Wohn­ungs­über­gabe

Ist der Mietvertrag von dir und dem Vermieter unterschrieben, findet die Wohnungsübergabe statt. Am besten ist es natürlich, wenn die Übergabe durch den Vermieter/die Hausverwaltung direkt in der Wohnung statt­findet.

Auch hier gilt wieder: Nichts übers Knie brechen! Rechne genügend Zeit für den Termin ein und nimm am besten eine zweite Person mit. Vier Augen sehen immer mehr als zwei.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Bei der Übergabe solltest du dir die Wohnung noch einmal gründlich an­schau­en. Ist sie in dem Zustand, der dir versprochen wurde? Sind die vorher be­sproch­en­en Schäden repariert worden? Entsprechen die Wohn­ungs­be­stand­teile dem Mietvertrag? Solche und andere Details sollten im Über­gabe­proto­koll festgehalten werden.

Das Übergabeprotokoll

Egal ob alles in Ordnung ist oder noch Mängel bestehen – während der Über­gabe sollte ein schriftliches Protokoll angefertigt werden, das du und der­jenige, der dir die Wohnung übergibt, unterzeichnen. Lass dir auf jeden Fall vom unterschriebenen Übergabeprotokoll eine Kopie geben, damit du einen Beleg in der Hand hast. Gerade wenn du wieder ausziehst, ist es gut beweisen zu können, in welchem Zustand du die Wohnung übernommen hast.

Manche Vermieter/Hausverwaltungen führen keine richtige Wohn­ungs­über­gabe in der Wohnung selber durch – das läuft dann so ab: Du unterschreibst den Mietvertrag in den Räumlichkeiten der Hausverwaltung und bekommst dort auch gleich die Schlüssel zur Wohnung. Die meisten der Punkte, die im Übergabeprotokoll stehen sollten, finden sich im Mietvertrag (z. B. die Liste der Einrichtungsgegenstände bzw. welche und wie viele Schlüssel du be­kom­men hast). Besteh darauf, dass auch die dir wichtigen zusätzlichen Angaben im Vertrag gemacht werden: z. B. die Mängel und Schäden, die du schon bei der Be­sichtigung mit dem Makler gesehen hast, und die du akzeptieren kannst (wie Kratzer im Parkett). Das sichert dich ab, dass diese Schäden bei Be­endig­ung des Mietverhältnisses nicht dir angerechnet werden.

Nach einer solchen „Übergabe“ solltest du gleich in die Wohnung gehen, am besten mit (einem) Zeugen, und direkt prüfen, ob die Wohnung in dem Zu­stand ist, den ihr vereinbart habt, oder ob Schäden vorliegen, die dir noch un­be­kannt waren, oder ob etwas fehlt. Das solltest du dann sofort schriftlich be­mängeln – mit der Unterschrift deines Zeugen.

Folgende Punkte sollten im Protokoll zur Wohn­ungs­über­gabe vermerkt sein

  • Der allgemeine Renovierungszustand der Wohnung
  • Eine Liste aller Einrichtungsgegenstände (Beispiel: Einbauküche mit E-Herd samt Cerankochfeld der Marke X, Geschirrspüler der Marke X, Waschtisch der Marke X)
  • Der Zustand und das (ungefähre) Alter jedes Einrichtungsgegenstandes (Beispiel: Gaskombitherme Marke X, funktionstüchtig, Baujahr 2008, letzte vom Vermieter oder Vormieter durchgeführte Wartung der Therme am: Datum)
  • Art und Zustand der Oberflächen (Beispiel: Vorzimmer Linoleumboden fleckig; in WZ und SZ Parkett, mit teilweise tiefen Kratzern; im Bad weiße Fliesen, drei gesprungen; Duschtasse mit Duschabtrennung aus Plexiglas)
  • Fotos der oben genannten Merkmale/Ausstattungen/Einrichtungen/Mängel als Beilage
  • Eventuelle, vorher besprochene Schäden, und ob sie vom Vermieter be­hob­en wurden bzw. bis wann sie behoben werden
  • Die Strom- und Gaszählerstände
  • Gegebenenfalls Mängel, die erst bei der Wohnungsübergabe aufgefallen sind
  • Die Anzahl der Schlüssel, die übergeben wurden
  • Die Funktion der übergebenen Schlüssel: Zu welchen Türen/Räumen ge­hören sie? (Beispiel: 2 Postkastenschlüssel, 2 Haustorschlüssel, 3 Wohn­ungs­schlüssel, 1 Kellerabteilschlüssel)

Jetzt brauchst du nur noch einzuziehen!

Habt ihr alle Fragen geklärt und das Protokoll/den Mietvertrag unterschrieben, bekommst du endlich die lang ersehnten Schlüssel zu deiner ersten eigenen Wohnung! Jetzt musst du nur noch den Umzug über die Bühne bringen – und dein neuer Lebensabschnitt kann beginnen!

Tipp

Haushalts­versiche­rung ab­schließen! Auch wenn du glaubst, ei­gent­lich nicht viel zu besitzen: Eine Haushalts­versiche­rung ist eine gute In­vesti­tion. Viele Vermie­ter schreiben sogar eine vor. Meistens kostet sie nicht mehr als € 10,– im Monat. Aber sie ist Gold wert, sollte wirklich einmal ein Schaden auftreten. Denn bei Feuer, Wasser, Sturm, Hagel oder Einbruch gibt sie dir eine finan­zielle Entschä­digung für die beweg­lichen Dinge, die kaputt gegan­gen bzw. gestoh­len worden sind. Die Prämie, die du für die Versi­cherung bezahlen musst, richtet sich nach dem Wert der ver­sich­ert­en Gegen­stände in der Wohnung wie Com­puter, Fern­seher, Haus­halts­geräte, Möbel, Kleidung etc.

Für Feuer- Wasser- oder Sturm­schäden an un­beweg­lichen Gegen­ständen (Fenster, Wände, Tapete, Malerei, Boden) in der Wohnung hat der Ver­miet­er in den meisten Fällen eine Gebäude­bündel­versicherung ab­geschlos­sen. Bei dieser Versicherung sind diese Schäden dann auch einzureichen.

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