Fernwärme
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Heizkostenabrechnung bei der Fernwärme Wien

Bei der Wärmeversorgung über das Fernwärmenetz sind die entsprechend dem Vertrag (bzw. entsprechend den behördlichen Preisfestsetzungen) zu errechnenden Kosten zu verteilen.

Öfter kommt es vor, dass Fernwärmeunternehmen einen Wärmelieferungsvertrag mit dem Hauseigentümer (mit dem Vermieter – oder im Fall des Wohnungseigentums – mit der Wohnungseigentümergemeinschaft) abschließen und der Vermieter/die Wohnungseigentümergemeinschaft die gelieferte Wärme (Heizung und Warmwasser) dann an die Mieter/die Wohnungseigentümer im eigenen Namen weitergibt.

In diesen Fällen bestehen keine Vertragsbeziehungen zwischen den einzelnen Nutzern und dem Fernwärmeunternehmen; Aufteilung und Abrechnung der Kosten erfolgen durch die Vermieter/die Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. durch die Hausverwaltung.

Einzellieferungsvertrag

Meist aber schließt das Fernwärmeunternehmen mit dem Hauseigentümer (mit dem Vermieter – oder im Fall des Wohnungseigentums – mit der Wohnungseigentümergemeinschaft) nur einen so genannten Rahmenvertrag und mit jedem einzelnen Nutzer einen Wärmelieferungseinzelvertrag.

In diesen Fällen bestehen Vertragsbeziehungen zwischen den einzelnen Nutzern und dem Fernwärmeunternehmen; Aufteilung und Abrechnung der Kosten erfolgen durch das Fernwärmeunternehmen.

Sieht der Wärmelieferungsvertrag oder der behördliche Tarif eine Trennung des Gesamtpreises in einen verbrauchsabhängigen Teil (Arbeitspreis) und einen verbrauchsunabhängigen Teil (Grundpreis, Messpreis) vor, dann ist der Arbeitspreis zu mindestens 55% nach gemessenen Verbrauchsanteilen aufzuteilen, ein allfälliger Rest nach der versorgbaren Nutzfläche.

Kunden die nach Preisbescheid abgerechnet werden erhalten Warmwasser nach dem jeweils geltenden Tarif. Die Warmwasserkosten werden zu 100% verbrauchsabhängig verrechnet, der Verbrauch an Warmwasser wird in jedem Nutzungsobjekt gemessen. 

Zum Preis für Energie für Warmwasser sind die Kaltwasserkosten und Kanalgebühren hinzuzurechnen, außer der Vermieter hat diese Kosten schon in der „normalen“ Betriebskostenabrechnung verrechnet.

Für Heizwärme ist der Tarif zweigeteilt. Der Grundpreis (verbrauchsunabhängiger Teil) beträgt derzeit netto 0,3845 €/m2/Monat; der Arbeitspreis (verbrauchsabhängiger Teil) beträgt derzeit 134,1410 €/MWh (Megawattstunde) netto, also ohne Umsatzsteuer (USt).

Der Arbeitspreis errechnet sich aus der gelieferten Wärmemenge für das Gebäude (bzw. die wirtschaftliche Einheit); sie wird mittels Großwärmezähler gemessen. Der Arbeitspreis für die in das Gebäude gelieferte Wärmemenge wird zu 100% verbrauchsabhängig verteilt. In allen Nutzungsobjekten werden die Verbrauchsanteile (Teilstriche) abgelesen und so der anteilige Arbeitspreis errechnet.

Hinweise zur Abrechnungsübersicht der Fernwärme Wien

Mittels Großwärmezähler wird die in das Gebäude (die wirtschaftliche Einheit) gesamt gelieferte Wärmemenge gemessen; die gesamt gelieferte Wärmemenge wird in der Abrechnungsübersicht bekannt gegeben

In allen Nutzungsobjekten werden die Verbrauchsanteile (Teilstriche) gemessen; auch die gesamt abgelesenen Verbrauchsanteile scheinen in der Abrechnungsübersicht auf.

Dividiert man die gesamt gelieferte Wärmemenge durch die Summe der in allen Nutzungsobjekten abgelesenen oder ermittelten Anteile (Teilstriche), erhält man die auf einen Teilstrich entfallende Wärmemenge.

Multipliziert man die Wärmemenge pro Anteil (Teilstrich) mit dem Preis pro Megawattstunde (MWH), erhält man den Preis pro Anteil (Teilstrich).

Multipliziert man den Preis pro Anteil (Teilstrich) mit den in einem Objekt abgelesenen Anteilen (Teilstrichen), erhält man den verbrauchsabhängigen Betrag für Heizung für das betreffende Objekt.


Beispiel

Die Fernwärme Wien liefert in einer Periode eine gesamte Wärmemenge von 678,43 MWh (Megawattstunden) für Raumheizung in das Gebäude (abgelesen am „Hauswärmezähler“); in allen Nutzungsobjekten werden insgesamt 4113 Verbrauchsanteile gezählt.

Pro Anteil ergeben sich daher: 678,43 MWh : 4113 = 0,164948 MWh

Eine MWh kostet € 134,1410 (gesamte verbrauchsabhängige Heizkosten für das Gebäude daher 678,43 x € 134,1410  = € 91.005,28 ).

Kosten pro Anteil: 0,164948 MWh pro Anteil x € 134,1410 pro MWh  = € 22,13

Wenn in der Wohnung Top 22 z. B. 27,5 Anteile abgelesen wurden, entfallen auf diese Wohnung Verbrauchskosten von € 22,13  x 27,5 = € 608,47

Neben den verbrauchsabhängigen Kosten der Raumheizung fallen noch der Grundpreis für Raumheizung (derzeit monatlich 0,3845 € pro m² versorgbarer Nutzfläche) und die Warmwasserkosten, wie sie im Objekt am Zähler gemessen wurden an. Auch die Umsatzsteuer ist noch aufzuschlagen. Hinzu kommen Kosten für Kaltwasser und die Kanalgebühren, außer der Vermieter/Verwalter hat diese Kosten schon in der „normalen“ Betriebskostenabrechnung verrechnet. 

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