Grunderwerb durch Ausländer:innen
Wenn Sie als Ausländer in Österreich eine Immobilie kaufen möchten, benötigen Sie je nach Staatsangehörigkeit und Bundesland eine behördliche Genehmigung.
EU- und EWR-Staatsangehörige
Sind Sie Staatsangehörige eines EU- oder EWR-Mitgliedstaates, benötigen Sie grundsätzlich keine Genehmigung.
In manchen Bundesländern müssen Sie jedoch eine Negativbescheinigung vorlegen. Diese bestätigt, dass Ihr Immobilienkauf von der Genehmigungspflicht ausgenommen ist.
Staatsangehörige von Drittstaaten
Für Staatsangehörige von Drittstaaten gelten je nach Bundesland unterschiedliche Bestimmungen.
Ob Sie eine Genehmigung benötigen und welche Voraussetzungen dafür gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Landesgesetz.
Aufgrund besonderer Abkommen mit Österreich benötigen Angehörige einzelner Drittstaaten keine Genehmigung.
Was sollten Sie vor dem Kauf tun?
Informieren Sie sich vor dem Kauf bei der zuständigen Grundverkehrsbehörde. Dort erfahren Sie,
- ob Sie eine Genehmigung oder eine Negativbescheinigung benötigen,
- welche Unterlagen erforderlich sind,
- welche Fristen gelten und
- wo Sie den Antrag einreichen müssen.
Je nach Bundesland ist dafür das Amt der Landesregierung oder die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) zuständig.
Besonderheiten in Wien
In Wien ist die Einwanderungsbehörde (MA 35) zuständig.
Sie benötigen für folgende Rechtsgeschäfte entweder eine Genehmigung oder eine Negativbestätigung:
- Erwerb von (Mit-)Eigentum an bebauten oder unbebauten Grundstücken,
- Kauf einer Eigentumswohnung,
- Erwerb eines Baurechts,
- Erwerb einer persönlichen Dienstbarkeit (z. B. eines Wohnungsgebrauchsrechts),
- Eintragung eines Miet- oder Pachtvertrags im Grundbuch.
Die Negativbestätigung bestätigt, dass für das jeweilige Rechtsgeschäft keine Genehmigung erforderlich ist.
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