Krankengeld für freie Dienstnehmer:innen
Wenn Sie als freie:r Dienstnehmer:in erkranken, springt die Österreichische Gesundheitskasse mit dem Krankengeld ein.
Sie bekommen Krankengeld sowohl als selbstversicherte:r geringfügig Beschäftigte:r als auch als vollversicherte:r freie:r Dienstnehmer:in, und zwar ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Als geringfügig Beschäftige:r erhalten Sie einen Fixbetrag von 212,34 Euro pro Monat (Stand 2026), wenn Sie die begünstigte Selbstversicherung abgeschlossen haben (Kosten: 83,49 Euro pro Monat).
Wenn Sie vollversicherte:r freie:r Dienstnehmer:in sind, hängt die Höhe des Krankengeldes ab:
- vom beitragspflichtigen Entgelt, das Sie als Dienstnehmer:in in den letzten drei Monaten vor dem Ende des Entgeltanspruchs bekommen haben (= Bemessungsgrundlage)
- von der Dauer des Krankenstandes
Das heißt:
- vom 4. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit bekommen Sie 50 % der Bemessungsgrundlage
- ab dem 43. Tag bekommen Sie 60 % der Bemessungsgrundlage
Krankengeld und Steuer
Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis, dazu zählt auch das Krankengeld, das Sie als freie Dienstnehmer:in erhalten, sind betriebliche Einkünfte. Diese Einkünfte sind selbst mit der Einkommensteuererklärung im nachhinein zu versteuern.
Pflichten der Arbeitgeber:innen im Krankheitsfall
Wenn Sie als freie:r Dienstnehmer:in erkranken, müssen Ihre Arbeitgeber:innen eine Arbeits- und Entgeltsbestätigung ausstellen, auf der auch zu vermerken ist, ob ein Anspruch auf Sonderzahlungen vereinbart wurde oder nicht. Besteht ein Anspruch auf Sonderzahlungen, wird das Krankengeld um 17 % erhöht.
Wenn Sie noch keine Honorarnote ausgestellt haben, muss sich der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin bei Ihnen erkundigen, wie viel Sie bekommen bzw. er muss schauen, ob im abgeschlossenen Vertrag der Entgeltanspruch festgelegt ist.
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