Verwalterpflichten
Die jährliche Vorausschau informiert Wohnungseigentümer:innen über geplante Arbeiten, erwartete Kosten und Beiträge zur Rücklage.
Wann Eigentümerversammlungen stattfinden, wer sie einberufen kann und welche Regeln für Einladung und Beschlussfassung gelten.
Welche Aufgaben die Hausverwaltung hat, welche Rechte Wohnungseigentümer:innen haben und was bei Pflichtverletzungen gilt.
Telefonische Auskunft
Montag – Freitag, 8 Uhr - 12 Uhr
Dienstag von 15 Uhr - 18 Uhr
Tel.: +43 1 50165 1345
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