Grundbuchantrag: Mustervorlagen
Sie möchten einen Antrag beim Grundbuch stellen? Für einfache Fälle finden Sie hier Mustervorlagen. Ob Sie Ihren Antrag schriftlich oder ausnahmsweise auch mündlich stellen können, hängt von Ihrem Anliegen ab.
Grundsätzlich gilt: Anträge sind schriftlich einzubringen
Seit 2009 müssen Grundbuchanträge grundsätzlich schriftlich eingebracht werden. Das Gesetz sieht aber vor, dass Anträge in einfachen Fällen auch mündlich beim zuständigen Bezirksgericht zu Protokoll gegeben werden können.
Wann ist ein mündlicher Antrag möglich?
Welche Fälle als „einfach“ gelten, ist gesetzlich nicht genau festgelegt. Erkundigen Sie sich daher am besten vorab bei der Grundbuchsabteilung des zuständigen Bezirksgerichts, ob Sie Ihren Antrag mündlich stellen können.
Mustervorlagen für einfache Grundbuchanträge
Für einige einfache Grundbuchanträge stellen wir Ihnen Mustervorlagen zum Download zur Verfügung. Diese unterstützen Sie dabei, Ihren schriftlichen Antrag richtig zu formulieren.
Komplexe Grundbuchanträge
Nicht für alle Grundbuchangelegenheiten gibt es Mustervorlagen. Ist Ihr Fall rechtlich oder sachlich komplex, sollten Sie sich an eine Notar oder Rechtsanwält wenden.
Adresse im Grundbuch ändern
Eine Adressänderung im Grundbuch können Sie auch online durchführen. Den entsprechenden Link finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
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