- Belastungsverkürzung durch Einführung einer 6. Urlaubswoche
- Belastungsverkürzung durch Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit
Wir fordern: Mehr Souveränität für ArbeitnehmerInnen bei der Gestaltung von Arbeitszeit
- Mehr Einfluss für Beschäftigte bei der Arbeitszeitgestaltung sowie stärkere Berücksichtigung von hierauf bezogenen individuellen Bedürfnissen unter Berücksichtigung von arbeitspsychologischen und arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen als Beitrag zur Eindämmung von psychischen Erkrankungen
Wir fordern: ArbeitnehmerInnenschutzrechtliche Verantwortung für intermediäre Plattformen gesetzlich verankern
- Eindeutige arbeitnehmerInnenschutzrechtliche Verantwortung intermediärer Plattformen (zB Crowdwork) sowie Etablierung geeigneter Regeln zur Durchsetzung der Verantwortung (vgl Arbeitskräfteüberlassung)
Wir fordern: Anpassung der Berufskrankheitenliste an die realen Bedingungen der Arbeitswelt
Aufnahme von bandscheibenbedingten Erkrankungen der Wirbelsäule (durch langjähriges Hantieren mit schweren Lasten oder Arbeiten in gebückter Haltung oder Zwangshaltung sowie vertikale Einwirkungen von Ganzkörperschwingungen im Sitzen) in die Berufskrankheitenliste
- Aufnahme von Arthrose (durch eine die Gelenke belastende Tätigkeit mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens 13.000 Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt 1 Stunde pro Schicht) in die Berufskrankheitenliste
- Aufnahme von multipler aktinischer Keratose und Plattenepithelkarzinom in die Berufskrankheitenliste
- Aufnahme von durch Schicht- und Wechseldienst oder Nachtarbeit verursachte länger dauernde bzw. anhaltende Störungen des Biorhythmus bzw. psychosomatische Erkrankungen in die Berufskrankheitenliste
- Aufnahme von psychischen Erkrankungen (insbes. Angststörungen und depressiven Störungen) in die Berufskrankheitenliste
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