Älterer Herr beim Einkaufen
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Pensionsanpassung

Um die Kaufkraft der Pensionen zu erhalten, werden diese jährlich inflationsangepasst. In der Vergangenheit wurde oft in Pensionsanpassungen eingegriffen. Dies betrifft einerseits die erste Pensionsanpassung und andererseits die Pensionsanpassung selbst.

Jährliche Pensionsanpassung

Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung werden gemäß § 108h ASVG jährlich mit dem Anpassungsfaktor erhöht und damit inflationsangepasst. Dies erfolgt im Jänner jedes Jahres.

Der Anpassungsfaktor bestimmt sich nach der durchschnittlichen Erhöhung der Verbrauchpreise (VPI 2000) in zwölf Kalendermonaten bis inklusive des Julis des Jahres, das dem Anpassungsjahr vorangeht. Dazu wird der Durchschnitt der für den Berechnungszeitraum von der Statistik Austria veröffentlichten Jahresinflationsraten gebildet.

Regelmäßig greift der Gesetzgeber jedoch in die beschriebene Pensionsanpassung des Dauerrechts ein und bestimmt eine davon abweichende Regelung. Oft erfolgen Pensionsanpassungen in weiterer Folge sozial gestaffelt, indem höhere Pensionen geringer angepasst werden. 

Was gilt 2026?

Die Pensionsanpassung im Jänner 2026 ergibt sich demnach aus der durchschnittlichen Inflation von Juli 2024 bis Juli 2025. Sie würde daher grundsätzlich 2,7% betragen. Der Gesetzgeber hat für die Anpassung 2026 aber eine soziale Staffelung beschlossen:

  • Pensionen bis € 2.500 brutto werden mit 2,7% angepasst
  • Pensionen ab € 2.500,01 brutto erhalten einen Fixbetrag von € 67,50

Erste Pensionsanpassung 

Die erste Pensionsanpassung erfolgt anders als die restlichen Anpassungen. Seit einem Pensionsantritt 2025 beträgt die erste Pensionsanpassung für alle – unabhängig vom Stichtag - nur die Hälfte des jeweiligen Anpassungsfaktors. 


 

Tipps, wie Sie die Pension planen

  • Planen Sie nicht nur Ihr Arbeitsleben. Überlegen Sie auch, was für Sie als Pension herauskommt. Dabei hilft Ihnen das Pensionskonto und der Pensionskonto-Rechner. Sie finden das unter www.neuespensionskonto.at

  • Infos zur Pension und einen Pensionsantrittsrechner finden Sie auch auf der Internet-Seite der Pensionsversicherungsanstalt unter www.pv.at

  • Infos und Tipps der AK zur Pensionsplanung finden Sie auf www.arbeiterkammer.at/pension.

  • Der Online-Pensionsrechner der AK hilft Ihnen, Ihre Pensionshöhe abzuschätzen und kann auch die Auswirkungen von künftigen Kindererziehungszeiten, Teilzeitbeschäftigungen oder Lücken auf Ihre Pension zu berechnen. Den AK-Pensionsrechner finden Sie hier!

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