Hände, die Geld überreichen
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Prävention gegen Wirtschaftskriminalität


Nachdem wir uns letztmalig mit dem Thema „Korruption“ befasst haben und die neuesten gesetzlichen Bestimmungen dazu befasst haben, geht es diesmal um die vielfach aufgeworfene Frage, ob denn das Phänomen Wirtschaftskriminalität in den Unternehmen überhaupt vermeidbar ist. Gibt es präventive Maßnahmen? Und haben sich diese als wirksam erwiesen?

Was bedeutet Prävention?

Als Prävention – auch Vermeidung – wirtschaftskrimineller Handlungen werden alle Maßnahmen verstanden, welche dazu führen sollen, dass es im Unternehmen erst gar nicht zu Fällen von Wirtschaftskriminalität kommt. Dies darf als die am häufigsten genannte Interpretation von präventiven Maßnahmen bei üblicherweise dafür in Unternehmen zuständigen Verantwortungsträgern angesehen werden.

Diese Interpretation greift jedoch viel zu kurz und bringt in dieser „engen“ Auslegung auch entsprechende Probleme bei der Erfolgsmessung solcher Maßnahmen mit sich. Von jeglicher Prävention zu erwarten, dass nunmehr überhaupt keine wirtschaftskriminellen Handlungen mehr statt finden könnten, ist völlig unrealistisch und führt auch zu überzogenen Erfolgserwartungen.

Tatsächlich werden Prävention und alle Maßnahmen dazu viel weiter gesehen. Präventive Maßnahmen dienen zwar im Idealfall zur absoluten Vermeidung von Wirtschaftskriminalfällen, aber sie können auch genau so gut zu anderen ebenfalls positiven Entwicklungen führen:

  • Frühere Aufdeckung bereits laufender Tathandlungen
  • Abmilderung und Eingrenzung aufgetretener Schäden aus den Tathandlungen
  • Entbindung von Mitverantwortung vorgesetzter Stellen bis hin zur obersten Geschäftsführung

Damit eröffnet sich aber ein wesentlich breiteres Feld für präventive Maßnahmen und es bewegt sich auch die Erfolgsmessung in einem weiter gefassten und viel realistischerem Umfeld.

Wo setzt Prävention an?

Eine Erklärung dafür, dass Mitarbeiter wirtschaftskriminell werden können, bietet das wissenschaftliche Modell des „Fraud-Dreiecks“, welches besagt, dass in der Regel nur dann jemand wirtschaftskriminell wird, wenn drei Voraussetzungen erfüllt worden sind:

  • Gelegenheit – denn ohne Gelegenheit zur Tat gibt es auch keine Tathandlung
  • Druck – die Täter stehen unter innerem oder äußerem Druck, der über ihre persönlich handhabbaren Verhältnisse geht (zB private Schulden, versagte Karrieresprünge, …)
  • Rationalisierung – der Täter findet einen Weg, die Tathandlung (zumindest anfänglich) irgendwie vor sich selbst zu rechtfertigen („steht mir ohnedies zu“, „nur geborgt“, …)

Damit lassen sich Präventionsmaßnahmen auch schon ganz klar auf die Problemfelder anpassen:

  • Die Gelegenheiten müssen reduziert werden (zB effektives Vier-Augen-Prinzip und nicht nur abzeichnen, Videoüberwachung von Lagerräumen)
  • Vermeidung und Reduzierung von Druck auf Mitarbeiter (Kontrolle überzogener erfolgsorientierter
  • Entlohnung, Unterstützung der Mitarbeiter auch bei privaten Problemen, …)

Unterbindung von Rationalisierungsmöglichkeiten (klare Verhaltensregelungen, allen bekannte Do´s und Don´ts, stärken ethischer Verhaltensweisen, …)

Was kann der Aufsichtsrat beitragen?

Der Aufsichtsrat ist DIE moralische Stütze für all jene im Unternehmen, welche sich um eine ethisch saubere Unternehmensführung bemühen. Wenn sich der AR für die konkreten Maßnahmen (siehe oben) interessiert und nachgefragt wird, stärkt das jene im Unternehmen, welche für die nicht immer einfache Durchsetzung dieser – vielfach als unproduktiv denunzierten – Maßnahmen verantwortlich sind. Auch der Wirtschaftsprüfer kann befragt werden, in welchem Umfang er sich mit dieser Problematik auseinandergesetzt hat.

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