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Nachhaltigkeitsberichte in der Praxis - Status quo

Eine aktuelle Untersuchung der Arbeiterkammer zeigt den aktuellen Status quo der nichtfinanziellen Berichterstattung von 75 Unternehmen. Das große Fazit von Alice Niklas, Projektleiterin der Studie: Die österreichischen Unternehmen sind in Bezug auf ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung professioneller geworden. Sie haben die Inhalte ihres Reportings vertieft und auch bei der Qualität gibt es Fortschritte. Es besteht aber noch Aufholbedarf, etwa was die Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen in der Unternehmensführung betrifft. 

Es lassen sich folgende Kernaussagen der Studie zusammenfassen:

Formale Aspekte der Berichterstattung

Hinsichtlich formaler Aspekte der Berichterstattung lässt sich feststellen, dass das Format des nichtfinanziellen Berichts deutlich überwiegt. Weitere nachhaltigkeitsbezogene Unternehmenspublikationen scheinen demgegenüber an Bedeutung verloren zu haben. Die Gestaltung dieser Berichte ist von großer Vielfalt geprägt. Soweit nachvollziehbar werden inzwischen auch alle Berichterstattungen – unabhängig vom gewählten Format – bis zur Hauptversammlung der jeweiligen Unternehmen veröffentlicht.

Inhalte der Berichterstattung

Hinsichtlich der Inhalte der Berichterstattung ist festzustellen, dass der Einsatz von Rahmenwerken weit verbreitet ist – wohl nicht zuletzt, um Defizite in der gesetzlichen Vorgabe zu kompensieren. Ausbaufähig ist insbesondere die Berichterstattung über das „Herzstück“ der nichtfinanziellen Berichterstattung, die Wesentlichkeitsanalyse. Unterschiedlich sind in diesem Zusammenhang v.a. die Aktualität dieser Analyse sowie die Einbindung der Stakeholder als Fundament hierfür ausgefallen. Wenig klar ausgeprägt ist auch die Berichterstattung über eingerichtete Due-Diligence-Prozesse sowie die laufende Leistungsevaluation in Form von nachhaltigkeitsbezogenen Soll-Ist-Vergleichen.

Externe Prüfung

Hinsichtlich der externen Prüfung ist festzustellen, dass etwas weniger als die Hälfte der untersuchten Unternehmen von der Möglichkeit einer freiwilligen Prüfung Gebrauch machte. Die Prüfungen erfolgten i.d.R. durch den Abschlussprüfer der Unternehmen. 

Nachhaltigkeitsthemen in der Unternehmensführung

Aufholbedarf besteht jedenfalls noch was die Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen in der Unternehmensführung betrifft.

"Aus Sicht der Beschäftigten muss sich die Corporate Governance von Unternehmen künftig verstärkt an nachhaltigen und langfristigen Zielen orientieren und hat dabei soziale, gesellschafts- und umweltpolitische Belange zu berücksichtigen." so Alice Niklas, Expertin der Arbeiterkammer Wien. Die laufende Einbindung der Arbeitnehmervertreter:innen  beispielsweise bei der Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse, der Entwicklung der Nachhaltigkeitsziele und den sozialen Indikatoren ist dabei unerlässlich. 

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind die neuen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2024 von einem deutlich größerem Anwenderkreis, nämlich großen Kapitalgesellschaften, kapitalmarktorientierte Klein- und Mittelunternehmen (KMU) sowie bestimmte Banken und Versicherungen anzuwenden. Insgesamt werden diese neuen Regelungen maßgeblich dazu beitragen, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe zum finanziellen Reporting zu heben. Aus Sicht der AK ist es dabei vor allem wichtig, den Fokus künftig verstärkt auf soziale Themen wie Diversität und gerechte Entlohnung zu legen. Dabei ist man mit dem neuen Gesetz auf einem gutem Weg, zumal auch Betriebsräte stärker in die Berichterstattung eingebunden werden müssen.

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