Junge Frau mit Arbeitsmappen
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Laienrichter:innen

Laienrichter:innen spielen für den Einsatz für die Rechte von Arbeiter:innen und Angestellten eine wichtige Rolle. Sie urteilen gemeinsam mit Berufsrichter:innen in Fällen des Arbeits- und Sozialrechts vor Gericht. Um die durch die AK-Vollversammlung gewählten Laienrichter:innen bestmöglich zu unterstützen, bietet die AK-Wien eine Reihe von Seminaren an.

Hinweis

Seminare nur für bestellte Laien­richterInnen!

Wer sind Laienrichter:innen? 

Laienrichter:innen sind ehrenamtliche Richter:innen, die ihr Amt ohne vorgeschriebene juristische Ausbildung ausüben. Im Bereich der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit fällen im Senat der Landesgerichte jeweils eine Berufsrichter:in und zwei Laienrichter:innen die Urteile. Dabei kommt eine Laienrichter:in aus dem Kreis der ArbeitnehmerInnen und eine aus dem Kreis der ArbeitgeberInnen. Sie sollen den Berufsgruppen der an dem Rechtsstreit beteiligten Personen angehören.

Wie werde ich Laienrichter:in?

Um das Amt der Laienrichter:in in Arbeits- und Sozialrechtssachen ausüben zu können, muss die Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen sowie im Alter zwischen 25 und 65 Jahren sein. Darüber hinaus muss eine Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer bestehen (bzw. einer Berufsgruppe laut Anlage 1 zum ASGG angehören). Auf Wiener Landesebene wählt die Vollversammlung der AK Wien die Laienrichter:innen für eine Funktionsperiode von fünf Jahren. Die aktuelle Funktionsperiode läuft von Jänner 2022 bis Dezember 2026.

Noch Fragen?

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Seminarprogramm für Laienrichter:innen.

Bei genaueren Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung:

Mag.a Franziska Haydn, AK Wien (Pädagogische Leitung)
E-Mail: franziska.haydn@akwien.at
 
Susanne Hauptmann, AK Wien (Administration)
E-Mail:  Susanne.hauptmann@akwien.at

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Kontakt

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Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien

Prinz Eugenstraße 20-22
1040 Wien

Telefon: +43 1 50165-0

- erreichbar mit der Linie D -