Logo
© Skills

Antragstellung und Registrierung

Im Folgenden finden Sie alle notwendigen Informationen für die Antragstellung im Gesundheitsberuferegister. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Registrierungsbehörde.

Downloads

 Alle wichtigen Unterlagen finden Sie unter Anträge, Formulare und Downloads


Zwei Möglichkeiten der Registrierung

Um einen Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister zu stellen, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird der Antrag persönlich bei der Registrierungsbehörde oder online mittels ID Austria eingereicht.

  • Online mittels ID Austria:
    Für den Zugang zur Online-Registrierung benötigt man die ID Austria. Alle erforderlichen Dokumente müssen selbstständig hochgeladen werden. 
Zur Online-Registrierung


Achtung!

Der Antrag kann nicht per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden!

Die Checkliste mit allen für die Antragstellung notwendigen Dokumenten sowie alle Formulare und Ausfüllhilfen finden Sie unter Anträge und Formulare

Welche Registrierungsbehörden sind zuständig?

  • Die Arbeiterkammer ist die zuständige Behörde für AK-Mitglieder (Angestellte, Karenzierte, Arbeitslose und Arbeitssuchende). Berufseinsteiger:innen der Berufe Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und diplomierte operationstechnische Assistenz müssen ihren Antrag bei der zuständigen AK stellen.

  • Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) registriert FH-Absolvent:innen und Personen mit einer anerkannten akademischen Berufsausbildung (DGKP und MTD) sowie die (überwiegend) freiberuflich tätigen Berufsangehörigen und Ehrenamtliche.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • Ausgefüllter Antrag auf Eintragung ins Gesundheitsberuferegister (bei persönlicher Antragstellung)
    • Antrag als DGKP 
    • Antrag als OTA
    • Antrag als MTD
    • Antrag als PA/PFA 

  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit:
    Reisepass oder Personalausweis

  •  Passfoto (für den Berufsausweis)
     Farbfoto im Passbildformat (45mm hoch, 35mm breit, Kopf nimmt zwei Drittel des Bildes ein)

  • Qualifikationsnachweis entsprechend den berufsrechtlichen Vorschriften:
    • Zeugnis
    • Diplom
    • FH-Bachelorurkunde oder
    • Anerkennungs-/Nostrifikationsbescheid

  • Nachweis der Vertrauenswürdigkeit:
    • Allgemeine Österreichische Strafregisterbescheinigung - gem. § 10 Abs. 1 Strafregistergesetz
      Nähere Informationen zur Beantragung einer Österreichischen Strafregisterbescheinigung finden Sie hier:  Strafregisterbescheinigung  

      Achtung: Strafregisterbescheinigungen wie z.B. Pflege und Betreuung oder Kinder- und Jugendfürsorge können nicht akzeptiert werden!

    • Beiblatt Vertrauenswürdigkeit
       
    • Strafregisterbescheinigungen aus jenen Staaten, in denen Sie sich in den letzten fünf Jahren mehr als sechs Monate aufgehalten haben. Dies gilt auch, wenn Sie sich regelmäßig in zwei oder mehreren Staaten aufhalten.

Hinweis

Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten (außer Ungarn und Finnland) können im Zuge der Beantragung eines österreichischen Strafregisters auch eine Auskunft aus dem Strafregister ihres Herkunftsstaates einholen (ECRIS).

Achtung: Strafregisterbescheinigungen dürfen bei der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein!

  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung:

    Ärztliches Attest ausgestellt von einer:einem Ärztin:Arzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin. Medizinische Diagnosen sind aus Datenschutzgründen nicht anzugeben.

    Bitte verwenden Sie nach Möglichkeit das Musterformular ärztliches Attest

    Achtung: Das ärztliche Attest darf bei der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein!

  • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse (bei Anerkennungs-/Nostrifikationsbescheid):

    Sofern sich Ihre Sprachkenntnisse nicht aus einer mindestens einjährigen Vollzeitausbildung in deutscher Sprache oder aus dem Lebensweg ergeben, muss ein Sprachzertifikat bzw. Sprachdiplom vorgelegt werden.

    Siehe dazu: Infoblatt Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse

Informationen zu Deutschkursen


  • Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde bzw. sonstiger Nachweis:
    Nur wenn sich der Name nach Ausstellung des Qualifikationsnachweises geändert hat 

  • Unterschriftsblatt (für den Berufsausweis)
    Bei der Online-Antragstellung ist zusätzlich noch ein selbsthändig unterschriebenes Unterschriftsblatt der Behörde hochzuladen.


Alle notwendigen Unterlagen finden Sie zusammengefasst auf der Checkliste für die Antragstellung im Gesundheitsberuferegister.

 Bitte Beachten Sie 

Bei persönlicher Antragstellung sind die Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.

Fremdsprachige Nachweise sind in deutscher Sprache übersetzt, durch gerichtlich beeidete Übersetzer:innen, vorzulegen. 


Registrierung und Berufsausweis

Berufsausweis
Berufsausweis © sebra drubig-photo, stock.adobe.com

Nach der inhaltlichen Überprüfung aller vorgelegten Unterlagen und des erfolgreichen Abschlusses des Registrierungsverfahrens, erhalten Sie von der Registrierungsbehörde eine Bestätigung der Eintragung in das Gesundheitsberuferegister. Mit dieser können Sie in Ihrem Gesundheitsberuf tätig werden.

Ihre Eintragung ist dann auch im öffentlichen Gesundheitsberuferegister ersichtlich. 

Der Berufsausweis wird nach der Eintragung in das Register ausgestellt und Ihnen per Post zugesandt. Die Registrierung und der Berufsausweis sind fünf Jahre gültig. Vor Ablauf bekommen Sie rechtzeitig ein Erinnerungsschreiben von Ihrer Registrierungsbehörde.

Hinweis

Die Eintragung in das Gesundheitsberuferegister ist Voraussetzung für die Ausübung Ihres Berufes!


Das könnte Sie auch interessieren

Verlängerung der Berufsberechtigung

Mit der Eintragung ins öffentliche GBR haben Sie die Berufsberechtigung für 5 Jahre erhalten. Vor Ablauf ist eine Verlängerung um 5 Jahre notwendig.

Die Änderung der Daten

Eine Änderung Ihrer Daten muss der Registrierungsbehörde innerhalb eines Monats bekannt gegebenen werden