Mann zeichnet ein Dach und darunter eine Familie
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Wiener Beratungsstellen für Fragen zum Wohnrecht

Falls Sie Fragen zum Wohnrecht haben, können Sie sich bei folgenden Stellen beraten lassen:

Wohnservice Wien - Mieterhilfe

1030 Wien, Guglgasse 7-9
Kostenlose Beratung: Tel.: +43 1 4000/ 8000
Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr

Mietervereinigung Österreichs

1010 Wien, Reichsratsstraße 15
Persönliche Beratung für Mitglieder kostenfrei: Tel.: +43 050195/3000
Montag und Mittwoch 8:30 bis 19:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 17:00 Uhr, Freitag 8:30 bis 14:00 Uhr

Österreichischer Mieter- und Wohnungseigentümerbund

1010 Wien, Lichtenfelsgasse 7, 1. Stock
Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung: Telefon: +43 1 512 53 60
Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr

Mieterschutzverband

1070 Wien, Döblergasse 2
Telefonzeiten: Tel.: +43 1 523 23 15
Montag – Freitag: 10:00 -12:00 Uhr
Zweigstelle: 1020 Wien, Praterstraße 25/9 a

Österreichische Mieterinteressensgemeinschaft (MIG)

1100 Wien, Antonsplatz 22
Beratung nur nach vorheriger Terminvereinbarung: Tel.: +43 1 602 25 31
Montag und Mittwoch 15:00 bis 18:30 Uhr

Bezirksgerichte 

Bei Ihrem für Sie zuständigen Bezirksgericht erhalten Sie kostenlose Rechtsauskunft am „Amtstag“ (in der Regel ist das ein Vormittag in der Woche). Bei den Amtstagen werden nur Rechtsauskünfte erteilt,

  • die im Zusammenhang mit einem bereits laufenden Gerichtsverfahren stehen

oder

  • wenn jemand konkret erwägt, gerichtliche Schritte zu ergreifen.

Personen, die nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, können u.a. mündliche Klagen, Anträge und Erklärungen zu Protokoll geben. Allgemeine Rechtsauskünfte, die mit einem Gerichtsverfahren in keinem Zusammenhang stehen, werden bei den Amtstagen nicht erteilt.

Rechtsanwaltskammern

Die Rechtsanwaltskammern Österreichs organisieren in jedem Bundesland eine sogenannte "Erste Anwaltliche Auskunft (→ ÖRAK)". In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch mit einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt erhalten Sie Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall. 

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Telefonische Auskunft

Montag – Freitag, 8 Uhr - 12 Uhr
Dienstag von 15 Uhr - 18 Uhr
Tel.: +43 1 50165 1345

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