Halbe-halbe bei der Elternteilzeit
Das Recht auf Elternteilzeit wird zumeist nur von Frauen in Anspruch genommen. Denn vielen Eltern sind die Möglichkeiten und Vorteile gleichberechtigter Elternschaft nicht bekannt, sagt Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales in der Arbeiterkammer.
„Wahlfreiheit für Eltern gibt es nur, wenn Eltern auch alle Informationen haben. Insbesondere bei der Elternteilzeit gibt es hier noch viel Aufklärungsbedarf“, erklärt AK Bereichsleiterin Ines Stilling. So wissen viele Eltern beispielsweise nicht, dass sie gleichzeitig in Elternteilzeit gehen können. Und auch nicht, dass halbe-halbe auch bei einem niedrigeren Einkommen der Frau finanziell sogar günstiger sein kann. Nachrechnen lohnt sich!
Höheres Nettofamilieneinkommen
Die meisten Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern entscheiden sich dafür, dass die Frau nach der Karenz rund 20 Wochenstunden arbeitet, der Vater hingegen 40. Als Grund dafür wird oft der höhere Verdienst des Vaters genannt. Dabei käme vielen Eltern eine gleichberechtigte Aufteilung der Erwerbsarbeit mit jeweils 30 Wochenstunden finanziell sogar günstiger, wie AK Steuerexpertin Vanessa Mühlböck an einem Beispiel* vorrechnet:
Einkommen vor der Geburt bei Vollzeit
| Frau | 3.000 Euro brutto | 2.169 Euro netto |
| Mann | 3.300 Euro brutto | 2.340 Euro netto |
Mann arbeitet 40 Wochenstunden, Frau arbeitet 20 Wochenstunden
| Frau | 1.500 Euro brutto | 1.500 Euro brutto |
| Mann | 3.300 Euro brutto | 2.340 Euro netto pro Monat |
| Familieneinkommen | 3.609 Euro netto pro Monat |
Beide arbeiten jeweils 30 Wochenstunden
| Frau | 2.250 Euro brutto | 1.771 Euro netto |
| Mann | 2.475 Euro brutto | 1.885 Euro netto |
| Familieneinkommen | 3.656 Euro netto pro Monat |
* Hintergrund für die Annahmen im Rechenbeispiel: Alter einer Erstgebärdenden laut Statistik Austria: 31,6 Jahre
Bruttomedianeinkommen laut Lohnsteuerstatistik Alterskohorte 26-35 Jahre, Vollzeit
Männer 3.700 Euro, Frauen 3.400 Euro; Lohnlücke = 300 Euro
Die Einkommen wurden in diesem Rechenbeispiel niedriger angenommen, um auch Menschen mit niedrigeren Einkommen abzubilden.
Kündigungs- und Entlassungsschutz für beide!
Das Recht auf Elternteilzeit können beide Eltern gleichzeitig in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen dafür sind, dass keiner der beiden Elternteile für dasselbe Kind in Babykarenz ist. Außerdem leben die Elternteile mit dem Kind unter einem Dach oder haben die Obsorge. Dabei muss die vorher gearbeitete Normalarbeitszeit um mindestens 20 Prozent reduziert werden und mindestens 12 Wochenstunden betragen.
Die Elternteilzeit muss dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vor Beginn bekannt gegeben werden, am besten schriftlich. Wenn beide Elternteile in Elternteilzeit gehen, gilt der Kündigungs- und Entlassungsschutz für beide ab Bekanntgabe – frühestens vier Monate vor dem Antritt – und endet vier Wochen nach dem vierten Geburtstag des Kindes.
Petition
Die Arbeiterkammer fordert mehr Fairness für Teilzeitbeschäftigte – mit einer Petition unter mitmachen.arbeiterkammer.at will die AK für faire Arbeit Druck machen. Konkret verlangt die AK: Gleiche Arbeit muss gleich viel wert sein!
Kontakt
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Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien
Telefon: +43 1 50165-0
- erreichbar mit der Linie D -