Kaution zurückgehalten
Vermieter:innen dürfen die Kaution nur für tatsächliche Schäden einbehalten – nicht für normale Abnutzung der Wohnung.
Alles Wichtige für Ihren Wohnungswechsel
Prüfen Sie die Wohnung bei der Übergabe genau und halten Sie alle Mängel im Übergabeprotokoll fest.
Für wesentliche Wohnungsverbesserungen können Sie bei Mietende Ersatz verlangen.
Ratgeber
Telefonische Auskunft
Montag – Freitag, 8 Uhr - 12 Uhr
Dienstag von 15 Uhr - 18 Uhr
Tel.: +43 1 50165 1345
© 2026 AK Wien | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65