Steuervorteile für Familien
Familien können verschiedene Absetzbeträge und Steuerbegünstigungen nutzen. Den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag und den Familienbonus Plus können Sie bereits bei der monatlichen Lohn- oder Gehaltsverrechnung berücksichtigen lassen.
Andere Begünstigungen können Sie nur über die Arbeitnehmer:innenveranlagung geltend machen. Dafür benötigen Sie die Formulare L1 und L1k oder L1k-bF.
Wann habe ich Anspruch auf den Familienbonus Plus?
Der Familienbonus Plus steht für Kinder zu, für die Familienbeihilfe bezogen wird.
Auch wenn Sie von Ihrem Kind getrennt leben, können Sie den Familienbonus Plus geltend machen, wenn Sie Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag haben.
Wann steht mir der Alleinerzieherabsetzbetrag zu?
Der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) steht Ihnen zu, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie haben in einem Kalenderjahr für ein oder mehrere Kinder mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen.
- Sie haben mehr als die Hälfte des Kalenderjahres nicht in einer Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragenen Partnerschaft gelebt.
Wann steht mir der Alleinverdienerabsetzbetrag zu?
Als Alleinverdiener:in gelten Sie im Steuerrecht, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ihre Ehe, Lebensgemeinschaft oder eingetragene Partnerschaft dauerte im Kalenderjahr mehr als sechs Monate.
- Für ein oder mehrere Kinder wurde mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen.
- Das Einkommen Ihres:Ihrer Partner:in hat die jeweilige Jahresgrenze nicht überschritten.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze?
| Jahr | Einkommensgrenze |
|---|---|
| bis 2022 | 6.000 Euro |
| 2023 | 6.312 Euro |
| 2024 | 6.937 Euro |
| 2025 | 7.284 Euro |
| 2026 | 7.411 Euro |
Wie wird das Partner berechnet?
Ausgangspunkt ist der Bruttojahresbezug inklusive Sonderzahlungen.
| Berechnung | Betrag |
|---|---|
| Bruttojahresbezug inklusive Sonderzahlungen | |
| minus steuerfreie Sonderzahlungen | |
| minus steuerfreie Zulagen und Zuschläge | |
| minus Sozialversicherungsbeiträge | |
| minus Gewerkschaftsbeiträge | |
| minus Pendlerpauschale | |
| minus Werbungskosten, mindestens das Pauschale von 132 Euro | |
| plus Wochengeld und Abfertigungen | |
| ergibt Einkommen für den AVAB |
Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Ausbildungs- und Förderbeihilfe des AMS, Notstandshilfe, Unterhaltsleistungen und Familienbeihilfe werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Wochengeld muss dagegen in das Einkommen einbezogen werden.
Wie hoch sind Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag?
Die Höhe hängt von der Zahl der Kinder ab, für die mehr als sechs Monate im Jahr Familienbeihilfe bezogen wird.
| Jahr | 1 Kind | 2 Kinder | zusätzlich für das 3. und jedes weitere Kind |
|---|---|---|---|
| bis 2022 | 494 Euro | 669 Euro | + 220 Euro |
| 2023 | 520 Euro | 704 Euro | + 232 Euro |
| 2024 | 572 Euro | 774 Euro | + 255 Euro |
| 2025 | 601 Euro | 813 Euro | + 268 Euro |
| 2026 | 612 Euro | 828 Euro | + 273 Euro |
Wie beantrage ich AEAB und AVAB?
Sie können beide Absetzbeträge entweder
- monatlich bei der Lohn- oder Gehaltsabrechnung oder
- im Nachhinein über die Arbeitnehmer:innenveranlagung
beantragen.
Wenn Sie den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag bereits in der Firma beantragt haben, müssen Sie das entsprechende Feld in der Arbeitnehmer trotzdem nochmals ankreuzen. So erkennt das Finanzamt, dass Ihnen der Absetzbetrag für das betreffende Kalenderjahr zusteht.
Wann bekomme ich AEAB oder AVAB als Negativsteuer?
Über die Arbeitnehmer:innenveranlagung können Sie AEAB oder AVAB als Negativsteuer erstattet bekommen,
- wenn Sie so wenig verdienen, dass Sie keine Lohnsteuer zahlen müssen, oder
- wenn Sie während des gesamten Kalenderjahres eine steuerfreie Transferleistung wie Arbeitslosengeld oder Kinderbetreuungsgeld bezogen haben.
Was gilt beim Kindermehrbetrag?
Wenn Sie so wenig verdienen, dass Sie keine Lohnsteuer bezahlen, wirkt sich der Familienbonus Plus für Ihr Kind nicht aus. Der Familienbonus Plus wird nicht als Negativsteuer ausbezahlt.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie stattdessen den Kindermehrbetrag als Negativsteuer erhalten.
Welche Voraussetzungen gelten ab 2022?
Sie müssen an mindestens 30 Tagen steuerpflichtige aktive Einkünfte erzielt haben, zum Beispiel aus einer Anstellung oder einem freien Dienstvertrag.
Zusätzlich muss die Auswirkung des Familienbonus Plus bei Ihnen geringer sein als der zustehende Kindermehrbetrag. Außerdem muss eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag.
- Ihr Partner verdient ebenfalls so wenig, dass die Auswirkung des Familienbonus Plus geringer ist als der zustehende Kindermehrbetrag.
Der Kindermehrbetrag beträgt
- 2022 und 2023 bis zu 550 Euro pro Kind,
- seit 2024 bis zu 700 Euro pro Kind.
Erfüllen Sie und Ihr Partner die Voraussetzungen, kann nur der Familienbeihilfenbezieher den Kindermehrbetrag beantragen.
Welche Regel galt bis 2021?
Bis 2021 gab es den Kindermehrbetrag als Negativsteuer nur, wenn
- Sie an weniger als 330 Tagen im Jahr Bezüge aus der Arbeitslosenversicherung, Mindestsicherung oder Grundversorgung bezogen haben und
- Sie Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag hatten.
Der Kindermehrbetrag betrug 250 Euro pro Kind.
Wann bekomme ich den Mehrkindzuschlag?
Der Mehrkindzuschlag steht Eltern zu, deren gemeinsames Jahreseinkommen 55.000 Euro nicht übersteigt.
Sie erhalten ihn für das dritte und jedes weitere Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird.
Wie hoch ist der Mehrkindzuschlag?
Ab dem dritten Kind beträgt der Zuschlag monatlich:
- bis 2022: 20 Euro
- 2023: 21,20 Euro
- 2024: 23,30 Euro
- 2025 und 2026: 24,40 Euro
Die Einkommen der Eltern werden nur zusammengerechnet, wenn sie im betreffenden Kalenderjahr länger als sechs Monate im gemeinsamen Haushalt gelebt haben.
Den Mehrkindzuschlag erhalten Sie über die Arbeitnehmer:innenveranlagung.
Wann kann ich den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen?
Wenn Ihr Kind nicht im selben Haushalt lebt und Sie nachweislich den gesetzlichen Unterhalt leisten, können Sie den Unterhaltsabsetzbetrag (UHAB) bei der Steuer geltend machen.
Was gilt bei einer schriftlichen Vereinbarung?
Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht Ihnen für das gesamte Kalenderjahr zu, wenn Sie den gesamten gesetzlichen Unterhalt leisten.
Wie viel Unterhalt Sie zahlen müssen, ergibt sich aus
- einem Gerichtsurteil,
- einem gerichtlichen Vergleich oder
- einem schriftlichen Vertrag.
Leisten Sie nicht den vollen Unterhalt, erhalten Sie den Unterhaltsabsetzbetrag nur für jene Anzahl von Monaten, für die Sie rechnerisch die volle Unterhaltsleistung erreichen.
Was gilt ohne schriftliche Vereinbarung?
Gibt es weder eine gerichtlich oder behördlich festgelegte Unterhaltsverpflichtung noch einen schriftlichen Vergleich oder eine schriftliche Bestätigung, steht der Unterhaltsabsetzbetrag nur zu, wenn Sie die Durchschnittsbedarfssätze leisten.
Wie weise ich Naturunterhalt nach?
Naturunterhalt müssen Sie schriftlich nachweisen, entweder durch
- eine vertragliche Vereinbarung oder
- eine Bestätigung des anderen Elternteils.
Wie hoch ist der Unterhaltsabsetzbetrag?
Die Höhe hängt von der Zahl der Kinder ab, für die Sie Unterhalt leisten.
| Jahr | für 1 Kind | für 2 Kinder | zusätzlich für das 3. und jedes weitere Kind |
|---|---|---|---|
| bis 2022 | 29,90 Euro | 73 Euro | + 58,40 Euro |
| 2023 | 31 Euro | 78 Euro | + 62 Euro |
| 2024 | 35 Euro | 87 Euro | + 69 Euro |
| 2025 | 37 Euro | 92 Euro | + 73 Euro |
| 2026 | 38 Euro | 94 Euro | + 75 Euro |
Wie hoch sind die Durchschnittsbedarfssätze?
Die Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich angepasst und hängen vom Alter des Kindes ab.
Durchschnittsbedarfssätze 2026
- bis 5 Jahre: 360 Euro monatlich
- bis 9 Jahre: 460 Euro monatlich
- bis 14 Jahre: 560 Euro monatlich
- bis 19 Jahre: 700 Euro monatlich
- darüber: 800 Euro monatlich
Durchschnittsbedarfssätze 2025
- bis 5 Jahre: 350 Euro monatlich
- bis 9 Jahre: 440 Euro monatlich
- bis 14 Jahre: 540 Euro monatlich
- bis 19 Jahre: 670 Euro monatlich
- darüber: 770 Euro monatlich
Durchschnittsbedarfssätze 2024
- bis 5 Jahre: 340 Euro monatlich
- bis 9 Jahre: 430 Euro monatlich
- bis 14 Jahre: 530 Euro monatlich
- bis 19 Jahre: 660 Euro monatlich
- darüber: 760 Euro monatlich
Durchschnittsbedarfssätze 2023
- bis 5 Jahre: 320 Euro monatlich
- bis 9 Jahre: 410 Euro monatlich
- bis 14 Jahre: 500 Euro monatlich
- bis 19 Jahre: 630 Euro monatlich
- darüber: 720 Euro monatlich
Durchschnittsbedarfssätze 2022
- bis 3 Jahre: 219 Euro monatlich
- bis 6 Jahre: 282 Euro monatlich
- bis 10 Jahre: 362 Euro monatlich
- bis 15 Jahre: 414 Euro monatlich
- bis 19 Jahre: 488 Euro monatlich
- bis 25 Jahre: 611 Euro monatlich
Durchschnittsbedarfssätze 2021
- bis 3 Jahre: 213 Euro monatlich
- bis 6 Jahre: 274 Euro monatlich
- bis 10 Jahre: 352 Euro monatlich
- bis 15 Jahre: 402 Euro monatlich
- bis 19 Jahre: 474 Euro monatlich
- bis 25 Jahre: 594 Euro monatlich
Kann ich Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen?
Kinderbetreuungskosten sind grundsätzlich mit dem Familienbonus Plus abgegolten.
Alleinerziehende können diese Ausgaben jedoch bis zum Ende der Schulpflicht als sonstige außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt geltend machen.
Mehr zum Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen
Sonderregel für die Arbeitnehmer 2021
Wenn Sie vom anderen Elternteil getrennt leben und überwiegend die Kinderbetreuungskosten für Ihr Kind zahlen, enthält der Ausgangstext für 2021 folgende Regel:
Wenn das Kind das 10. Lebensjahr beziehungsweise das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und Ihre Kinderbetreuungskosten im Jahr mehr als 1.000 Euro betragen, können Sie bei der Arbeitnehmer 2021 zumindest 90 % des Familienbonus Plus beantragen.
Was gilt für Unterhalt an Kinder im Ausland?
Zahlen Sie Unterhalt für ein unterhaltsberechtigtes Kind, das sich ständig außerhalb des EU-Raumes, der Schweiz, Islands, Liechtensteins oder Norwegens aufhält, können berücksichtigt werden:
- 50 Euro pro Monat oder
- der halbe Unterhalt, der im jeweiligen Land angemessen ist.
Wann kann ich Kosten für eine auswärtige Berufsausbildung geltend machen?
Gibt es im Umkreis Ihres Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit und muss Ihr Kind eine weiter entfernte Schule, Universität oder Lehrstelle besuchen, können Sie für jeden angefangenen Monat einen Freibetrag von 110 Euro geltend machen.
Dauert die Ausbildung das ganze Kalenderjahr, kann der Freibetrag auch für die Ferienzeit berücksichtigt werden.
Der Freibetrag steht zu,
- wenn die Ausbildung mehr als 80 km vom Wohnort entfernt stattfindet,
- wenn Wohnort und Ausbildungsstätte weniger als 80 km voneinander entfernt sind, aber eine Wegstrecke mit dem schnellsten öffentlichen Verkehrsmittel nachweislich mehr als eine Stunde dauert oder die tägliche Hin- und Rückfahrt nach dem Studienförderungsgesetz nicht zumutbar ist,
- für Schüler und Lehrlinge, die am Ausbildungsort in einer Zweitunterkunft, zum Beispiel einem Internat, wohnen, sofern es im Umkreis von 25 km keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit gibt.
Welche Krankheitskosten für Kinder kann ich geltend machen?
Welche Krankheitskosten Sie in der Arbeitnehmer:innenveranlagung berücksichtigen können, hängt vom Grad der Behinderung des Kindes ab.
Behinderung bis 24 %
Sie können die tatsächlichen behinderungsbedingten Aufwendungen berücksichtigen. Diese Kosten wirken sich aber nur auf die Steuer aus, wenn sie den Selbstbehalt übersteigen.
Behinderung von 25 bis 49 %
Sie können ohne Selbstbehalt jene Krankheitskosten geltend machen, die im Artikel Außergewöhnliche Belastungen bei Behinderung beschrieben sind.
Der pauschale Freibetrag aufgrund des Behinderungsgrades steht nicht zu, wenn Pflegegeld bezogen wird.
Behinderung ab 50 %
Ab einem Behinderungsgrad von 50 % besteht Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe.
Sie können entweder
- die tatsächlichen Aufwendungen abzüglich des Pflegegeldes geltend machen oder
- einen Freibetrag von 262 Euro monatlich nutzen, bei dem das Pflegegeld gegengerechnet wird.
Zusätzlich können Aufwendungen für Hilfsmittel, Heilbehandlungen sowie Kosten für eine Sonder- oder Pflegeschule oder eine Behindertenwerkstätte von der Steuer abgeschrieben werden.
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