Vertragsunterzeichnung
Pensionisten-Paar unterschreibt Vertrag © Charlize D/peopleimages.com, stock.adobe.com

Erfolgreiche Klage gegen die MAWA Prozessfinanzierungs GmbH

Die MAWA Prozessfinanzierungs GmbH sammelte über Haustürgeschäfte Unterschriften zur Führung von Mietzinsüberprüfungsverfahren. Dabei wurden Mieter:innen oft erst spät über die für sie nachteiligen Vertragsbedingungen informiert. Nach einer Klage der Arbeiterkammer kam bei Gericht heraus, dass MAWA 19 nachteilige Vertragsklauseln – darunter das hohe Erfolgshonorar – nicht mehr verwenden darf.

Worum geht es?

Die MAWA Prozessfinanzierungs GmbH sammelte über Haustürgeschäfte Unterschriften zur Führung von Mietzinsüberprüfungsverfahren ein. Mieter:innen in Altbauhäusern wurden unaufgefordert zuhause aufgesucht. Die Unterschriften erfolgten auf dem Tablet des Vertreters. Unterlagen in Papier wurden offenbar keine ausgehändigt. Die Vertragsbedingungen der MAWA Prozessfinanzierungs GmbH bekamen die Mieter:innen oft erst Monate später zu Gesicht. Da hatte ein Vertrauensanwalt des Prozessfinanzierers das Verfahren bei der Schlichtungsstelle schon eingeleitet. 

Der Prozessfinanzierungsvertrag der „MAWA“ enthielt zahlreiche, für die Mieter:innen nachteilige Klauseln. Vor allem die Vereinbarung zum Erfolgshonorar stach der AK besonders ins Auge: Soweit überhöhter Mietzins von der Vermieterseite zurück erstritten würde, sollten vom Erlös zunächst Verfahrenskosten abgezogen werden, soweit sie nicht die Vermieterseite zu tragen hätte. Vom Rest sollte die „MAWA“ jedenfalls 3.000 Euro erhalten, vom verbleibenden Rest dann nochmals bis zu 55%. 

In einem uns vorliegenden Anlassfall wären von der Größenordnung zirka 5.000 Euro überhöht bezahlter Mietzins zu erstreiten gewesen. Ginge es nach den Vertragsbedingungen der „MAWA“ würde die Mieterseite nach einem erfolgreichen Verfahren davon aber nur etwa 700 Euro erhalten. 

Telefonische erstberatung

Fragen rund um das Thema Wohnen beantwortet Ihnen gerne unsere Wohnrechtshotline telefonisch Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie am Dienstag zusätzlich zwischen 15 und 18 Uhr unter 01 501 65 1345.

Bei Fragen zu Wertsicherungsvereinbarungen halten Sie zur Klärung bitte Ihren Mietvertrag bereit und suchen Sie den entsprechenden Hinweis vorab heraus. 

Die AK brachte Klage ein – erfolgreich!

Die AK brachte im Jänner 2026 eine Verbandsklage gegen die „MAWA“ beim Handelsgericht Wien ein. 

In der Gerichtsverhandlung am 16. Juni 2026 wurde ein inzwischen rechtskräftiger Teilvergleich abgeschlossen, wonach die MAWA Prozessfinanzierungs GmbH nun verpflichtet ist, insgesamt 19 Klauseln des Prozessfinanzierungsvertrages im Verkehr mit Konsumenten nicht mehr zu verwenden und sich auch nicht mehr darauf zu berufen. Darunter die Klausel über das Erfolgshonorar und auch die Klausel, wonach Mieter:innen Ihre Ansprüche auf Rückzahlung überhöhter Mietzinse an den Prozessfinanzier abgetreten haben.

Das Verfahren über die Verbandsklage beim Handelsgericht Wien läuft nur noch zur Frage der Höhe der Verfahrenskosten weiter, und zur Frage ob die AK berechtigt ist, die Entscheidung des Gerichts auf Kosten der MAWA Prozessfinanzierungs GmbH in einer auflagenstarken Tageszeitung zu veröffentlichen.

Diese Klauseln dürfen nicht mehr verwendet werden

Die 19 Klauseln, die von der MAWA nicht mehr verwendet werden dürfen, finden Sie hier:

Gut zu Wissen: Rücktritt von Haustürgeschäften

Wird ein Prozessfinanzierungsvertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens abgeschlossen (z.B. jemand läutet unangekündigt an der Wohnungstüre, um eine Unterschrift zur Führung eines Mietzinsüberprüfungsverfahrens einzuholen), steht Konsument:innen grundsätzlich ein Rücktrittsrecht zu. Näheres dazu und einen Musterbrief zum Rücktrittsrecht finden Sie hier: Rücktritt vom Haustürgeschäft 

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