Betriebskosten

Laufende Kosten

Die von den Wohnungseigentümern zu tragenden Aufwendungen unterscheiden sich wesentlich von jenen, die Sie als Mieter zahlen müssen.

Ab­rech­nung­en

Der Verwalter hat jährlich eine ordentliche Abrechnung über alle in einem Ka­len­der­jahr angefallenen Aufwendungen für die Liegenschaft zu legen.

Ab­weich­ende Auf­teil­ung der Kosten

Die Aufwendungen werden auf die einzelnen Eigentümer nach Nutzwertanteilen aufgeteilt, außer es gibt einen abweichenden Aufteilungsschlüssel.

Änderungen an der Wohnung

Auch als Eigentümer gilt: Für viele Änderungen braucht es die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer, gerade bei Miteigentum.

Be­nütz­ungs­regel­ung­en

Die allgemeinen Teile der Liegenschaft können von allen Eigen­tüm­ern genutzt werden. Bei Streitigkeiten hilft eine Be­nutz­ungs­ver­ein­bar­ung .

Kontakt

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Wohnen 

Telefonische Auskunft

Montag – Freitag, 8 Uhr - 12 Uhr
Dienstag von 15 Uhr - 18 Uhr
Tel.: +43 1 50165 1345

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