
Firmenweihnachtsfeier - Freizeitvergnügen oder Arbeitszeitzuckerl?
Die einen freuen sich auf Punsch mit KollegInnen, den anderen stehen beim Gedanken die Haare zu Berge, kostbare Freizeit mit Leuten aus der Firma verbringen zu müssen. Ist die Weihnachtsfeier „Privatvergnügen“ oder wird sie als Arbeitszeit gerechnet? Worauf sollten Sie achten?
Einladung ausschlagen kommt nicht gut
AK ArbeitsrechtsexpertInnen raten, den kleinen Umtrunk mit Vanillekipferln oder die Teilnahme an einer kurzen Weihnachtsansprache keinesfalls auszuschlagen, wenn Chefin oder Chef während der Arbeitszeit dazu einlädt: Auch wenn man nicht darauf brennt: Es wäre ein diplomatischer Fauxpas und kann einem unnötige Antipathie einbringen oder als Arroganz und Außenseitertum ausgelegt werden.
Auch wer kein Partylöwe ist, sollte die Chance nutzen, mit ChefIn und KollegInnen in etwas lockerer Atmosphäre zu plaudern als sonst. Findet das kurze Zusammensein auf ausdrückliche Einladung oder sogar Anweisung des Chefs oder der Chefin während der Arbeitszeit statt, ist die Zeit grundsätzlich Geschenk der Firma und muss auch bezahlt werden.
Firmenfeier außerhalb der Arbeitszeit
Anders sieht es aus, wenn ein Betrieb zu einer Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit lädt, etwa zum abendlichen Heurigenbesuch. Hier besteht – je nach Firmenkultur – größere Toleranz, wenn Sie nicht zum Fest kommen können oder wollen. Die Teilnahme ist freiwillig und auch unbezahlt. Ein generelles Recht auf eine Firmen-Weihnachtfeier gibt es übrigens nicht.
Vorsicht vor Fettnäpfchen!
Auch wenn Weihnachtsfeiern dazu dienen, sozialen Kitt in die Arbeit zu bringen: Sie sind keine Familienfeiern! Benehmen Sie sich daneben, kann es Ihnen schaden.
5 Tipps für die Firmenweihnachtsfeier
- Alkohol nur in Maßen: Das größte Risiko bei Firmenfeiern ist das berühmte Gläschen zu viel. Alkohol lockert Zunge und Selbstkontrolle – wer dann die Grenzen überschreitet, riskiert im schlimmsten Fall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
- Angemessene Kleidung: Am besten vorab klären, welche Kleiderordnung im Unternehmen üblich ist, um nicht mit ausgefallenen Rentierhörnern oder Engelsflügeln unangenehm aufzufallen. Festliche Kleidung ist willkommen, übertriebenes Aufbrezeln jedoch fehl am Platz.
- Ungezwungene, aber maßvolle Heiterkeit: Bei einer Feier möchte niemand ausschließlich über die Arbeit sprechen. Unterhaltsame Anekdoten sind willkommen, doch Geschichten über exzessive Partynächte, private Beziehungsprobleme, Krankheitsgeschichten oder finanzielle Sorgen sind tabu.
- Respektvolles Miteinander: Unangemessene oder zweideutige Bemerkungen sowie übermäßiger Körperkontakt – insbesondere beim Tanzen – sind zu unterlassen. Solches Verhalten ist nicht nur unprofessionell, es kann das berufliche Ansehen auch dauerhaft schädigen und sogar bis hin zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen.
- Vertraulichkeit mit Augenmaß: Das Du-Wort unter Kolleginnen und Kollegen kann die Zusammenarbeit erleichtern. Wenn jedoch Vorgesetzte spätabends auf der Feier das Du anbieten, empfiehlt es sich, am nächsten Arbeitstag abzuwarten, ob der lockere Umgangston auch nach der Feier bestehen bleibt.
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