Fachausschüsse der Arbeiterkammer Wien
Die 42 Fachausschüsse der AK Wien vertreten die fachlichen und beruflichen Interessen der ArbeitnehmerInnen in Wien, insbesondere der Lehrlinge.
Der Vorstand kann für den Bereich bestimmter Arbeitnehmergruppen nach Bedarf besondere Fachausschüsse errichten. Sie haben die fachlichen und beruflichen Interessen der ArbeitnehmerInnen im Rahmen des vom Vorstand übertragenen Wirkungsbereiches wahrzunehmen und bestehen aus mindestens sechs und höchstens zwölf Mitgliedern.
Der Vorstand kann autonom entscheiden, welche Person er zu Mitgliedern der Fachausschüsse bestellt. Präsident und Direktor haben die Aufsicht über deren Tätigkeit.
Der Vorstand bestellt die Mitglieder, wobei unter ihnen auch AK-Zugehörige sein können, die kein Mandat als Kammerrätin bzw Kammerrat haben wie z. B. ehemalige AK-Zugehörige, die bereits in Pension sind. Das ist dadurch begründet, dass gerade durch Fachausschüsse kleinere Berufsgruppen unterstützt werden sollen, die schon aufgrund ihrer zahlenmäßigen Stärke oft nicht in der Lage sind, ihren Repräsentanten bei den Kammerwahlen so zu unterstützen, dass er/sie ein Mandat als Kammerrat bzw Kammerrätin erhält. Gerade diese kleineren Gruppen brauchen die Hilfe der Arbeiterkammern in beruflichen und fachlichen Fragen besonders oft.
Unsere Arbeitswelt ist von einem ständigen Wandel geprägt. Neue Technologien erfordern ein immer höheres Ausbildungsniveau und von ArbeitnehmerInnen immer mehr Flexibilität. Dabei ist nicht nur das fachliche Können, sondern auch die Information der ArbeitnehmerInnen über deren Rechte und Pflichten wichtiger denn je. Ebenso vielfältig sind die Aufgaben der Fachausschüsse.
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