Geld zurück für Thomas-Cook-Kunden
Im Herbst 2019 kam es zur Insolvenz der britischen Thomas Cook Gruppe mit ihren internationalen Ablegern. Davon betroffen war eine Vielzahl an Pauschalreisenden, da die meisten der Reisenden ihre Reisen bereits zur Gänze oder teilweise im Voraus bezahlt hatten.
Nun gibt es für geschädigte KundInnen eine Ausgleichszahlung durch die deutsche Bundesregierung für die ins Wasser gefallenen Reisen. Diese kann online beantragt werden.
Ausgleichszahlung für Pauschalreisen
Die Ausgleichszahlung betrifft gebuchte Pauschalreisen beim deutschen Reiseveranstalter der Thomas Cook Gruppe, bei der Thomas Cook International AG oder der Tour Vital Touristik GmbH. Ausgeglichen wird die Differenz zwischen den den Reisenden entstandenen Kosten und den bereits erhaltenen Leistungen Dritter.
Geschädigten der Thomas Cook Österreich AG war es bis November 2019 möglich, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. Entschädigungen wurden bis Ende 2019 ausbezahlt. Weitere Forderungen können hier aber nicht mehr geltend gemacht werden, da die Frist dafür abgelaufen ist.
Wann bin ich berechtigt?
Voraussetzung für den Anspruch auf Ausgleichszahlung ist, dass die KundInnen ihre Ansprüche bei der Zürich Versicherung und beim Insolvenzverwalter angemeldet haben. Ersetzt wird dann die Differenz der bereits erhaltenen Leistungen und den Ihnen durch den Reiseausfall entstandenen Kosten.
Wie komme ich zu meinem Geld?
Um die Ausgleichszahlung in Anspruch nehmen zu können muss man sich auf dem entsprechenden Portal registrieren. Je nach Vertragspartner muss ein anderes Portal genutzt werden. Lesen Sie noch einmal genau nach, bei welchem Unternehmen innerhalb des Konzerns Sie gebucht haben und melden Sie dann Ihre Forderung entsprechend an:
- für Thomas Cook Touristik GmbH, Bucher Reisen und Öger Tours GmbH: thomas-cook.insolvenz-solution.de
- für Thomas Cook International AG: tc-international-bmjv.insolvenz-solution.de
- für Tour Vital Touristik GmbH: tour-vital-bmjv.insolvenz-solution.de
Nach der online-Eingabe der Daten werden Ihre Ansprüche geprüft. Dafür sind auch Unterlagen (Belege) zu übermitteln und es ist anzugeben, ob und in welcher Höhe bereits Rückerstattungen erfolgt sind.
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