Wohnungsübergabe
Mit der Wohnungsübergabe erhalten Sie die Schlüssel und können in Ihre neue Wohnung einziehen. Nehmen Sie sich für diesen Termin ausreichend Zeit. Am besten findet die Übergabe direkt in der Wohnung statt – gemeinsam mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter oder der Hausverwaltung.
Unser Tipp: Nehmen Sie nach Möglichkeit eine Begleitperson mit. Vier Augen sehen mehr als zwei.
Prüfen Sie die Wohnung genau
Kontrollieren Sie die Wohnung sorgfältig, bevor Sie die Schlüssel übernehmen.
Achten Sie insbesondere darauf:
- Entspricht die Wohnung dem vereinbarten Zustand?
- Wurden zugesagte Reparaturen durchgeführt?
- Stimmt die Ausstattung mit dem Mietvertrag überein?
Alles, was Ihnen auffällt, sollte im Übergabeprotokoll festgehalten werden.
Das Übergabeprotokoll: Ihr wichtigster Nachweis
Das Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe.
Wichtig ist:
- Es sollte bei jeder Wohnungsübergabe erstellt werden – auch wenn keine Mängel vorhanden sind.
- Sie und die Person, die die Wohnung übergibt, sollten das Protokoll unterschreiben.
- Lassen Sie sich unbedingt eine Kopie aushändigen.
Das Übergabeprotokoll kann später entscheidend sein. Beim Auszug können Sie damit nachweisen, in welchem Zustand Sie die Wohnung übernommen haben. So vermeiden Sie Streitigkeiten über Schäden, die bereits vorher vorhanden waren.
Keine gemeinsame Wohnungsübergabe?
Manchmal erhalten Sie die Schlüssel direkt bei der Hausverwaltung, ohne dass die Wohnung gemeinsam besichtigt wird.
In diesem Fall gilt besondere Vorsicht:
- Viele Informationen, etwa zur Ausstattung oder zur Anzahl der Schlüssel, sind bereits im Mietvertrag enthalten.
- Bestehen Sie trotzdem darauf, dass sichtbare Mängel zusätzlich schriftlich festgehalten werden.
Dazu zählen zum Beispiel Kratzer im Boden oder andere bereits vorhandene Schäden. So verhindern Sie, dass Ihnen diese später angelastet werden.
Kontrollieren Sie die Wohnung sofort nach der Schlüsselübergabe
Besichtigen Sie die Wohnung möglichst unmittelbar nach der Schlüsselübergabe – idealerweise gemeinsam mit einer Begleitperson.
Prüfen Sie insbesondere:
- Entspricht die Wohnung dem vereinbarten Zustand?
- Gibt es Schäden, die bisher nicht dokumentiert wurden?
- Fehlen Einrichtungsgegenstände oder Ausstattungen?
Entdecken Sie Mängel, melden Sie diese umgehend schriftlich an die Vermieterin bzw. den Vermieter oder die Hausverwaltung. Lassen Sie sich die Feststellungen nach Möglichkeit auch von Ihrer Begleitperson bestätigen.
Was sollte im Übergabeprotokoll stehen?
Das Übergabeprotokoll sollte möglichst vollständig sein und unter anderem folgende Punkte enthalten:
- allgemeiner Zustand der Wohnung (zum Beispiel Renovierungszustand)
- vorhandene Einrichtungsgegenstände wie Küche, Elektrogeräte oder Möbel
- Zustand und – soweit bekannt – ungefähres Alter der Einrichtungsgegenstände
- Zustand von Böden, Wänden, Fliesen und anderen Oberflächen
- bereits bekannte Mängel und vereinbarte Reparaturen
- neu festgestellte Mängel
- Zählerstände für Strom und Gas
- Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel sowie die dazugehörigen Türen
- Fotos der Wohnung als Ergänzung zum Protokoll (empfehlenswert)
Danach kann der Einzug beginnen
Sind alle Punkte dokumentiert und das Übergabeprotokoll unterschrieben, erhalten Sie die Schlüssel.
Mit einer sorgfältig dokumentierten Wohnungsübergabe schaffen Sie eine gute Grundlage für ein möglichst problemloses Mietverhältnis.
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