Mindestsicherung: Wer bekommt sie?
Wie ist in Wien die Mindestsicherung geregelt? Hier finden Sie den Überblick.
Mindestsicherung können jene Menschen beziehen,
- die sonst keine Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
- Vorhandenes Vermögen darf eine bestimmte Wertgrenze nicht überschreiten (2024: 6.935,04 € pro volljähriger Person).
Ersparnisse müssen daher zunächst verbraucht werden.
Auch Autos zählen grundsätzlich zum Vermögen – außer das Gefährt ist berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig.
Weitere Ausnahmen gelten zum Beispiel für die als Hauptwohnsitz genutzte Eigentums-Wohnung und die Wohnungseinrichtung.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben Personen, die ...
- hilfsbedürftig sind, d.h. deren Haushaltseinkommen unter den Mindeststandards der Wiener Mindestsicherung liegen
- ihren Bedarf nicht durch eigene Mittel decken können
- bereit sind, ihre Arbeitskraft einzusetzen
- ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.
Nichtösterreicher:innen müssen außerdem besondere Voraussetzungen erfüllen.
Wer nicht arbeitsbereit sein muss
- Personen, die nicht arbeitsfähig sind
- Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben
- Menschen mit Betreuungspflichten für Kinder, die das 3. Lebensjahr ( bzw. das 4.Lebensjahr bei Pflegebedarf) noch nicht vollendet haben, sofern keine geeignete Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist
- Personen, die Betreuungsleistung gegenüber Angehörigen haben, die ein Pflegegeld mindestens der Stufe 3 beziehen
- Personen, die Sterbebegleitung oder Begleitung von schwerstkranken Kindern leisten
- Personen, die in einer zielstrebig verfolgten Erwerbs- oder Schulausbildung stehen (ein Studium zählt hier nicht dazu)
So viel Geld bekommen Sie
- Die Wiener Mindestsicherung besteht aus 2 Teilen: maximal 822,67 € zur Deckung des Lebensunterhalts und 274,22 € Wohnkostenanteil pro Monat. Zusammen sind das 1.096,89 €
- Personen in Lebensgemeinschaften bekommen den 1,4-fachen Betrag: 1.535,65 €.
- Für Kinder gibt es in Wien jeweils 296,16 €.
- Personen zwischen 18 und 25 Jahren, die beschäftigt sind, sich in Ausbildung, Schule oder Kursmaßnahmen befinden, haben Anspruch auf eine höhere Leistung als gleichaltrige Personen, für die das nicht zutrifft.
- Erwerbseinkommen, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Unterhaltszahlungen, Kinderbetreuungsgeld, Pensionen u. ä. werden grundsätzlich angerechnet und reduzieren den Anspruch.
Ausnahmen gelten zum Beispiel für Familienbeihilfe und Pflegegeld.
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Mindestsicherung & Krankenversicherung
Personen, die Mindestsicherung beziehen, sind krankenversichert. Sie bekommen eine E-Card und sind rezeptgebührenbefreit.
Mindestsicherung trotz Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe
Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe niedriger ist als die Mindeststandards der Wiener Mindestsicherung und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, kann eine ergänzende Mindestsicherungsleistung bezogen werden.
Wo Sie die Mindestsicherung beantragen können
Für Infos, Berechnung und Antragstellung wenden Sie sich an die Servicestelle der MA 40 unter +43 1 4000 8040.
Sie haben noch Fragen?
Für weiterführende Fragen zur Wiener Mindestsicherung bietet die Sozialberatung Wien persönliche Beratung an.
Ihr Tätigkeitsbereich umfasst:
- Unbürokratische, persönliche Beratung hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen
- Beratung zu Bescheiden
- Unterstützung in der Beschwerdeführung
- Vermittlung im Sozialbereich
Bitte verbaren Sie einen Termin unter +43 1 99 78 043.
Weitere Informationen erhalten Sie unter sozialberatungwien.at
Mit der Web-App Habe ich Anspruch auf Mindestsicherung? kann mit wenigen Fragen ermittelt werden, ob ein Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung wahrscheinlich ist und somit eine erste Orientierung geboten werden.
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