Junges Paar am Flughafen wartend
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04.06.2024

FTI Touristik ist insolvent: Was das für Sie bedeutet

Die FTI Touristik GmbH hat am Montag, 3. Juni 2024, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht München gestellt. Haben Sie eine Reise bei der FTI Touristik GmbH gebucht oder sind sogar schon mit dem Reiseanbieter unterwegs? Lesen Sie hier, was die Insolvenz für Sie bedeutet und wie Sie ihr Geld zurück bekommen.

Welche Leistungen sind betroffen?

Betroffen sind alle bei FTI Touristik GmbH gebuchten Leistungen.

Dazu zählen auch die Marken FTI in Österreich, die BigXtra GmbH sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper. Die betroffenen Leistungen konnten in Reisebüros, auf Online-Buchungsplattformen wie Check24, Ab-In-den-Urlaub, HolidayCheck etc. oder auf den eigenen Buchungsplattformen des Unternehmens (fti.de, fti.at, fti.ch, fti.nl, 5vorflug.de, drive.de, ...) gebucht werden. 

Nicht betroffen sind Reisen, die bei Drittanbietern wie zB TUI oder DERTOUR  gebucht wurden. In diesen Fällen ist die FTI Touristik GmbH als bloßer Vermittler aufgetreten.

Was bedeutet das für betroffene Reisende?

Reise bereits angetreten
Haben Sie eine Pauschalreise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und haben die Reise bereits angetreten oder sind am Weg in den Urlaub? FTI ist bemüht, die Reise wie geplant durchzuführen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wird eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert. Wenden Sie sich an Ihre Reisebetreuung vor Ort. Es gibt hierfür auch eine spezielle Unterstützungshotline des DSRF: +49 (0) 89 710 45 14 98

Reise noch nicht angetreten
Haben Sie eine
 Pauschalreise über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht, diese jedoch noch nicht angetreten, aber bereits teilweise oder vollständig bezahlt: Alle gebuchten Pauschalreisen finden laut FTI nicht statt.

Für touristische Einzelleistungen (Flug, Hotel, Transfers, Exkursionen etc), die über FTI, 5vorFlug oder BigXtra mit Abreise ab 06.07.2024 gebucht sind, gilt: Bestimmte Einzelleistungen finden laut FT nicht statt. Bei allen anderen Einzelleistungen wird geprüft, ob die Leistungen in Anspruch genommen werden können. Der Veranstalter wird sich dazu bei den Betroffenen in Kürze melden. 

Aktuelle Informationen sind jeweils der Webseite von FTI zu entnehmen.

Wie ist meine Reise abgesichert?

Für Pauschalreisen gibt es einen umfassenden Insolvenzschutz. Alle Zahlungen, die auf eine bereits gebuchte Pauschalreise geleistet wurden, sind abzusichern. Ihre geleisteten Zahlungen werden erstattet.

An wen kann ich mich wenden?

Haben Sie über FTI Deutschland oder eine deutsche Tochter des Unternehmens gebucht, gibt es eine Absicherung über den Deutschen Reisesicherungsfonds: www.drsf.reisekontakt@drsf.reise.

Haben Sie allerdings nur Einzelleistungen und nicht eine Pauschalreise gebucht (z.B. Mietwagen, Hotel) dann greift der gesetzliche Insolvenzschutz für diese Leistung nicht. Hier haben Sie nur die Möglichkeit im Rahmen des Insolvenzverfahrens ihre Leistung geltend zu machen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde vom Amtsgericht München der Rechtsanwalt Axel Bierbach bestellt.

Infos finden Sie unter: Insolvenz Kundeninformationen (fti-group.com)

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