Laufende Kosten
Die von den Wohnungseigentümern zu tragenden Aufwendungen unterscheiden sich wesentlich von jenen, die Sie als Mieter zahlen müssen.
Der Verwalter hat jährlich eine ordentliche Abrechnung über alle in einem Kalenderjahr angefallenen Aufwendungen für die Liegenschaft zu legen.
Die Aufwendungen werden auf die einzelnen Eigentümer nach Nutzwertanteilen aufgeteilt, außer es gibt einen abweichenden Aufteilungsschlüssel.
Auch als Eigentümer gilt: Für viele Änderungen braucht es die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer, gerade bei Miteigentum.
Die allgemeinen Teile der Liegenschaft können von allen Eigentümern genutzt werden. Bei Streitigkeiten hilft eine Benutzungsvereinbarung .
Telefonische Auskunft
Montag – Freitag, 8 Uhr - 12 Uhr
Dienstag von 15 Uhr - 18 Uhr
Tel.: +43 1 50165 1345
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