AK Garantiefonds – Wenn der Chef nicht zahlt ...
Manchmal kommt es vor, dass Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn oder Ihr Gehalt nicht bezahlt. Das ist gerade in Zeiten von Rekordteuerung ein großes Problem für die Betroffenen.
Schritt für Schritt zu Ihrem Geld
- Kommen Sie in die AK Rechtsberatung! Anmeldung: +43 1 501 65-1201
- Damit Sie Ihr Geld vom AK Garantiefonds bekommen, ist es notwendig, dass Sie uns Ihre Daten geben. Das sind Ihr Name, Ihr Arbeitgeber, Ihre Adresse, Kontoverbindung und anderes.
- Sie erklären, dass Ihr Lohn oder Gehalt nicht bereits von jemand anderem gepfändet wird.
- Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass wir Ihre Daten verwenden dürfen. Diese werden von uns in den Computer eingegeben und verarbeitet.
- Nach einiger Zeit erhalten Sie mit der Post ein Schreiben, die Rechtsschutzzusage und die Förderzusage. Darin steht, dass Sie von der AK Wien rechtlich vertreten werden. Gleichzeitig erfolgt die Förderzusage durch den AK Garantiefonds. Außerdem erhalten Sie den Namen und Adresse eines Rechtsanwaltes oder einer Rechtsanwältin, wenn Sie nicht durch die AK selbst vertreten werden. Nach Förderzusage überweist der AK Garantiefonds die Fördersumme direkt auf Ihr Konto.
Achtung
Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin oder die AK selbst klagt in Ihrem Namen Ihren Arbeitgeber. Nach Beendigung des Gerichtsverfahrens überweist Ihre Rechtsvertretung die offene Summe dem AK Garantiefonds.
Die Überbrückungsfinanzierung des AK Garantiefonds im Detail erklärt
Der Garantiefonds der AK Wien springt ein, wenn Sie vom Arbeitgeber nicht bezahlt wurden. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
- Ihre Ansprüche können vor Gericht geltend gemacht werden und die AK Wien gibt Ihnen für das Verfahren Rechtsschutz. Der AK Garantiefonds streckt Ihnen bis zu drei Monatsbezüge (maximal 9.300 Euro) vor.
- Die geförderten Lohn- oder Gehaltsansprüche dürfen nicht bereits verpfändet sein. keiner Verpfändung zugunsten eines Dritten unterliegen
- Damit Sie das Geld aus dem AK Garantiefonds erhalten können, müssen Sie einer Datenverarbeitung durch den AK Garantiefonds und Ihrer Rechtsvertretung zustimmen, damit das Geld überwiesen werden kann.
Nach einiger Zeit erhalten Sie von der AK Wien ein Schreiben (Förderzusage) mit der Rechtsschutzgewährung sowie der Zusage der Förderung und der Höhe der Überbrückungsfinanzierung. Das Geld wird vom AK Garantiefonds direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Wenn das Verfahren abgeschlossen ist und Ihnen Ihr ausstehendes Geld zugesprochen wurde, müssen Sie nichts mehr tun. Das Geld wird dann automatisch an den AK Garantiefonds zurückbezahlt.
Sollte das Gericht entscheiden, dass Sie Ihr ausständiges Gehalt bzw. den ausständigen Lohn nicht vollständig oder nur teilweise zugesprochen bekommen, deckt der AK Garantiefonds diesen Ausfall ab.
Wenn Sie aber durch grob fahrlässiges Verhalten im Rahmen der Rechtsschutzberatung oder vor Gericht dazu beitragen, dass der Prozess verloren wird, sind Sie verpflichtet, die Überbrückungshilfe selbst zurückzuzahlen.
Kontakt
E-Mail: arbeitsrecht@akwien.at oder Tel.: +43 1 501 65-1201
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