4.5.2016

Mehr Prävention im Arbeitnehmerschutz!

Frühzeitig, passgenau und wirksam – Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit müssen gesetzt werden, bevor Beschäftigte verunfallen oder arbeitsbedingte psychische und physische Erkrankungen auftreten.

Psychische Belastungen nehmen zu

Verantwortlich dafür sind die ArbeitgeberInnen. „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gut beraten, dem gesetzlichen Auftrag auch wirklich nachzukommen“, verweist Rudi Kaske, Präsident der Bundesarbeitskammer, auf die bekannten Fakten:

  •  Die Krankenstände aufgrund psychischer Belastungen verursachen pro Jahr bereits gesamtwirtschaftliche Kosten von rund 3,3 Milliarden Euro (Wifo, 2011).
  • Die Krankenstandstage aufgrund psychischer Erkrankungen sind im Zeitraum von 1994 bis 2014 von rund  einer Million auf über 3,6 Millionen angestiegen – ein Plus von mehr als 340 Prozent. 
  • Fast 30 Prozent aller Neuzugänge in Pensionen wegen geminderter Erwerbsfähigkeit erfolgen mittlerweile aufgrund psychischer Erkrankungen (Hauptverband, Statistik 2014).

Studie

Die aktuelle Studie der Arbeiterkammer im Volltext und alle Ergebnisse im Detail können Sie hier nachlesen.

Gesund bis zur Pension

„Gerade im Lichte der Bestrebungen, das faktische Pensionsantrittsalter merkbar anzuheben, müssen die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an erster Stelle stehen. Wir brauchen endlich Arbeitsbedingungen, die es den Beschäftigten ermöglicht, ihre Arbeit gesund bis zu ihrer Pension auszuführen“, betont Kaske. 

Gesetzlich vorgeschrieben: Evaluierung der Belastungen

Erst 21 Prozent der Betriebe haben die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung der psychischen Belastungen durchgeführt (AK Strukturwandelbarometer 2014). „Hier herrscht ein enormer Aufholbedarf“, so Kaske, „betriebliche Prävention und gesunde Arbeitsbedingungen sind die Basis für ein produktives, erfolgreiches Arbeiten. Davon profitieren ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen.“ Die Betriebe werden hierbei von qualifizierten Fachleuten – Sicherheitsfachkräften, ArbeitsmedizinerInnen und ArbeitspsychologInnen – begleitet und unterstützt. Diese Präventivfachkräfte helfen den Betrieben mit ihrer Expertise und ihrem Know-how bei der Umsetzung der betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzaufgaben sowie bei der Schaffung und Gestaltung von menschengerechten Arbeitsbedingungen. 

Forderungen

„Prävention im ArbeitnehmerInnenschutz ist Fundament und Ziel zugleich. Wir sind gefordert, die betriebliche Prävention weiter auszubauen, um für die neuen Anforderungen der Arbeitswelt gerüstet zu sein. Wir müssen am Puls der Zeit bleiben, denn Stillstand ist Rückschritt“, sagt Kaske.

PRESSEUNTERLAGEN

Die wichtigsten Fakten und alle Forderungen der Arbeiterkammer finden Sie im ausführlichen Pressepapier.

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