Ihr Recht auf Stillzeiten

Stillende Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf bezahlte Stillzeiten während der Arbeitszeit. Diese können Sie zum Stillen Ihres Kindes oder zum Abpumpen von Muttermilch nutzen.

Wie nehme ich Stillzeiten in Anspruch?

Wenn Sie Stillzeiten nutzen möchten, informieren Sie Ihren:ihre Arbeitgeber:in möglichst frühzeitig darüber – idealerweise noch während des Mutterschutzes oder der Elternkarenz beziehungsweise vor Ihrem Wiedereinstieg.

Teilen Sie dabei auch mit, wie Sie die Stillzeiten voraussichtlich einteilen möchten.

Der:die Arbeitgeber:in kann eine Bestätigung verlangen, dass Sie stillen. Diese kann ausgestellt werden von:

  • Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt
  • Ihrer Hebamme
  • einer Elternberatungsstelle

Wichtig

Informieren Sie Ihren:Ihre Arbeitgeber:in auch, sobald Sie nicht mehr stillen.
 

Sind Stillzeiten bezahlte Pausen?

Ja. Stillzeiten sind bezahlte Freistellungen während der Arbeitszeit.

  • Sie dürfen dadurch keinen Verdienstausfall haben.
  • Sie müssen die Zeit nicht vor- oder nacharbeiten.
  • Die Stillzeit gilt als Arbeitszeit.
  • Sie wird nicht auf Ihre gesetzlich vorgesehenen Ruhepausen angerechnet.

Wie lange stehen mir Stillzeiten zu?

Die Dauer richtet sich nach Ihrer täglichen Arbeitszeit.

Bei mehr als 4,5 Stunden Arbeitszeit

Arbeiten Sie an einem Tag mehr als 4,5 Stunden, haben Sie Anspruch auf 45 Minuten Stillzeit.

Bei 8 Stunden oder mehr Arbeitszeit

Ab einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden können Sie zwei Stillzeiten von jeweils 45 Minuten beanspruchen.

Kann ich die Stillzeiten zusammenlegen?

Ja. Die beiden 45-minütigen Stillzeiten können zu einer 90-minütigen Stillzeit zusammengefasst werden, wenn

  • es an Ihrem Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe keine geeignete Möglichkeit zum Stillen gibt oder
  • es Ihren Angehörigen nicht zugemutet werden kann, das Kind mehrmals täglich zum Stillen in den Betrieb zu bringen.

Kann ich die Stillzeit auch an den Beginn oder das Ende des Arbeitstags legen?

Ja. Das Mutterschutzgesetz spricht von Stillzeit und nicht von einer Stillpause.

Deshalb kann die Stillzeit – wenn dies betrieblich möglich ist – auch am Beginn oder am Ende des Arbeitstags liegen. Sie könnten dadurch beispielsweise 45 oder 90 Minuten später mit der Arbeit beginnen oder entsprechend früher nach Hause gehen, um Ihr Kind zu stillen.

Die konkrete Lage der Stillzeiten muss zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber:in abgestimmt werden. Der:die Arbeitgeber:in darf die Stillzeiten nicht einseitig festlegen.

Was gilt, wenn ich mehr Zeit zum Stillen brauche?

Die gesetzlich vorgesehenen Stillzeiten sind Mindestzeiten.

Benötigen Sie aufgrund der Bedürfnisse Ihres Kindes oder Ihrer persönlichen Situation mehr Zeit zum Stillen oder Abpumpen, ist Ihnen grundsätzlich die dafür erforderliche Zeit zu gewähren.

Brauche ich eine besondere Regelung?

Wenn aus medizinischen oder anderen wichtigen Gründen eine besondere Verteilung der Stillzeiten erforderlich ist, kann die zuständige Verwaltungsbehörde Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in entsprechende Vorgaben machen.

Sie kann im Einzelfall auch die Einrichtung eines geeigneten Stillraums anordnen.

Benötigen Sie Unterstützung, wenden Sie sich an die Arbeiterkammer.

Darf ich die Stillzeit auch zum Abpumpen verwenden?

Ja. Sie können die Stillzeit sowohl zum Stillen Ihres Kindes als auch zum Abpumpen von Muttermilch nutzen.

Je nach Ihrer Situation können Sie

  • Ihr Kind in den Betrieb bringen lassen,
  • nach Hause fahren, um zu stillen, oder
  • die Zeit zum Abpumpen verwenden.

Bis zu welchem Alter meines Kindes habe ich Anspruch auf Stillzeiten?

Das österreichische Mutterschutzgesetz sieht keine Altersgrenze für Stillzeiten vor.

Solange Sie Ihr Kind stillen, können Sie Stillzeiten in Anspruch nehmen.

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