Zeit für Kinder? Zählt für die Pension!
Kindererziehungszeiten sind Zeiten, in denen Sie Ihr Kind betreuen und erziehen. Auch wenn Sie in dieser Zeit nicht oder weniger arbeiten, werden diese Zeiten für Ihre Pension berücksichtigt.
Warum sind Kindererziehungszeiten wichtig?
Diese Zeiten zählen für Ihre Pension. So haben Sie später keine Nachteile, wenn Sie wegen Ihres Kindes nicht arbeiten konnten.
Wer bekommt die Kindererziehungszeiten angerechnet?
- Die Kindererziehungszeiten bekommt die Person, die das Kind hauptsächlich betreut hat.
- Für ein Kind kann nur eine Person zur gleichen Zeit diese Zeiten bekommen.
- Meist ist das die Person, bei der das Kind lebt.
Wie lange werden Kindererziehungszeiten angerechnet?
- Bis zu 4 Jahre pro Kind
- Bei Zwillingen oder Mehrlingen: bis zu 5 Jahre
- Wird in dieser Zeit ein weiteres Kind geboren, beginnt die Anrechnung für das jüngere Kind neu.
Was bedeutet das für meine Pension?
Kindererziehungszeiten zählen wie Arbeitszeiten. Der Staat rechnet dafür einen festen Betrag an. Dieser Betrag hilft, damit Ihre Pension später höher ist.
Was ist, wenn ich in dieser Zeit arbeite?
Wenn Sie arbeiten und Ihr Kind betreuen:
- zählt Ihre Arbeit für die Pension
- und zusätzlich zählen die Kindererziehungszeiten
Das ist kein Nachteil für Sie.
Muss ich etwas beantragen?
Ja.
Die Kindererziehungszeiten werden nicht automatisch eingetragen.
Sie müssen:
- einen Antrag bei der Pensionsversicherung stellen
- zum Beispiel eine Geburtsurkunde vorlegen
Das ist auch später noch möglich.
Was ist Pensionssplitting?
Pensionssplitting ist freiwillig.
Das bedeutet:
- Ein Elternteil arbeitet.
- Ein Elternteil betreut das Kind.
- Der arbeitende Elternteil gibt einen Teil seiner Pension an den betreuenden Elternteil ab.
Das kann die Pension fairer machen.
Unser Tipp
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre Pensionsdaten.
- Fragen Sie bei der Pensionsversicherung nach, wenn etwas unklar ist.
- Holen Sie sich Hilfe bei einer Beratungsstelle, wenn Sie unsicher sind.
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