Eine gute Alternative zur eigenen Wohnung: die WG

Vor allem wenn du frisch von deinen Eltern ausziehst, kann eine WG eine gute Sache sein. Allerdings solltest du dir genau überlegen, ob du dafür gemacht bist, und wie du dir deine WG vorstellst: Eine reine Zweck-WG oder eine mit vielen gemeinsamen Aktivitäten?

  • Zu zweit oder mit mehreren zusammen?
  • Gemischt oder nur Männer/Frauen?
  • Ruhig und gemütlich oder turbulent?
  • Immer ordentlich und sauber oder nur bei akutem
    Bedarf geputzt?

    TIPP

    Die richtigen MitbewohnerInnen machens aus! Ob du dich in einer WG wohlfühlst, hängt vor allem natürlich an deinen MitbewohnerInnen. Schau dir die Leute genau an, bevor du dich entscheidest. Ihr müsst das Gefühl haben, gut miteinander auskommen und die Macken des anderen ertragen zu können. 100%ig wird es nie passen. Aber mit ein bisschen Toleranz und Kompromissbereitschaft bei allen Beteiligten kann ein WG-Leben wirklich Spaß machen.

Film: Goodbye WG

Darauf musst du achten, wenn du ausziehen willst.

Die Vorteile einer WG

  • Du zahlst in der Regel weniger – du hast mehr Geld für dich.
  • Es ist immer etwas los und du erlebst viel.
  • Es ist immer jemand da, mit dem du reden kannst.
  • Es wird nie langweilig.
  • Du bist nie allein.

Die Nachteile einer WG

  • Das Empfinden von Sauberkeit und Ordnung kann sehr unterschiedlich sein.
  • Das Bad ist zu den ungünstigsten Zeiten blockiert.
  • Deine Sachen werden von allen benutzt.
  • Es kann schwer sein, sich abzugrenzen und sich Freiräume zu
    schaffen.
  • Du bist nie allein.

Klare Regeln machen das WG-Leben leichter

Egal ob du mit Freunden zusammenziehst, oder ob ihr euch erst in der WG so richtig kennenlernt: Je klarer ihr euren Alltag regelt, umso stressfreier ist das Zusammenleben. Typische WG-Regeln befassen sich z. B. mit dem Putzen, Rauchen, Einkaufen, mit Besuchen und Übernachtungen, der Lautstärke, Rücksicht aufeinander, dem Umgang mit Konflikten – und ganz wichtig: den Finanzen.

Gute Rechnung – gute WG!

Die Miete ist für jeden ein großer Posten im monatlichen Budget. Deshalb sollte klar, gerecht und zuverlässig geregelt sein, wer wie viel bezahlt. Je nachdem, in welcher Vertragsform die WG besteht (siehe sogleich die WG-Mietvertragsvarianten), solltet ihr entweder ein gemeinsames Konto für die Fixkosten einrichten oder – wenn nur ein WG-Mitglied Hauptmieter ist, mit den anderen als seinen Untermietern – eure Fixkostenanteile per Dauerauftrag auf das Konto des Hauptmieters überweisen, über das die Mietzahlungen laufen.

Auch über die alltäglichen Anschaffungen, die alle gemeinsam verbrauchen, z. B. Toilettenpapier und Putzmittel, solltet ihr eine Übereinkunft treffen. Das kann man in allen WG-Mietvertragsvarianten gleich regeln.

So könnt ihr eure Finanzen regeln

Ein gemeinsames Konto, auf das jeder monatlich eine feste Summe überweist. Davon werden die Fixkosten wie Miete, Strom, Gas, Haushaltsversicherung, Internet usw. bezahlt. Eine Haushaltskasse, in die jeder regelmäßig eine feste Summe einzahlt – entweder anteilig oder alle die gleiche. Davon bezahlt ihr die alltäglichen Verbrauchsartikel und Lebensmittel, die von allen benutzt werden. Klare Abmachungen bei gemeinsamen größeren Anschaffungen, z. B. Möbeln oder Küchengeräte: Wie geht ihr damit um, wenn sich die WG auflöst? Wer darf die Gegenstände behalten? Muss er den anderen dafür eine Ablöse zahlen?

Verschiedene Vertragsformen für WGs

Der Vermieter sollte der Nutzung der Wohnung als WG zustimmen. Er entscheidet auch, wie er den Mietvertrag abschließen will: ob mit allen MitbewohnerInnen als gleichberechtige HauptmieterInnen zusammen oder mit einem einzigen Hauptmieter, der mit den anderen WG-Bewohnern Untermietverträge schließen muss.

WG-Mietvertragsvariante 1: Alle Mitglieder als Hauptmieter

Ein Mietvertrag mit allen MitbewohnerInnen als HauptmieterInnen wird von jedem WG-Mitglied unterschrieben. Damit werden alle zu MitmieterInnen und sind gleichberechtigt. Sollte allerdings die Miete einmal nicht bezahlt werden, hat der Vermieter das Recht, sich einen einzigen Mitmieter herauszupicken und vom ihm die ganze offene Summe einzufordern. Ob und wie dieser Mitmieter das Geld dann wieder von den anderen MitbewohnernInnen bekommt, ist dem Vermieter egal.

Auszug und Wechsel einzelner WG-Mitglieder

Möchte einer aus eurer WG ausziehen und aus dem Mietvertrag aussteigen, müssen sowohl alle anderen MitbewohnerInnen als auch der Vermieter zustimmen. Denn ihr habt den Vertrag alle gemeinsam geschlossen. Da WGs aber meistens nicht ewig halten, ist es sinnvoll, schon im Mietvertrag festzuschreiben, dass bei einem Auszug eines Mitbewohners er seine Mitmietrechte an die verbleibenden WG-Mitglieder bzw. den neuen Mitbewohner abtreten kann. Davon sollte man natürlich dann im Fall des Falles den Vermieter verständigen, damit er über seine Vertragspartner informiert ist.

Wenn keine Abtretungsrechte im Mietvertrag vereinbart wurden, wird es schwierig. Denn die ausziehenden Personen stehen ja weiterhin im ursprünglichen Mietvertrag. Wird dieser ohne Änderung weitergeführt, wären sie nach wie vor für die Mietzahlung verantwortlich, auch wenn sie mittlerweile woanders wohnen. Damit der Ausziehende aus dem Vertrag austeigen kann (und auch für die Aufnahme einer anderen Person in den Mietvertrag), müssen alle Mietvertragspartner einer entsprechenden Änderung des Vertrages zustimmen – auch der Vermieter. Kann eine Vertragsänderung nicht erreicht werden, dann einigt euch wenigstens untereinander klar über die Folgen des Auszuges.


TIPP

Einigt euch untereinander! Weigert sich der Vermieter, einen neuen Mietvertrag abzuschließen, obwohl sich die Zusammensetzung eurer WG ändert, solltet ihr eure gegenseitigen Ansprüche zumindest untereinander klären. Am besten schriftlich.


Auflösung der WG

Weil ihr den Mietvertrag alle gemeinsam abgeschlossen habt und gleichberechtigt seid, könnt ihr das Mietverhältnis auch nur gemeinsam kündigen. Rein theoretisch hätte nämlich jeder von euch das gleiche Recht, alleine in der Wohnung zu bleiben – was natürlich praktisch nicht geht. Ihr müsst euch also einigen, ob ihr alle geht bzw. wer bleiben darf. Bleibt einer (bzw. mehrere) von euch in der Wohnung, während andere ausziehen, muss unter Mitwirkung des Vermieters der Mietvertrag geändert oder ein neuer Vertrag gemacht werden.

WG-Mietvertragsvariante 2: Nur ein WG-Mitglied als Hauptmieter 

Viele Vermieter möchten auch bei einer WG den Mietvertrag mit nur einem Mieter abschließen. In diesem Fall solltest du dir zusammen mit deinen zukünftigen MitbewohnerInnen überlegen, wer von euch wahrscheinlich am längsten in der Wohnung bleiben wird. Derjenige sollte Hauptmieter werden. Denn wenn der Hauptmieter in den Vertrag kündigt und auszieht, besteht die Gefahr, dass der Mietvertrag nicht auf einen anderen von euch übertragen wird. Die Folge: Ihr müsstet euch alle eine neue Wohnung suchen. Der Hauptmieter schließt dann mit den anderen WG-Mitgliedern jeweils Untermietverträge über die Zimmer ab, in denen natürlich festgelegt wird, dass die Bewohner ein alleiniges Nutzungsrecht an einem bestimmten Raum haben und ein Mitnutzungsrecht an Küche, Bad WC etc.

Der Hauptmieter wird in Zukunft für alles verantwortlich sein:

Die fristgerechte Überweisung der monatlichen Miete in voller Höhe, egal ob die anderen WG-Mitglieder zahlen oder nicht Die Fortzahlung der Miete, auch wenn einzelne WG-Mitglieder ausziehen und noch kein neuer Mitbewohner gefunden ist Verpflichtungen aus Folgeverträgen, wie Strom- und Gasversorgung, Internet-, und TV-Anschluss, Haushaltsversicherung.

Untermietverträge – am besten schriftlich!

Über die Untervermietung des Hauptmieters an jedes einzelne andere WG-Mitglied solltet ihr jeweils einen schriftlichen Vertrag abschließen. Darin setzt ihr Folgendes fest:

  • Mietvertragspartner (Hauptmieter = Untervermieter, Untermieter) mit Namen, Geburtsdaten und Adresse
  • Beschreibung des Mietgegenstandes („Vermietet wird in der Wohnung Xxx-Gasse, Tür Nr YY das im beiliegenden Plan rot schraffierte Zimmer zur alleinigen Nutzung; alle nicht farblich gekennzeichneten Räumlichkeiten (Bad, Vorraum, WC, Küche, …) stehen dem Untermieter zur gemeinschaftlichen Nutzung mit den anderen Bewohnern der Wohnung zur Verfügung. Alle anders
    färbig schraffierten Räume stehen anderen Bewohnern der WG zur alleinigen Nutzung zur Verfügung“) und der Ausstattung.
  • Eventuell Übertragung der Regelungen aus dem Hauptmietvertrag über die Nutzung des Gartens, Fahrradabstellraums, der Waschküche und anderer Gemeinschaftsflächen
  • Datum des Mietbeginns bzw. der Übergabe
  • Dauer des Mietvertrages – entweder unbefristet (also „auf unbestimmte Zeit“), oder befristet „auf ... Jahre“ (wenn der Vertrag befristet ist, dann ist auch noch das Enddatum für den Vertrag anzugeben). Achtung! Die gesetzliche Mindestfrist beträgt 3 Jahre; auf kürzere Zeit darf kein befristeter Vertrag abgeschlossen werden.
  • Bei einem unbefristeten Vertrag sollte mit dem Untermieter eine Kündigungsfrist von drei Monaten vereinbart werden, damit der Rest-WG ausreichend Zeit bleibt, einen neuen Mitbewohner zu finden. Die Höhe des Untermietzinses in einem fix vereinbarten Betrag und auch eine Regelung, wie sich dieser Betrag verändert/verändern kann. (Man könnte die Berechnung „dahinter“ auch
    im Vertrag offen legen: z. B. der vereinbarte Untermietzins errechnet sich so: 1/3 des vom Hauptmieter an den Vermieter zu bezahlenden Mietzinses, zuzüglich 1/3 der Kosten für Strom, Gas, Haushaltsversicherung, GIS und Internet)
  • Ob eine Kaution zu bezahlen ist, und wenn ja, die Höhe und wie sie übergeben wird (bar oder auf einem Sparbuch)

WG-Mietvertragsvariante 3: Hauptmietverträge über einzelne
Zimmer mit Mitnutzungsrecht an Gemeinschaftsräumen

Theoretisch kann ein Vermieter auch mit jedem WG-Mitglied einzeln einen Mietvertrag über das
Recht auf die ausschließliche Nutzung eines Zimmers und die Mitnutzung der Gemeinschaftsräume
der Wohnung wie Küche, Bad, WC, Vorzimmer abschließen. Damit ist jedes WG-Mitglied Hauptmieter seines Zimmers und hat damit zusammenhängend das Recht auf Benutzung von Vorzimmer, Küche, Bad, WC gemeinsam mit den anderen. Nachteil für die WG-Mitglieder ist dadurch, dass sie kein Mitspracherecht haben, an wen ein freigewordenes Zimmer abgegeben wird. In der Praxis wird diese Konstruktion selten angewendet.

Kontakt

Kontakt

WIR BERATEN SIE GERN

Wohnen 

Telefonische Auskunft

Montag – Freitag, 8 Uhr - 12 Uhr
Dienstag von 15 Uhr - 18 Uhr
Tel.: +43 1 50165 1345

mehr