Frau mit Taschenrechner
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Insolvenz-Entgelt: Besteuerung und Pflichtveranlagung

Insolvenz-Entgelt wird zunächst mit einem einheitlichen, vorläufigen Steuersatz versteuert – unabhängig von Ihrem sonstigen Einkommen.

Die endgültige Besteuerung erfolgt gemeinsam mit Ihren übrigen Einkünften des Kalenderjahres. Deshalb müssen Sie eine Arbeitnehmer:innenveranlagung durchführen.

Rechnen Sie mit einer möglichen Steuernachzahlung. Legen Sie daher einen Teil des von der IEF-Service GmbH ausgezahlten Betrags beiseite.

Insolvenz-Entgelt für Ansprüche aus Vorjahren

Warten Sie nicht auf den Brief vom Finanzamt!

Haben Sie heuer Insolvenz-Entgelt für Ansprüche aus einem Vorjahr erhalten? Dann reichen Sie die Arbeitnehmer:innenveranlagung möglichst rasch ein:

Auszahlung imEmpfohlene Abgabe ab
1. Quartal1. Mai
2. Quartal1. August
3. Quartal1. November
4. Quartal1. Februar des Folgejahres

Haben Sie für das betreffende Vorjahr bereits eine Arbeitnehmer:innenveranlagung eingereicht, nimmt das Finanzamt das Verfahren automatisch wieder auf.

Insolvenz-Entgelt für Ansprüche aus dem laufenden Jahr

Werden Sie selbst aktiv!

Haben Sie Insolvenz-Entgelt für Ansprüche aus dem laufenden Jahr erhalten, können Sie ab 1. März des Folgejahres die Arbeitnehmer:innenveranlagung beantragen. Bis dahin muss die IEF-Service GmbH den Lohnzettel an das Finanzamt übermitteln.

Reichen Sie die Veranlagung rechtzeitig ein, damit für eine mögliche Nachforderung keine Zinsen anfallen:

  • bis 30. April in Papierform
  • bis 30. Juni über FinanzOnline

Der Insolvenz-Entgelt-Fonds zählt beim Ausfüllen der Arbeitnehmer:innenveranlagung nicht als bezugsauszahlende Stelle.

Kontrollieren Sie Ihren Einkommensteuerbescheid

Prüfen Sie, ob Ihr:e insolvente:r Arbeitgeber:in dem Finanzamt ausschließlich jene Bezüge gemeldet hat, die tatsächlich noch vom Unternehmen ausbezahlt wurden. Das von der IEF-Service GmbH ausgezahlte Insolvenz-Entgelt darf nicht nochmals gemeldet sein.

Das Finanzamt kann solche Doppelmeldungen nicht automatisch erkennen. Dadurch kann die Steuernachforderung deutlich zu hoch ausfallen.

Sie sind unsicher, ob die Nachforderung stimmt? Die Steuerexpert der Arbeiterkammer prüfen Ihren Einkommensteuerbescheid und helfen Ihnen gerne weiter.

Erhalten Sie für offene, nicht durch die IEF-Service GmbH gesicherte Ansprüche eine Insolvenzquote von dem Insolvenzverwalter, muss diese Zahlung dem Finanzamt gemeldet werden, sofern sie mehr als 100 Euro beträgt. Dafür ist ein Jahreslohnzettel zu übermitteln. Auch auf diesen Betrag schreibt das Finanzamt Lohnsteuer vor.

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