Wochengeld für freie Dienst­nehmer­innen

Als freie Dienstnehmerin erhalten Sie Wochengeld grundsätzlich für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Ent­bind­ung und für die ersten acht Wochen nach der Ent­bind­ung.

Wie hoch ist das Wochengeld?

Als selbstversicherte geringfügig beschäftigte freie Dienst­nehmer­in erhalten Sie den Fixbetrag von 11,87 Euro (Stand 2025) täglich.

Achtung!

Geringfügig beschäftigte frei Dienstnehmerinnen ohne Selbstversicherung erhalten kein Wochengeld.

Verdienen Sie über der Geringfügigkeitsgrenze, hängt die Höhe des Wochengeldes vom Einkommen ab. Sie bekommen ein Wochengeld in der Höhe des durchschnittlichen Brutto-Arbeitsverdienstes ohne Sachbezüge der 3 vollen Kalendermonate vor dem Mutterschutz. Allfällige Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) werden dabei berücksichtigt.


Wichtig!

Die Arbeitgeber:innen müssen eine „Arbeits- und Entgeltbestätigung“ an die zuständige Krankenversicherung (meist ÖGK) inkl. Angaben über etwaige Sonderzahlungen übermitteln.


Kontakt

Kontakt

WIR BERATEN SIE GERN

Steuer & Einkommen

Telefonische Auskunft
Montag bis Freitag, 8 -15:45 Uhr
+43 1 50165 1207