Verwalterpflichten
Hausverwalter müssen den WohnungseigentümerInnen eine Vorausschau vorlegen, um sie über Aufwendungen und Anstehendes im nächsten Jahr zu informieren.
Als Eigentümer können Sie in Fragen der Verwaltung mitbestimmen. Wir haben für Sie die wichtigsten Infos zusammengefasst.
Die Eigentümerversammlung dient der Beschlussfassung. Sie muss von der Verwaltung zumindest alle zwei Jahre einberufen werden.
Der Verwalter vertritt die Eigentümergemeinschaft nach außen. Er kann daher etwa Verträge mit Außenstehenden abschließen.
Telefonische Auskunft
Montag – Freitag, 8 Uhr - 12 Uhr
Dienstag von 15 Uhr - 18 Uhr
Tel.: +43 1 50165 1345
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