
Mindestsicherung: Wer bekommt wie viel?
Wie ist in Wien die Mindestsicherung geregelt? Hier finden Sie den Überblick:
Mindestsicherung können jene Menschen beziehen,
- die sonst keine Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
- Vorhandene Ersparnisse müssen zuerst aufgebraucht werden (Grenze 2023: 6.321,84 €). Ausnahmen sind die als Hauptwohnsitz genutzte Eigentums-Wohnung und die Wohnungseinrichtung.
- Wer ein Auto besitzt, muss dieses verkaufen - außer das Gefährt ist berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig.
Anspruch haben Personen, die ...
- hilfsbedürftig sind, d.h. deren Haushaltseinkommen unter den Mindeststandards der Wiener Mindestsicherung liegen
- ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren dauernden Aufenthalt in Österreich haben
- deren jeweiliger Bedarf nicht durch eigene Mittel gedeckt werden kann
- und bei denen Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft besteht
Wer nicht arbeitsbereit sein muss
- Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben
- Menschen mit Betreuungspflichten für Kinder, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sofern keine geeignete Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist
- Personen, die Betreuungsleistung gegenüber Angehörigen haben, die ein Pflegegeld mindestens der Stufe 3 beziehen
- Personen, die Sterbebegleitung oder Begleitung von schwerstkranken Kindern leisten
- Personen, die in einer zielstrebig verfolgten Erwerbs- oder Schulausbildung stehen (ein Studium zählt hier nicht dazu)
So viel Geld bekommen Sie
- Die Wiener Mindestsicherung besteht aus 2 Teilen: maximal 790,23 € zur Deckung des Lebensunterhalts und 263,41 € Wohnkostenanteil pro Monat. Zusammen sind das 1.053,64 €
- Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,5-fachen Betrag: 1.580,46 €.
- Für Kinder gibt es in Wien jeweils 284,48 €.
- Personen zwischen 18 und 25 Jahren, die beschäftigt sind, sich in Ausbildung, Schule oder Kursmaßnahmen befinden, haben Anspruch auf eine höhere Leistung als gleichaltrige Personen, für die das nicht zutrifft.
- Einkommen, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Unterhaltszahlungen, Pensionen u. ä. werden jeweils angerechnet und reduzieren den Anspruch.
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Wer den (Wieder-) Einstieg ins Berufsleben schafft, muss die vorher bezogene Mindestsicherung nicht zurückzahlen.
Mindestsicherung & Krankenversicherung
Personen, die Mindestsicherung beziehen, sind krankenversichert. Sie bekommen eine E-Card und sind rezeptgebührenbefreit.
Mindestsicherung trotz Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe niedriger ist als die Mindeststandards der Wiener Mindestsicherung und kein relevantes Vermögen vorhanden ist, kann eine ergänzende Mindestsicherungsleistung bezogen werden.
Wo Sie die Mindestsicherung beantragen können
Für Infos, Berechnung und Antragstellung wenden Sie sich an die Servicestelle der MA 40 unter +43 1 4000 8040.
Sie haben noch Fragen?
Für weiterführende Fragen zur Wiener Mindestsicherung bietet die Sozialberatung Wien persönliche Beratung an.
Ihr Tätigkeitsbereich umfasst:
- Unbürokratische, persönliche Beratung hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen
- Beratung zu Bescheiden
- Unterstützung in der Beschwerdeführung
- Vermittlung im Sozialbereich
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter www.sozialberatungwien.at
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Telefon:
+4319978043
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Montag 12:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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