Beratungsstellen
Sie haben Fragen zum Wohnrecht? Hier können Sie sich beraten lassen.
Im Internet wird derzeit häufig behauptet, Mieter könnten aufgrund einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) aus dem Jahr 2024 (10 Ob 54/24z) alle bisher bezahlten Betriebskosten zurückfordern.
Das stimmt so nicht.
Ob eine Rückforderung möglich ist, hängt von Ihrem Mietvertrag und mehreren rechtlichen Voraussetzungen ab. In vielen Fällen bestehen keine oder nur geringe Erfolgsaussichten.
Sie möchten wissen, ob Ihre Betriebskostenvereinbarung problematisch sein könnte?
Dann können Sie uns im Rahmen unserer telefonischen Wohnrechtsberatung die entsprechende Bestimmung Ihres Mietvertrags vorlesen. Wir geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung.
Bitte beachten Sie:
Ob Sie Betriebskosten zurückfordern können, hängt davon ab, wie diese in Ihrem Mietverhältnis geregelt sind.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
Diese Unterscheidung ist entscheidend.
Dann bestehen nach unserer Rechtsansicht nur geringe Chancen, alle bezahlten Betriebskosten zurückzufordern.
Das betrifft den Großteil aller Mietverhältnisse.
Dann bestehen grundsätzlich bessere Erfolgsaussichten.
Allerdings reicht das allein nicht aus. Es müssen zusätzlich mehrere weitere Voraussetzungen erfüllt sein.
Nach unserer Rechtsansicht bestehen meist keine guten Chancen auf eine vollständige Rückforderung, wenn das Gesetz bereits regelt, welche Betriebskosten bezahlt werden müssen.
Das betrifft insbesondere:
Auch bei Gemeindewohnungen bestehen nach unserer Rechtsansicht meist nur geringe Erfolgsaussichten, wenn
Für die meisten Gemeindewohnungen sind die Voraussetzungen für eine vollständige Rückforderung daher nicht erfüllt.
Auch bei den meisten Genossenschaftswohnungen bestehen nach unserer Rechtsansicht keine ausreichenden Voraussetzungen für eine vollständige Rückforderung.
Das gilt insbesondere,
Auch wenn Sie nicht alle Betriebskosten zurückfordern können, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückforderung einzelner Versicherungsprämien möglich sein.
Das betrifft beispielsweise:
Nicht betroffen sind:
Eine Rückforderung kommt nach unserer Rechtsansicht in Betracht, wenn
Nach unserer Einschätzung bestehen gute Erfolgsaussichten, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Das ist insbesondere der Fall, wenn Sie wohnen in
Das erkennen Sie häufig an Formulierungen wie
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, bestehen nach unserer Einschätzung gute Chancen, alle oder zumindest einen Teil der bezahlten Betriebskosten zurückzufordern.
Ist Ihr Mietvertrag befristet, besteht das Risiko, dass Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin den Vertrag nach Ablauf der Befristung nicht verlängert, wenn Sie Betriebskosten zurückfordern.
Die Arbeiterkammer setzt sich deshalb seit Jahren gegen befristete Mietverträge ein. Sie erschweren es Mieter häufig, ihre Rechte durchzusetzen.
Derzeit werben viele Prozessfinanzierer damit, Betriebskosten für Mieter zurückzufordern.
Ein Prozessfinanzierer übernimmt das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens. Gewinnen Sie den Prozess, erhält der Prozessfinanzierer dafür einen vertraglich vereinbarten Anteil Ihres Erfolgs.
Wie hoch dieser Anteil ist, unterscheidet sich je nach Anbieter. Vergleichen Sie deshalb die Angebote sorgfältig.
Prozessfinanzierer übernehmen meist nur Verfahren mit guten Erfolgsaussichten.
Gerade dann kann es sinnvoll sein, selbst eine Anwältin oder einen Anwalt zu beauftragen. Sie müssen die Verfahrenskosten zwar zunächst selbst bezahlen und tragen das Prozessrisiko. Gewinnen Sie das Verfahren, erhalten Sie die Verfahrenskosten in der Regel ersetzt und müssen keinen Anteil an einen Prozessfinanzierer abgeben.
Sie können einen Vertrag mit einem Prozessfinanzierer in der Regel innerhalb von 14 Tagen widerrufen,
Für beide Fälle stehen Musterbriefe zur Verfügung.
Wohnrechtshotline der Arbeiterkammer Wien
Telefon: 01 501 65 1345
Erreichbarkeit
Bitte halten Sie Ihren Mietvertrag bereit, wenn Sie eine telefonische Ersteinschätzung wünschen.
Telefonische Auskunft
Montag – Freitag, 8 Uhr - 12 Uhr
Dienstag von 15 Uhr - 18 Uhr
Tel.: +43 1 50165 1345
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