Chemikalien-Kennzeichnung
Jede:r Hersteller:in, Importeur:in oder Inverkehrbringer:in von gefährlichen Stoffen oder Gemischen, hat diese zuvor einzustufen und entsprechend der Einstufung zu verpacken und zu kennzeichnen.
Achtung
Werden chemische Arbeitsstoffe im Betrieb umgefüllt, sind auch diese Behälter entsprechend zu kennzeichnen.
CLP ist die Abkürzung von Classification, Labelling and Packaging. Die CLP-Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen in der gesamten EU. Die CLP-Verordnung basiert auf den von der UNO vereinbarten internationalen Kriterien des "Globally Harmonised System of Classification an Labelling of Chemicals" (GHS).
Gefahrenpiktogramme
Liste - Gefahrenpiktogramme (0,1 MB)
Zusätzlich zu den Gefahrenpiktogrammen finden sich auf den Etiketten die Signalwörter
GEFAHR für hohes Gefahrenniveau
oder
ACHTUNG für die "weniger schwerwiegenden" Gefahrenkategorien
Downloads
Ratgeber
SVP Infos
Links
Kontakt
Kontakt
Wir beraten Sie gern
Sicherheit, Gesundheit & Arbeit
Telefonische Auskunft und Terminvereinbarung
Montag - Freitag, 8-15:45 Uhr
+43 1 501 65 1208