Einnahmen

Als Haupteinnahme des Betriebsratsfonds dient in den meisten Fällen die Betriebsratsumlage. Diese Beträge werden vom Arbeitgeber beim Erstellen der Lohn-/Gehaltsabrechnung den ArbeitnehmerInnen in Abzug gebracht und dem Betriebsratsfonds zugeführt.

Dotation

Wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat Geldmittel zur freien Verwendung für dessen Geschäftsführung übergibt, spricht man von Dotation des Betriebsratsfonds durch den Arbeitgeber. Dabei ist erwähnenswert, dass der Arbeitgeber bis zu drei Prozent der Lohn- und Gehaltssumme als Betriebsausgabe geltend machen kann und dadurch der steuerlichpflichtige Gewinn gesenkt wird.

Weitere Einnahmen

Weitere Einnahmen könnten sich aus Zinsen (der Spareinlagen der Geldmittel des Betriebsratsfonds) und Provisionen (z.B. für das Aufstellen und/oder Warten von Getränkeautomaten) ergeben. Ebenso durch Erlöse bzw. Selbstbehalte, die aus vom Betriebsrat für die Beschäftigten organisierten Veranstaltungen entstehen.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet die Betriebsratsumlage entsprechend dem Beschluss der Betriebsversammlung/Betriebsgruppenversammlung bei der Erstellung der Lohn-/Gehaltsabrechnung zu berechnen und einzuheben. Die Übergabe/Überweisung hat mit der jeweiligen Lohn/Gehaltsauszahlung stattzufinden.

Alle finanziellen Zuwendungen und Sachgaben, die der Betriebsrat oder ein Betriebsratsmitglied in Ausübung seiner Funktion erhält, fließen dem Betriebsratsfonds zu.

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Kontakt

Kontakt

Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien

Abteilung Betriebsratsfondsrevision
Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Tel. +43 1 50165 12445
Fax. +43 1 50165 12696

- erreichbar mit der Linie D -

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