Bezahlung von freien DienstnehmerInnen
Entgeltabrechnung oder Honorarnote?
Gesetzlich gibt’s leider keine klaren Regeln. In der Praxis läuft es aber meist so: Sie stellen eine Honorarnote für Ihre geleistete Arbeit aus. Der Arbeitgeber bezahlt Ihnen diesen Betrag minus der Sozialversicherungsbeiträge, denn die muss er bei der Gebietskrankenkasse abführen. Manche Arbeitgeber stellen dafür eine Entgeltabrechnung aus – aber darauf besteht kein Anspruch.
Der Arbeitgeber muss Sie bei der Sozialversicherung anmelden, bevor Sie noch zu arbeiten beginnen und Ihnen sofort einen Durchschlag der Anmeldung geben. Vergewissern Sie sich, dass Sie auch tatsächlich angemeldet sind!
Wie viel wird bezahlt?
Bezahlt wird üblicherweise nach Stunden. Leider können sich freie DienstnehmerInnen auf keinen Mindestlohntarif oder Kollektivvertrag berufen.
Wann kommt das Geld?
Das Geld für die erbrachte Leistung fließt in der Regel am Monatsende – außer Sie haben mit Ihrer Chefin oder Ihrem Chef etwas anderes vereinbart und im Dienstzettel vermerkt.
Was tun, wenn nicht bezahlt wird?
Fordern Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich auf, innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu zahlen, was Ihnen zusteht. "Angemessen" sind in der Regel 10 bis 14 Tage. Zahlt er dann immer noch nicht, dann wenden Sie sich an die Arbeitsrechtsberatung der Arbeiterkammer!
Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit genau. Nur so können Sie Ihre Honorarnote stichhaltig argumentieren bzw. die Entgeltabrechnung überprüfen. Eine genaue Arbeitszeitaufzeichnung ist eine gute Diskussionsgrundlage, im Ernstfall auch ein Beweismittel vor Gericht. Damit es mit der Zeitaufzeichnung leichter geht, gibt es den
Steuern
Für die Versteuerung der Beiträge müssen Sie selbst sorgen und eine jährliche Einkommenssteuerklärung beim Finanzamt abgeben.
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