Junger Bauarbeiter mit Schutzhelm sitzt auf dem Boden.
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Gezielt. Geplant. Gewissenlos. Lohn- und Sozialdumping haben System  

Sozialbetrug durch dubiose Unternehmen wird immer gefinkelter, auch Insolvenzen werden häufig als Geschäftsmodell missbraucht. Die Stabsstelle Betrugsbekämpfung der AK Wien präsentiert ihre neue Bilanz.

Firmen verschwinden über Nacht und tauchen unter neuem Namen wieder auf. Beschäftigte wechseln, ohne es zu wissen, den Arbeitgeber. Aufträge werden über mehrere Subunternehmen weitergereicht, bis kaum mehr nachvollziehbar ist, wer tatsächlich Verantwortung trägt. Die Halbjahresbilanz der Stabsstelle Betrugsbekämpfung der AK Wien zeigt: Organisierter Sozialbetrug durch dubiose Unternehmen kommt die Allgemeinheit aber auch ehrliche Betriebe teuer zu stehen.


Organisierter Sozialbetrug ist kein Randphänomen

Die Bilanz der Stabsstelle Betrugsbekämpfung macht deutlich: Organisierter Sozialbetrug durch Unternehmen ist kein Randphänomen. Bis Ende Juli 2026 bearbeitete die Stabsstelle 96 Fälle. In 57 Fällen wurden Anzeigen wegen Unterentlohnung erstattet. Betroffen sind 500 Arbeitnehmer:innen mit offenen Entgeltansprüchen in Höhe von 3,6 Millionen Euro. Diese Summe ist bereits jetzt um 20 Prozent höher als jene im Vorjahr.

Die Zahlen bilden jedoch nur jene Fälle ab, die tatsächlich bei der AK Wien bekannt werden. Viele Betroffene wissen nicht, dass sie falsch entlohnt wurden, andere scheuen aus Angst um ihren Arbeitsplatz rechtliche Schritte oder stoßen auf sprachliche Hürden. Diese Zahlen zeigen daher nur die Spitze des Eisbergs – die tatsächliche Dimension ist mit Sicherheit deutlich größer.

Die Expert:innen der Stabsstelle sehen sich immer häufiger mit verwickelten Firmengeflechten konfrontiert, die entwirrt werden müssen; oder mit Aufträgen, die durch lange Subunternehmerketten wandern, bis Verantwortlichkeiten kaum mehr nachvollziehbar sind. Für Arbeitnehmer:innen hat das schwerwiegende Konsequenzen: Selbst wenn Ansprüche eindeutig bestehen, wird es durch solche Praktiken sehr schwierig, diese durchzusetzen.

Fälle der Stabsstelle Betrugsbekämpfung

Erntehelfer ausgebeutet

Sechs Arbeiter aus Nepal wandten sich an die AK Wien und berichteten von den haarsträubenden Arbeitsbedingungen, unter denen sie als Erntehelfer leiden mussten. Nach eigenen Angaben mussten sie bereits in Nepal für die Vermittlung nach Österreich bezahlen. Nach ihrer Ankunft wurden ihnen die Reisepässe abgenommen. Untergebracht wurden sie in Quartieren der Arbeitgeberin, einer Gemüsebäuerin im 11. Bezirk. Die Betroffenen arbeiteten sechs Tage pro Woche – zunächst neun und während der Erntesaison zwölf Stunden täglich. Dafür erhielten die Arbeiter laut eigenen Angaben lediglich fünf Euro netto pro Stunde, und zwar in bar – was deutlich unter dem liegt, was ihnen zusteht. Der kollektiv vertragliche Stundenlohn für Hilfskräfte im Gartenbau liegt nämlich bei 11,17 Euro brutto. Überstunden und Zuschläge wurden gleich gar nicht bezahlt. Die AK Wien wird die offenen Ansprüche für die Erntehelfer einklagen und bereitet Anzeigen wegen des Verdachts auf Lohn- und Sozialdumping vor.

Hotelreinigung: 20 Beschäftigte wurden um ihr Geld betrogen

Ein aktueller Fall aus der Hotelreinigung wirft ein Schlaglicht auf die problematischen Zustände in Teilen der Branche. Betroffen sind mehr als 20 Reinigungskräfte, die über Jahre hinweg Zimmer in Hotels einer österreichischen Hotelkette gereinigt haben. Viele von ihnen warten bis heute auf ihr Geld – Überstunden wurden laut den Betroffenen überhaupt nicht bezahlt. Die österreichische Hotelkette hatte die Zimmerreinigung an ein externes Unternehmen ausgelagert. Dieses Unternehmen hat nur zwei Angestellte, führte die Arbeiten also sicher nicht selbst durch, son dern gab diese an eine Subfirma weiter. Für die Beschäftigten änderte sich nichts: Sie arbeiteten weiter hin im selben Hotel und erledigten dieselben Tätigkeiten. Was sie nicht wussten: Im Hintergrund wur den sie immer wieder auf andere Firmen umgemeldet – das wurde erst durch die Versicherungsdaten auszüge sichtbar. Dienstverträge oder Dienstzettel erhielten sie nicht. Besonders brisant: Mehrere der beteiligten Firmen wurden inzwischen von den Finanzbehörden als Scheinfirmen eingestuft. Auffällig ist außerdem, dass der Geschäftsführer des ursprünglich beauftrag ten Unternehmens auch bei einer der Sub-Firmen als Geschäftsführer aufscheint. Wie hoch der Gesamtschaden tatsächlich ist, lässt sich derzeit noch nicht beziffern. Aber sämtliche Hin weise deuten auf ein weitreichendes System von Lohn- und Sozialdumping in der Hotelreinigung hin.

Was sich jetzt ändern muss  

Die Erfahrungen der AK Wien zeigen: Das Problem ist nicht immer das Fehlen von Regeln, sondern dass bestehende Vorschriften gezielt umgangen werden. Leider sind die Strafen so gering, dass sich Lohn- und Sozialbetrug für Unternehmen rechnet. Die AK begrüßt alle bisher gesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Scheinunternehmen. Aber es müssen weitere Schritte folgen, damit sich Sozialbetrug nicht länger lohnt. Da geht es nicht um mehr Bürokratie, sondern um strengere 4 Haftungsbestimmungen, wirksamere Sanktionen oder mehr Kontrollen. Wer sich an Gesetze hält, darf keinen Wettbewerbsnachteil haben – und wer sie systematisch missachtet, darf nicht daran verdienen.

  • Wer verdient, ist verantwortlich: Immer längere Subunternehmerketten erschweren heute nicht nur Kontrollen, sondern auch die Durchsetzung berechtigter Ansprüche. Je mehr Unternehmen zwischen Auftraggeber und Beschäftigten stehen, desto schwieriger wird es, die Verantwortlichen zu identifizieren. Die Erstauftraggeberhaftung würde unseriöse Geschäftsmodelle weniger attraktiv machen und gleichzeitig jene Unternehmen stärken, die schon heute auf seriöse Partner setzen. Im Baubereich gibt es schon seit vielen Jahren eine Haftung des Auftraggebers für die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer. Die Erfahrungen sind gut, die ÖGK kann dadurch sehr erfolgreich Beiträge einheben. Daher muss diese Haftung auf Löhne und andere Branchen ausgeweitet werden. 

  • Niedrige Strafen sind eine Einladung zum Lohnbetrug: Wer sich regelmäßig einen Wettbewerbsvorteil zum Beispiel durch Unterentlohnung verschafft, kalkuliert häufig das Risiko einer Strafe ein. Die Strafen sind dermaßen gering, dass Lohnbetrug ein lohnen des Geschäftsmodell geworden ist. Die AK fordert daher die Wiedereinführung des „Kumulationsprinzips“ im LSD-BG. Das Kumulationsprinzip sah vor, dass bei Begehung mehrerer Straftaten für jede einzelne Übertretung eine Strafe entrichtet werden musste. Der Europäische Gerichthof hat wiederholt festgestellt, dass kumulierte Strafen zulässig sind. Nur wirklich abschreckende Strafen schützen redliche Betriebe vor „Schmutzkonkurrenz“. 

  • Insolvenzfonds muss abgesichert werden: Die Halbierung des IEF-Beitrags von 0,2 auf 0,1 Prozent hat ein Finanzierungsloch von rund 160 Millionen Euro verursacht und gefährdet damit die Absicherung von Arbeitnehmer:innen im Insolvenzfall. Der Fonds muss nach dem Verursacherprinzip von den Arbeitgebern ausreichend finanziert werden, um die Auszahlung verdienter Löhne und Gehälter auch künftig sicherzustellen. 

  • Kontrollen, die mit der Realität Schritt halten können:  Die Methoden organisierter Sozialbetrüger entwickeln sich ständig weiter. Unternehmensstrukturen werden komplexer und Verantwortlichkeiten diffuser. Damit steigen auch die Anforderungen an jene, die solche Konstrukte aufdecken sollen. Deswegen fordert die AK schon seit vielen Jahren mehr Personal für Finanzpolizei und andere Kontrollbehörden sowie einen noch intensiveren Informationsaustausch zwischen allen zuständigen Institutionen. Organisierter Sozialbetrug lässt sich nur wirksam bekämpfen, wenn alle an einem Strang ziehen. 

  • „Cooling-Off-Phase“ für Wiederholungstäter: Die Arbeit der AK zeigt, dass hinter problematischen Unternehmenskonstruktionen häufig dieselben handelnden Personen stehen. Unternehmen werden in Insolvenz geschickt, neue Gesellschaften gegründet und Geschäftstätigkeiten unverändert fortgesetzt. Grundsätzlich dürfen Geschäftsführer:innen nach einer einschlägigen strafrechtlichen Verurteilung ihre Tätigkeit fünf Jahre lang nicht mehr ausüben. Diese „Cooling-Off-Phase“ muss auch bei Verwaltungsstrafen gelten, die wegen Lohn- und Sozialdumpings oder Verstößen gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz verhängt wurden oder wenn mehrmals Insolvenzen verursacht wurden. 

  • Wer nicht fristgerecht zahlt, soll doppelt zahlen:  Wenn offene Forderungen nicht fristgerecht bezahlt werden, soll künftig der doppelte Betrag fällig wer den (Duplum). Damit könnte man verhindern, dass die Löhne, die den Beschäftigten zustehen, als „Liquiditätspuffer“ missbraucht werden.  

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Gezielt. Geplant. Gewissenlos. Lohn- und Sozialdumping haben System – den gesamten Bericht finden Sie hier.


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