Der Trick mit dem Glut­a­mat

Packerlsuppe oder Fertiggerichte „frei von Geschmacksverstärkern“ ver­spricht oft die Werbung. Aber: Im Essen sind dann meist Zutaten ent­halt­en mit geschmacksverstärkender Wirkung, zum Beispiel Hefe­ex­trakt.

„Wenn auf der Verpackung ‚ohne zugesetztes Glutamat‘ steht, ist das zwar richt­ig. Aber eigentlich tricksen die Produzenten und täuschen damit die Kon­sum­ent­en“, sagt AK Konsumentenschützer Heinz Schöffl.

Eine AK Analyse von 26 Produkten zeigt: „Ohne Zusatz von Ge­schmacks­ver­stärk­ern“ heißt nicht glutamatfrei. Positiv: Wird Hefeextrakt als glutamathältige Zutat verwendet, ist die Menge an Glutamat meist niedriger als bei direkt zu­ge­setzt­em Glutamat. Die AK will mehr Klarheit bei der Kennzeichnung.

Glutamat: Oft verwendet, kritisch beurteilt

Glutamat als geschmacksverstärkender Zusatzstoff ist in sehr vielen ver­arbeit­et­en Produkten enthalten. Es verleiht den Lebensmitteln eine deutlich würzige Note, wird aber aufgrund der so häufigen Verwendung in der Lebens­mittel­in­dus­trie von vielen Konsumenten sehr kritisch beurteilt.

Die AK hat 26 Produkte wie Wurst, Snacks (Chips, Erdnusslocken), Tief­kühl­pizza, Packerlsuppe oder Fertiggerichte von der Lebensmittelversuchsanstalt Klosterneuburg auf den Glutamatgehalt prüfen lassen. Einerseits ging es um Pro­dukte, bei denen Glutamat als Zusatzstoff zugesetzt war. Anderseits waren es Produkte, die mit Hefeextrakt produziert wurden. Es wurde dabei ermittelt, mit wie viel Glutamat KonsumentInnen in diesen Produkten zu rechnen haben.

Das Ergebnis zeigt: Kein Produkt, das „ohne Glutamatzusatz“ gekennzeichnet war, war frei von geschmacksverstärkenden Stoffen, weil es zum Beispiel Hefe­extrakt enthält. Viele Konsumenten rechnen gar nicht damit, dass Hefeextrakt eine glutamathältige Zutat ist.

Erfreulich aber für KonsumentInnen

Wird beispielsweise Hefeextrakt in den Produkten verwendet, ist der Gehalt an Glutamat niedriger, als wenn Glutamat als Zusatzstoff verwendet wird. Ein Bei­spiel: Ist in einem Teller Packerlsuppe Glutamat drinnen, sind es 0,5 Gramm. Ist Hefeextrakt enthalten, sind es nur 0,026 Gramm.

Forderung

Es braucht bei der Kennzeichnung mehr Transparenz. Werden gluta­mat­hältige Stoffe wie Hefeextrakt verwendet, sollen Hersteller das nicht „verschleiern“. Denn Angaben wie „ohne ge­schmacks­ver­stärk­ende Zusatzstoffe“, „ohne Glutamatzusatz“ oder „ohne künstliche Ge­schmacks­ver­stärk­er“ sind missverständlich, da sich KonsumentInnen häufig ein völlig glutamatfreies Produkt erwarten.


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