Betriebsratsvorsitzende
Der/die Betriebsratsvorsitzende vertritt den BR-Fonds beim Abschluss von Rechtsgeschäften, gerichtlichen und behördlichen Verfahren.
Die Aufgabe der KassaverwalterIn im Betriebsrat gehört zu den verantwortungsvollsten Funktionen. Die KassaverwalterIn ist vom Betriebsrat bei seiner Konstituierung zu wählen (§ 66 Abs 3 ArbVG), die Funktionsperiode beträgt 5 Jahre (Tätigkeitsdauer des Betriebsrates). Die KassaverwalterIn muss ein aktives Mitglied der Betriebsratskörperschaft sein, darf aber weder Betriebsrats-Vorsitzende/r noch deren StellvertreterIn (ab 20 ArbeitnehmerInnen) sein.
Achtung
Bei etwaigen Unklarheiten oder Unregelmäßigkeiten sind unverzüglich der/die Betriebsratsvorsitzende, die internen RechnungsprüferInnen oder die RevisorInnen der Arbeiterkammer zu informieren.
Publikationen
Formulare
Abteilung Betriebsratsfondsrevision
Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien
Tel. +43 1 50165 12445
Fax. +43 1 50165 12696
- erreichbar mit der Linie D -
© 2025 AK Wien | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65