Fachausschüsse

Der Vorstand kann für den Bereich bestimmter Arbeitnehmer­gruppen nach Bedarf besondere Fach­ausschüsse errichten. Sie haben die fachlichen und beruflichen Interessen der Arbeit­nehmerInnen im Rahmen des vom Vorstand übertragenen Wirkungs­bereiches wahrzunehmen und bestehen aus mindestens sechs und höchstens zwölf Mitgliedern.

Der Vorstand kann autonom entscheiden, welche Person er zu Mitgliedern der Fachausschüsse bestellt. Präsident und Direktor haben die Aufsicht über deren Tätigkeit.

Gesetzesgrundlage §58 AKG

Der Vorstand bestellt die Mitglieder, wobei unter ihnen auch AK-Zugehörige sein können, die kein Mandat als Kammerrätin bzw Kammerrat haben wie z. B. ehemalige AK-Zugehörige, die bereits in Pension sind. Das ist dadurch begründet, dass gerade durch Fachausschüsse kleinere Berufsgruppen unterstützt werden sollen, die schon aufgrund ihrer zahlenmäßigen Stärke oft nicht in der Lage sind, ihren Repräsentanten bei den Kammerwahlen so zu unterstützen, dass er/sie ein Mandat als Kammerrat bzw Kammerrätin erhält. Gerade diese kleineren Gruppen brauchen die Hilfe der Arbeiterkammern in beruflichen und fachlichen Fragen besonders oft.  

Unsere Arbeitswelt ist von einem ständigen Wandel geprägt. Neue Technologien erfordern ein immer höheres Ausbildungsniveau und von ArbeitnehmerInnen immer mehr Flexibilität. Dabei ist nicht nur das fachliche Können, sondern auch die Information der ArbeitnehmerInnen über deren Rechte und Pflichten wichtiger denn je.  Ebenso vielfältig sind die Aufgaben der Fachausschüsse. 

Kontakt

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Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Telefon: +43 1 50165-0

- erreichbar mit der Linie D -

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