Mappe mit Beschriftung "Bilanz"
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Begriffe im Jahresabschluss von Versicherungen

Abgegrenzte Prämien

Den Versicherungsnehmern verrechnete direkte (selbster­brachtes Geschäft) und indirekte (übernommene Rückversicherungsanteile) Prämien im In- und Ausland, gekürzt um den Prämienübertrag am Schluss des Geschäftsjahres, vermehrt um den Prämienübertrag zu Beginn des Geschäftsjahres.

Abgegrenzte Versicherungsleistungen

Dem Rechnungsjahr zuzuordnende (= abgegrenzte) bezahlte Schäden bzw. zum Abschlussstichtag reservierte Schäden abzüglich der zu Beginn des Geschäftsjahres bestehenden Reserven, einschließlich der Kosten für Schadenerhebung und Schadenabwehr (z.B. Rechtsanwaltshonorare, Sachverständige etc.). Weiters beinhalten sie auch Teile der Betriebskosten für die Schadenregulierung (entsprechende/r Personalaufwand, Sachaufwand, Abschreibungen auf Anlagen für den Versicherungsbetrieb, Reise- und Fahrtaufwand, Aufwandsersätze etc.) und Schadenverhütung (z.B. Beiträge an das Kuratorium für Verkehrssicherheit oder an Brandverhütungsstellen, Aufwendungen für Flugambulanz etc.).

Als „Schadensatz“ wird das Verhältnis der abgegrenzten Versicherungsleistungen zu den abgegrenzten Prämien in Prozent verstanden.

Betriebskosten

Aufwendungen für den Versicherungsabschluss sowie Sonstige Kosten für den Versicherungsbetrieb (laufender Personalaufwand, Dotierungen für Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen, Provisionen, Schadens­regulierungs­kosten, Sachkosten wie z.B. Raumkosten, Post, Telefon, Geldverkehr, Büromaterial, Information, Schulung, Zentralregie, Inserate und Werbung etc.).

Combined Ratio (auch: Schaden-Kosten-Quote)

Die Summe aus Versicherungsleistungen und Betriebskosten im Vergleich zur Prämie, eine der wichtigsten Kennziffern zur Beurteilung der Ertragslage von Versicherungsunternehmen (v.a. im Nicht-Lebens-Bereich).

Bis zu einer Quote von 100 Prozent sind die Schaden­zahlungen und Betriebskosten eines Versicherers durch die Einnahmen gedeckt. Bei einer Quote von 100 Prozent aufwärts sind die Schadenzahlungen und Betriebskosten nicht mehr durch die Einnahmen gedeckt.

Finanzerfolg

Erträge aus der Veranlagung von Kapitalanlagen (z.B. Zinsen für Darlehensforderungen, Zinsen bzw. Dividenden für Aktien, Wertpapiere, Investmentfondsanteile, Bankguthaben, weiters Mieterträge, Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, valutarische Kursgewinne aus Kapitalanlagen etc.) abzüglich der Aufwendungen für Kapitalanlagen (z.B. Aufwendungen für die Vermögensverwaltung, Abschreibungen, Zinsaufwendungen etc.). 

Kostensatz

Unter „Kostensatz“ wird das Verhältnis der Gesamt-Betriebskosten (Abschluss- und Verwaltungskosten) zu den abgegrenzten Prämien in Prozent verstanden. 

Rückversicherung

Eine Rückversicherung (auch Reassekuranz oder Zession genannt) ist die Übertragung von Risiken von einem Versicherungs- auf ein Rückversicherungsunternehmen. Sie ermöglicht dem Erstversicherer eine Verminderung seines versicherungstechnischen Risikos. Vereinfacht wird von der Versicherung eines Versicherungsunternehmens gesprochen. Rückversicherung schützt die Erstversicherungsbilanz, dient als Kapitalersatz und mindert Auswirkungen von Großschadensereignissen auf Ergebnis und Solvenz von Versicherungen. 

Schadensatz

Als „Schadensatz“ wird das Verhältnis der abgegrenzten Versicherungsleistungen zu den abgegrenzten Prämien in Prozent verstanden.

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