Junge Frau mit Umzugskartons
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Ausstattungskategorien einfach erklärt

Die Ausstattung einer Wohnung spielt im Mietrecht eine wichtige Rolle. Sie kann darüber entscheiden, welche Mietzinsregel gilt und wie hoch der zulässige Hauptmietzins sein darf.

Das Mietrechtsgesetz (MRG) unterscheidet vier Ausstattungskategorien:

  • Kategorie A
  • Kategorie B
  • Kategorie C
  • Kategorie D

Grundsätzlich gilt: Je besser die Ausstattung der Wohnung, desto höher ist ihre Kategorie.

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Fragen rund um das Thema Wohnen beantwortet Ihnen gerne unsere Wohnrechtshotline telefonisch Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr sowie am Dienstag zusätzlich zwischen 15 und 18 Uhr unter 01 501 65 1345.

Bei Fragen zu Wertsicherungsvereinbarungen halten Sie zur Klärung bitte Ihren Mietvertrag bereit und suchen Sie den entsprechenden Hinweis vorab heraus. 

Wann wird die Ausstattung beurteilt?

Maßgeblich ist grundsätzlich der Zustand der Wohnung bei Abschluss des Mietvertrags.

Ist die Wohnung oder ein wichtiges Ausstattungsmerkmal zu diesem Zeitpunkt nicht brauchbar oder entspricht die Badegelegenheit nicht dem heutigen Standard, müssen Mieter:innen den Mangel zunächst den Vermieter:innen melden.

Diese haben dann Gelegenheit, den Mangel zu beheben. Dafür steht ihnen eine angemessene Frist zur Verfügung, höchstens jedoch drei Monate ab Erhalt der Mitteilung.

Wichtig

Eine Wohnung wird nicht automatisch in eine niedrigere Ausstattungskategorie eingestuft. Erst wenn Vermieter den gemeldeten Mangel nicht rechtzeitig beheben, kann sich dies auf die Einstufung der Wohnung und damit auch auf den zulässigen Hauptmietzins auswirken.

Kategorie A

Eine Wohnung gehört zur Kategorie A, wenn sie

  • mindestens 30 m² Nutzfläche hat,
  • sofort bewohnbar ist und
  • mindestens über folgende Ausstattung verfügt:
    • ein Zimmer,
    • eine Küche oder Kochnische,
    • einen Vorraum,
    • ein WC,
    • eine zeitgemäße Badegelegenheit,
    • eine Zentralheizung, Etagenheizung oder eine gleichwertige fest eingebaute Heizung sowie
    • Warmwasser.

Kategorie B

Eine Wohnung gehört zur Kategorie B, wenn sie bewohnbar ist und zumindest über

  • ein Zimmer,
  • eine Küche oder Kochnische,
  • einen Vorraum,
  • ein WC und
  • eine zeitgemäße Badegelegenheit

verfügt.

Eine Heizung und eine Warmwasserversorgung sind für Kategorie B nicht erforderlich.

Kategorie C

Eine Wohnung gehört zur Kategorie C, wenn sie bewohnbar ist und zumindest über

  • eine Wasserentnahmestelle und
  • ein WC innerhalb der Wohnung

verfügt.

Kategorie D

Zur Kategorie D gehören Wohnungen,

  • die kein WC oder keine Wasserentnahmestelle innerhalb der Wohnung haben oder
  • die zwar grundsätzlich besser ausgestattet wären, wegen erheblicher Mängel aber nicht bewohnbar sind.

Ausnahme: Kategorie-Ausgleich

Nicht jedes fehlende Ausstattungsmerkmal führt automatisch zu einer niedrigeren Ausstattungskategorie.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein fehlendes Merkmal durch andere, besonders hochwertige Ausstattungsmerkmale ausgeglichen werden. Man spricht vom Kategorie-Ausgleich.

Ausnahme

Eine zeitgemäße Badegelegenheit kann nicht durch andere Ausstattungsmerkmale ersetzt werden.

Wichtige Begriffe einfach erklärt

Wann ist eine Wohnung brauchbar?

Eine Wohnung ist brauchbar, wenn sie ohne größere Arbeiten sofort bewohnt werden kann.

Erhebliche Mängel – etwa gefährliche elektrische Leitungen – können dazu führen, dass eine Wohnung als unbrauchbar gilt.

Kleinere Mängel, die sich ohne größeren Aufwand beheben lassen, machen eine Wohnung in der Regel nicht unbrauchbar.

Was gilt als Heizung?

Für die Ausstattungskategorien zählen nur fest eingebaute Heizungen, die automatisch mit Energie versorgt werden und alle Haupträume beheizen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Zentralheizungen,
  • Etagenheizungen oder
  • Nachtspeicherheizungen.

Ein Kachelofen oder ein einzelner Heizofen genügt dafür grundsätzlich nicht.

Was ist eine zeitgemäße Badegelegenheit?

Ob eine Badegelegenheit als zeitgemäß gilt, richtet sich nach dem Standard zum Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses.

Eine Dusche, die lediglich in der Küche eingebaut ist, gilt nach der Rechtsprechung nicht als zeitgemäße Badegelegenheit.

Wann befinden sich WC und Wasserentnahmestelle innerhalb der Wohnung?

Ein WC oder eine Wasserentnahmestelle gelten nur dann als Teil der Wohnung, wenn sie erreichbar sind, ohne den abgeschlossenen Wohnungsbereich zu verlassen.

Ein WC am Gang erfüllt diese Voraussetzung daher nicht.

Was gilt als Küche?

Als Küche gilt ein Raum nur dann, wenn zumindest

  • eine Kochgelegenheit und
  • eine Spüle

vorhanden sind.

Was bedeutet das für mich?

Die Ausstattungskategorie Ihrer Wohnung ist eine wichtige Grundlage für die zulässige Miethöhe.

Im nächsten Kapitel erfahren Sie, wie der Richtwertmietzins funktioniert und welche Zu- und Abschläge bei der Berechnung berücksichtigt werden.

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