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Maklerprovision: Wann Sie zahlen müssen und wie viel 

Das Wichtigste in Kürze

Für Mieter:innen

  • Seit 1. Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip.
  • Sie zahlen nur dann eine Maklerprovision, wenn Sie die Maklerin oder den Makler selbst beauftragt haben.
  • In der Praxis beauftragt meist die Vermieterseite das Maklerbüro – daher fällt für Sie häufig keine Provision an.
  • Es gelten gesetzliche Höchstgrenzen, aber keine Fixpreise.

Für Käufer:innen

  • Beim Immobilienkauf gilt nicht das Bestellerprinzip.
  • Die Maklerprovision richtet sich nach dem Kaufpreis.
  • Auch hier gelten gesetzliche Höchstgrenzen, über die Makler nicht hinausgehen dürfen.
  • In bestimmten Fällen entfällt die Provision (z. B. bei Eigengeschäften oder nicht offengelegten Interessenkonflikten).

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Was ist die Maklerprovision?

Die Maklerprovision ist das Entgelt für die Vermittlung einer Mietwohnung oder einer Immobilie durch eine Immobilienmaklerin oder einen Immobilienmakler.

Sie fällt nur an, wenn ein gültiger Maklervertrag besteht und die Vermittlung tatsächlich zu einem Miet- oder Kaufvertrag führt.

Maklerprovision für Mieter:innen

Bestellerprinzip bei Mietwohnungen (seit 1. Juli 2023)

Was bedeutet das Bestellerprinzip?

Es gilt:

Wer die Maklerin oder den Makler beauftragt, bezahlt auch die Provision.

Das bedeutet:

  • Beauftragt die Vermieterseite die Maklerin oder den Makler → keine Provision für Sie.
  • Beauftragen Sie  selbst eine Maklerin oder einen Makler mit der Wohnungssuche → Sie zahlen die Provision. 

Wichtig: In der Praxis beauftragt meistens die Vermieterseite das Maklerbüro. Deshalb zahlen Mieter:innen heute häufig keine Maklerprovision.

Wann müssen Sie als Mieter:in trotzdem zahlen?

Eine Provision fällt nur an, wenn Sie selbst einen Suchauftrag erteilen, etwa wenn:

  • Sie eine Wohnung mit bestimmten Kriterien suchen,
  • Sie eine Maklerin oder einen Makler damit beauftragen,
  • Ihnen dadurch erfolgreich eine passende Wohnung vermittelt wird.

Solche Fälle kommen in der Praxis eher selten vor.

Wie hoch darf die Maklerprovision bei Mietwohnungen sein?

Die Höhe richtet sich nach der Dauer des Mietvertrags.

Unbefristeter Mietvertrag oder Befristung über drei Jahre

Maximal:

  • 2 Bruttomonatsmieten
  • plus 20 % Umsatzsteuer

Die Bruttomonatsmiete umfasst:

  • Nettomietzins
  • Betriebskosten
  • Umsatzsteuer

Heizkosten zählen bei Wohnungen im Anwendungsbereich des MRG nicht dazu.

Befristeter Mietvertrag bis drei Jahre

Maximal:

  • 1 Bruttomonatsmiete
  • plus 20 % Umsatzsteuer

Auch hier zählen Heizkosten bei MRG-Wohnungen nicht zur Berechnungsgrundlage.

Tipp: Manche Maklerbüros berechnen die Umsatzsteuer falsch. Sie darf nur einmal auf den gesamten Provisionsbetrag aufgeschlagen werden. 

Wann entfällt oder reduziert sich die Provision für Mieter:innen?

1. Maklerbüro ist gleichzeitig Hausverwaltung

Dann gilt eine reduzierte Höchstprovision:

  • unbefristet oder über drei Jahre: maximal 1 Bruttomonatsmiete
  • bis drei Jahre befristet: maximal 0,5 Bruttomonatsmiete

Voraussetzung ist ein schriftlicher Hinweis auf diese Doppelfunktion.

Erfolgt dieser Hinweis nicht, entfällt der Provisionsanspruch.

2. Eigengeschäft der Maklerin oder des Maklers

Ist die Maklerin oder der Makler selbst Vermieter:in, darf keine Provision verlangt werden.

3. Wirtschaftliches Eigengeschäft

Auch wenn dieselben Personen beispielsweise sowohl die Maklerfirma als auch die Eigentümergesellschaft kontrollieren, besteht kein Provisionsanspruch.

4. Wirtschaftliches oder familiäres Naheverhältnis

Besteht ein Naheverhältnis zur Vermieterseite, muss dieses unverzüglich schriftlich offengelegt werden.

Unterbleibt diese Information, besteht kein Anspruch auf Provision.

5. Verletzung gesetzlicher Pflichten

Verletzt die Maklerin oder der Makler Informationspflichten, kann sich die Provision reduzieren oder vollständig entfallen.

Maklerprovision für Käufer:innen

Gilt das Bestellerprinzip?

Nein.

Beim Kauf einer Immobilie gilt das Bestellerprinzip nicht. Es gelten weiterhin die allgemeinen Provisionsregelungen.

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Immobilienkauf?

Die Höhe richtet sich nach dem Kaufpreis.

Kaufpreis bis 36.336,42 Euro

Maximal:

  • 4 % des Kaufpreises
  • plus 20 % Umsatzsteuer

Kaufpreis über 36.336,42 Euro

Maximal:

  • 3 % des Kaufpreises
  • plus 20 % Umsatzsteuer

Auch beim Immobilienkauf handelt es sich um gesetzliche Höchstgrenzen. Eine niedrigere Provision kann jederzeit vereinbart werden.

Wann entfällt die Provision beim Immobilienkauf?

Eine Maklerprovision darf unter anderem nicht verlangt werden, wenn:

  • die Maklerin oder der Makler selbst Verkäufer:in ist,
  • ein wirtschaftliches Eigengeschäft vorliegt,
  • ein wirtschaftliches oder familiäres Naheverhältnis zur Verkäuferseite nicht offengelegt wurde,
  • gesetzliche Informationspflichten verletzt wurden. 

Maklerprovision: Keine Fixpreise, sondern Höchstgrenzen

Die gesetzlichen Provisionssätze sind Höchstbeträge.

Das bedeutet:

  • Maklerinnen und Makler dürfen nicht mehr verlangen als gesetzlich erlaubt.
  • Eine niedrigere Provision kann jederzeit vereinbart werden.

Tipp: Gerade wenn eine Immobilie schon länger am Markt ist, lohnt es sich häufig, auch über die Provision zu verhandeln.

FAQ

Für Mieter:innen

Muss ich immer eine Maklerprovision zahlen?

Nein. Seit dem Bestellerprinzip zahlen Sie nur dann eine Provision, wenn Sie selbst die Maklerin oder den Makler beauftragt haben.

Kann ich die Maklerprovision verhandeln?

Ja. Die gesetzlichen Sätze sind Höchstgrenzen.

Was passiert, wenn die Provision falsch berechnet wurde?

Sie können die Berechnung überprüfen lassen und eine zu viel gezahlte Provision zurückfordern.

Für Käufer:innen

Gilt das Bestellerprinzip auch beim Wohnungskauf?

Nein. Beim Immobilienkauf gelten weiterhin die allgemeinen Provisionsregeln.

Wann muss ich keine Maklerprovision zahlen?

Etwa wenn ein Eigengeschäft vorliegt, ein Interessenkonflikt nicht offengelegt wurde oder gesetzliche Informationspflichten verletzt wurden.

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