Ein typischer Wiener Altbau - Zu hohe Mieten machen das Wohnen kaum noch leistbar!

Verwalterpflichten

Haus­ver­walt­er müssen den Wohn­ungs­eigen­tümer­Innen eine Vor­aus­schau vor­legen, um sie über Auf­wend­ung­en und An­stehend­es im nächsten Jahr zu in­form­ieren.

Be­schluss­fass­ung

Als Eigentümer können Sie in Fragen der Verwaltung mitbestimmen. Wir haben für Sie die wichtigsten Infos zusammengefasst.

Eigen­tümer­ver­samm­lung

Die Eigentümerversammlung dient der Beschlussfassung. Sie muss von der Verwaltung zumindest alle zwei Jahre einberufen werden.

Ver­walt­er

Der Verwalter vertritt die Eigentümergemeinschaft nach außen. Er kann daher etwa Verträge mit Außenstehenden abschließen.

Kontakt

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WIR BERATEN SIE GERN

Wohnen 

Telefonische Auskunft

Montag – Freitag, 8 Uhr - 12 Uhr
Dienstag von 15 Uhr - 18 Uhr
Tel.: +43 1 50165 1345

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