Verlängerung der Berufsberechtigung
Mit der Eintragung ins öffentliche GBR haben Sie die Berufsberechtigung für 5 Jahre erhalten. Vor Ablauf ist eine Verlängerung um 5 Jahre notwendig.
Um einen Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister zu stellen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird der Antrag persönlich bei der Registrierungsbehörde oder online mittels ID Austria eingereicht.
Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten (außer Ungarn und Finnland) können im Zuge der Beantragung eines österreichischen Strafregisters auch eine Auskunft aus dem Strafregister ihres Herkunftsstaates einholen (ECRIS).
Achtung: Strafregisterbescheinigungen dürfen bei der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein!
Alle notwendigen Unterlagen finden Sie zusammengefasst auf der Checkliste für die Antragstellung im Gesundheitsberuferegister.
Bei der persönlichen Antragstellung sind die Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.
Fremdsprachige Nachweise sind in deutscher Sprache übersetzt, durch gerichtlich beeidete Übersetzer:innen, vorzulegen.
Nach der inhaltlichen Überprüfung aller vorgelegten Unterlagen und des erfolgreichen Abschlusses des Registrierungsverfahrens, erhalten Sie von der Registrierungsbehörde eine Bestätigung der Eintragung in das Gesundheitsberuferegister. Mit dieser können Sie in Ihrem Gesundheitsberuf tätig werden.
Ihre Eintragung ist dann auch im öffentlichen Gesundheitsberuferegister ersichtlich.
Der Berufsausweis wird nach der Eintragung in das Register ausgestellt und Ihnen per Post zugesandt. Die Registrierung und der Berufsausweis sind fünf Jahre gültig. Vor Ablauf bekommen Sie rechtzeitig ein Erinnerungsschreiben von Ihrer Registrierungsbehörde.
Die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister ist Voraussetzung für die Ausübung Ihres Berufes!
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