Zulässiger Mietzins bei WGG-Mietwohnungen

Sie mieten eine Wohnung, die von einer Gemeinnützigen Bauvereinigung (GBV) gebaut wurde? Welcher Mietzins zulässig ist, hängt davon ab, ob Sie direkt von der GBV mieten oder die Wohnung inzwischen jemand Anderem gehört – und auch dann gelten verschiedene Varianten. Hier lesen Sie im Detail, was in welchem Fall gilt.

1. Sie mieten eine Wohnung von einer Gemeinnützigen Bauvereinigung (GBV) ...

... und diese Wohnung wurde von der GBV im eigenen Namen während ihrer Gemeinnützigkeit errichtet.

Welcher Mietzins ist zulässig?

Der WGG-Mietzins, also der nach dem Wohnungsgemeinnützigkeits-Gesetz zulässige Mietzins. Das ist der ...

a) kostendeckende Mietzins

Danach (wenn alle Herstellungskosten abbezahlt sind, und falls der kostendeckende Mietzins höher war) zahlen Sie nur mehr die Grundmiete (derzeit 2,05 €/m²) plus Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (derzeit max. 2,33 €/m²); plus Betriebskosten, Verwaltungskosten und Umsatzsteuer (BK, VWK, USt)

oder ein

b) angemessenes Entgelt

Ein besonderer Ausnahmefall, bei Vermietung nach begünstigter Rückzahlung gemäß dem Rückzahlungsbegünstigungsgesetz 1987. Info zu konkreten Adressen erhalten Sie beim Wirtschaftsministerium.

2. Sie mieten eine solche Wohnung von jemand Anderem

Sie mieten eine solche Wohnung von der ehemals gemeinnützigen Bauvereinigung, nachdem sie ihre Gemeinnützigkeit verloren hat.

In diesem Fall ist der WGG-Mietzins anwendbar. Details dazu finden Sie im Abschnitt 1 dieses Artikels.

Sie mieten eine solche Wohnung von ehemaligen Mieter:innen, die die vorher gemietete Wohnung angekauft hatten

  • Wenn ein:e ehemalige:r Mieter:in ab 1.8.2019 kauft/gekauft hat* UND wenn die Wohnung mit Förderung erbaut wurde: Für 15 Jahre ab Kauf darf maximal der Richtwert ohne Zu- oder Abschläge verlangt werden. Bei befristetem Vertrag maximal 75% des Richtwerts. Danach gilt freier Mietzins oder, wenn die Wohnhausanlage vor 9.5.1945 errichtet wurde, das Mietrechtsgesetz.

  • Wenn ein:e ehemalige:r Mieter:in ab 1.8.2019 kauft/gekauft hat UND wenn die Wohnung ohne Förderung erbaut wurde: Es gilt der freie Mietzins. Ausnahme: Wenn die Wohnhausanlage vor 9.5.1945 errichtet wurde, wird das Mietrechtsgesetz angewandt.

  • Wenn ein:e ehemalige:r Mieter:in vor 1.8.2019 gekauft hat - egal ob die Wohnung mit oder ohne Förderung errichtet wurde: Es gilt der freie Mietzins.  Ausnahme: Wenn die Wohnhausanlage vor 9.5.1945 errichtet wurde, wird das Mietrechtsgesetz angewandt.

Die Wohnung unterliegt also dann nicht mehr dem WGG.

Auch bei Vermietung durch Rechtsnachfolger:innen! 

Auch dann, wenn der ehemalige Mieter der GBV die Wohnung weiterverkauft, fällt sie nicht ins WGG zurück!

 * Maßgeblich ist das Datum des Antrags des Mieters auf WE-Übertragung oder das Datum des freiwilligen Verkaufsangebotes der GBV

Sie mieten eine solche Wohnung von Investor:innen bzw. Anleger:innen, die eine solche Wohnung von der GBV erworben haben 

In diesem Fall ist der WGG-Mietzins anwendbar. Details dazu finden Sie im Abschnitt 1 dieses Artikels. Hier gilt: Einmal WGG, immer WGG.

Das gilt auch, wenn eine "hausfremde" Person die Wohnung ursprünglich gekauft hat, um sie selbst zu nutzen.

Auch bei Vermietung durch Rechtsnachfolger:innen

Auch dann, wenn Investor:in oder Anleger:in die Wohnung weiterverkauft, bleibt sie ewig im WGG!

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